Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Die GebüTh gibt es ja nun mittlerweile schon länger - meine Frage ist:
Arbeit jemand von Euch damit gegenüber den Privat-Patienten in Sachen...
- Transparente Kalkulation der Preise
- Honorarvertrag Privatpatienten
- AGB auf Webseite/Vertrag
Der Anbieter der GebüTh (Buchner & Partner) hat das alles ja schön vorgefertigt - sieht "bequem" aus, es zu übernehmen. Ich weiß, dass ein Anwalt das individuell für unsere Praxis sicher anschauen/ausarbeiten sollte, aber so als Grundlage sehen die Dokumente der GebüTh recht gut aus, oder? Verwendet jemand diese und ist zufrieden?
Danke und LG, Uli
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Und warum brauchst du einen Anwalt für deine Honorarkalkulation? Ich würde mal behaupten, dass das kein Therapeut macht.
Und AGBs? Ich denke nicht, dass viele Therapeutem AGBs haben. Wir auf jedem Fall für unser Praxisbetrieb nicht. Warum auch?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Da die GebüTH weder von Gerichte, noch von der PKV akzeptiert wird, ist die Nutzung dessen m.E. völlig sinnlos. Rechtlich sicher ist damit auch rein gar nichts.
Und warum brauchst du einen Anwalt für deine Honorarkalkulation? Ich würde mal behaupten, dass das kein Therapeut macht.
Und AGBs? Ich denke nicht, dass viele Therapeutem AGBs haben. Wir auf jedem Fall für unser Praxisbetrieb nicht. Warum auch?
Transparenter kommst du aber rüber wenn du zumindest einen gut einsehbaren Preisaushang hast.
Alles über ortsüblich braucht zwingend Honorarvereinbarungen. Das ist Simpel: Leistung/Zeit/Preis/Vertragsparteien.
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Gert Winsa schrieb:
Bis zu den ortsüblichen Sätzen würde auch ohne Honorarvereinbarung gehen.
Transparenter kommst du aber rüber wenn du zumindest einen gut einsehbaren Preisaushang hast.
Alles über ortsüblich braucht zwingend Honorarvereinbarungen. Das ist Simpel: Leistung/Zeit/Preis/Vertragsparteien.
ja, stimmt AGB nicht, der Honorarvertrag sollte natürlich rechtlich sicher sein.
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UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja, stimmt AGB nicht, der Honorarvertrag sollte natürlich rechtlich sicher sein.
Wichtig sind: Vertragsparteien, Leistung und Einzelpreis. Dazu der Hinweis auf das wirtschaftliche Risiko gemäß §630c Abs. 3 Satz 1 BGB.
Da jeder VO für sich jeweils ein Vertrag begründet, schließen wir auch pro jeweiligen VO einen Vertrag und erwähnen darin auch Verordner und Verordnungsdatum. Kommt nach Anlage der VO bei uns fix und fertig aus der Software.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Dafür brauchst du auch nicht wirklich einen Anwalt. Muster für Honorarvereinbarungen findest du auch im Internet.
Wichtig sind: Vertragsparteien, Leistung und Einzelpreis. Dazu der Hinweis auf das wirtschaftliche Risiko gemäß §630c Abs. 3 Satz 1 BGB.
Da jeder VO für sich jeweils ein Vertrag begründet, schließen wir auch pro jeweiligen VO einen Vertrag und erwähnen darin auch Verordner und Verordnungsdatum. Kommt nach Anlage der VO bei uns fix und fertig aus der Software.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Zeitangaben sind nicht zwingend notwendig. Da diese eher zu Irritationen führen, würde ich grundsätzlich darauf verzichten.
wenn nicht kannst du dir das Formular bei Buchner 1x bestellen, und dann selber nach Vorlage einen erstellen. Ist kein Hexenwerk!
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massu schrieb:
@UliBulli hast du starke Praxis von Buchner? Dann kannst du nach Rezeptanlage gleich den HV ausdrucken.
wenn nicht kannst du dir das Formular bei Buchner 1x bestellen, und dann selber nach Vorlage einen erstellen. Ist kein Hexenwerk!
= Das kannte ich noch nicht, werde ich drauf achten, danke!
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UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Dazu der Hinweis auf das wirtschaftliche Risiko gemäß §630c Abs. 3 Satz 1 BGB.
= Das kannte ich noch nicht, werde ich drauf achten, danke!
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Problem beschreiben
UliBulli schrieb:
Moin zusammen!
Die GebüTh gibt es ja nun mittlerweile schon länger - meine Frage ist:
Arbeit jemand von Euch damit gegenüber den Privat-Patienten in Sachen...
- Transparente Kalkulation der Preise
- Honorarvertrag Privatpatienten
- AGB auf Webseite/Vertrag
Der Anbieter der GebüTh (Buchner & Partner) hat das alles ja schön vorgefertigt - sieht "bequem" aus, es zu übernehmen. Ich weiß, dass ein Anwalt das individuell für unsere Praxis sicher anschauen/ausarbeiten sollte, aber so als Grundlage sehen die Dokumente der GebüTh recht gut aus, oder? Verwendet jemand diese und ist zufrieden?
Danke und LG, Uli
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