Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
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Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Ich gratuliere, heute am 01.03.16, dem Bundesministerium des Innern, zum 15. Geburtstag der Beihilfeerhöhung vom 01.03.01!!!!!!!!!!!! :thumbsdown: :smile: :thumbsdown: :smile: :thumbsdown: :smile: :thumbsdown: :smile:
Heute vor genau 15 Jahren erfolgte eine Anhebung der Beihilfetarife, die (nur für die Beihilfestelle) bis zum heutigen Tage Gültigkeit besitzt. Zum 01.01.02 erfolgte lediglich die Umrechnung dieser Tarife auf Euro.
Bis zum heutigen Tage denken die meisten Beihilfepatienten, daß diese Tarife für uns bindend wären. Ebenso versuchen die normalen Privatkassen den Patienten zu suggerieren, daß für ihr Klientel diese Tarife ebenso verpflichtend wären.
Laßt uns feiern und die Sektkorken knallen. :smile: :innocent: :clap: :smile:
Mit kollegialen Grüßen Achilles2
P.S. Für alle, die dies für Ernst halten. Dieser Beitrag ist sarkastisch gemeint und die Beihilfetarife sind für uns natürlich nicht bindend, genauso wenig die dabei erwähnten Behandlungszeiten!!!!!
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich gratuliere, heute am 01.03.16, dem Bundesministerium des Innern, zum 15. Geburtstag der Beihilfeerhöhung vom 01.03.01!!!!!!!!!!!! :thumbsdown: :smile: :thumbsdown: :smile: :thumbsdown: :smile: :thumbsdown: :smile:
Heute vor genau 15 Jahren erfolgte eine Anhebung der Beihilfetarife, die (nur für die Beihilfestelle) bis zum heutigen Tage Gültigkeit besitzt. Zum 01.01.02 erfolgte lediglich die Umrechnung dieser Tarife auf Euro.
Bis zum heutigen Tage denken die meisten Beihilfepatienten, daß diese Tarife für uns bindend wären. Ebenso versuchen die normalen Privatkassen den Patienten zu suggerieren, daß für ihr Klientel diese Tarife ebenso verpflichtend wären.
Laßt uns feiern und die Sektkorken knallen. :smile: :innocent: :clap: :smile:
Mit kollegialen Grüßen Achilles2
P.S. Für alle, die dies für Ernst halten. Dieser Beitrag ist sarkastisch gemeint und die Beihilfetarife sind für uns natürlich nicht bindend, genauso wenig die dabei erwähnten Behandlungszeiten!!!!!
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limone schrieb:
:smile: :innocent: :clap: :smile:
Im Zusammenhang mit dem Gebaren der Privatkassen eine Info aus meinem Familienkreis:
Beamte können/dürfen sich grundsätzlich nicht über die Sätze hinaus versichern, die bei Kostenabrechnungen von der Beihilfe zugrunde gelegt werden, andernfalls führt dies zu Leistungskürzungen der Beihilfe (um eine Überversorgung, bzw. "Gewinne" aus Krankheitskosten beim Patienten auszuschließen).
Mein Mann hat deshalb bei der Bayer. Versicherungskammer die Beihilfe-Ergänzungstarife und dort steht explizit in den Vertragsbedingungen bzw. Erläuterungen - man lese und staune -, dass für die Erstattung von physiotherapeutischen Leistungen die Sätze der GOÄ maßgeblich sind (obwohl Beihilfe-Ergänzungstarif). Diese Sätze (für Ärzte) sind noch niedriger als die Beihilfesätze für physiotherapeutische Leistungen. Die Bayer. Versicherungskammer gibt sich generös und berücksichtigt seit ein paar Jahren die Beihilfesätze ohne aber die tariflichen Regelungen zu ändern.
Walli (Physio-Rentnerin) :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Die Beihilfetarife nimmt kein wirtschaftlich denkender, selbständiger Physio mehr. War vor 15 Jahren noch anders.
Im Zusammenhang mit dem Gebaren der Privatkassen eine Info aus meinem Familienkreis:
Beamte können/dürfen sich grundsätzlich nicht über die Sätze hinaus versichern, die bei Kostenabrechnungen von der Beihilfe zugrunde gelegt werden, andernfalls führt dies zu Leistungskürzungen der Beihilfe (um eine Überversorgung, bzw. "Gewinne" aus Krankheitskosten beim Patienten auszuschließen).
Mein Mann hat deshalb bei der Bayer. Versicherungskammer die Beihilfe-Ergänzungstarife und dort steht explizit in den Vertragsbedingungen bzw. Erläuterungen - man lese und staune -, dass für die Erstattung von physiotherapeutischen Leistungen die Sätze der GOÄ maßgeblich sind (obwohl Beihilfe-Ergänzungstarif). Diese Sätze (für Ärzte) sind noch niedriger als die Beihilfesätze für physiotherapeutische Leistungen. Die Bayer. Versicherungskammer gibt sich generös und berücksichtigt seit ein paar Jahren die Beihilfesätze ohne aber die tariflichen Regelungen zu ändern.
Walli (Physio-Rentnerin) :hushed:
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michael933 schrieb:
Oh mein Gott - meine Preise sind viel zu hoch. Das habe ich nicht gewusst. Fürchterlich, fürchterlich, fürchterlich....
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Wonderwoman schrieb:
Ist ja ein Ding... dann habe ich für meine Beihilfepatienten ja seit 15 Jahren keine Erhöhung bekommen. :smile: :smile: :stuck_out_tongue_winking_eye:
Ein anderer Fall, fast zeitgleich: Der Patient hatte einen Eigenanteil von 17,- zu tragen, den er sich mit mir teilen wollte, da ich mich ja schliesslich nicht an den Beihilfesatz gehalten hätte.
Der dritte Fall in dieser Runde: Einem Hauspatienten hatte ich eine Rechnung gestellt mit einem höheren HB-Anteil, als die Beihilfe bezahlt. Dieser Patient meinte, wenn ich noch eine zusätzliche Behandlung abgeben würde wären wir quitt. Schliesslich wolle er nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzenbleiben.
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Red Head schrieb:
Diesbezüglich ist mir letztens folgendes passiert: Ein Patient kam mit seiner Rechnung und einem Schreiben seiner Kasse zu mir, in dem die Kasse den Patienten aufforderte, mit mir, dem Leistungserbringer Kontakt aufzunehmen, weil die Rechnung die Beihilfesätze überschreite und ich mir für das nächste Mal Gedanken machen solle.
Ein anderer Fall, fast zeitgleich: Der Patient hatte einen Eigenanteil von 17,- zu tragen, den er sich mit mir teilen wollte, da ich mich ja schliesslich nicht an den Beihilfesatz gehalten hätte.
Der dritte Fall in dieser Runde: Einem Hauspatienten hatte ich eine Rechnung gestellt mit einem höheren HB-Anteil, als die Beihilfe bezahlt. Dieser Patient meinte, wenn ich noch eine zusätzliche Behandlung abgeben würde wären wir quitt. Schliesslich wolle er nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzenbleiben.
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