Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit, möchtest Dich neu
orientieren oder startest frisch
ins Berufsleben? Würdest Du gerne
in einem offenen und familiären
Umfeld arbeiten?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams suchen wir
für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei Physiotherapeutinnen
oder Physiotherapeuten in Voll-
oder Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und lich...
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ich habe eine Frage an euch allen, bezieht sich auf GbR Auflösung, wir sind Zwei Geschäftspartner,ich habe mich von GbR bis jahresende gekündigt,also bis heute sind wir beide Geschäftsführe,und von jetzt bis dahin also bis 31.12.16 will ich meine Geschäftspartner aleine Position Geschftsführer zürückzugeben.
Was ist eure meinung, welche Konsequenzen kommt auf mich zu wenn Sie alleine die Geschäfts führen kann.
Wir sind %50 %50 von Gewinn und Verlust von Praxis beteiligt.
Natürlich sind wir nicht in frieden Auseinander gegangen.
Vielen Dank
lg Anonyme Teilnehmer
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Liebe Physios,
ich habe eine Frage an euch allen, bezieht sich auf GbR Auflösung, wir sind Zwei Geschäftspartner,ich habe mich von GbR bis jahresende gekündigt,also bis heute sind wir beide Geschäftsführe,und von jetzt bis dahin also bis 31.12.16 will ich meine Geschäftspartner aleine Position Geschftsführer zürückzugeben.
Was ist eure meinung, welche Konsequenzen kommt auf mich zu wenn Sie alleine die Geschäfts führen kann.
Wir sind %50 %50 von Gewinn und Verlust von Praxis beteiligt.
Natürlich sind wir nicht in frieden Auseinander gegangen.
Vielen Dank
lg Anonyme Teilnehmer
Sicherlich habt ihr zu Beginn eurer Zusammenarbeit einen GbR-Vertrag geschlossen.
Dort ist in der Regel auch festgehalten was geschieht, wenn die GbR aufgelöst wird.
Da selten im gegenseitigen Einvernehmen ein Unternehmen abgewickelt wird, sind die Verträge von entscheidender Bedeutung.
Ich rate dazu, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das ist günstiger, als allgemein angenommen und gibt einen Hauch von Sicherhet.
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ich werde es tun
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Logo Mijo
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LogoMijo schrieb:
So einfach und schon gar nicht generell lässt sich dazu etwas sagen.
Sicherlich habt ihr zu Beginn eurer Zusammenarbeit einen GbR-Vertrag geschlossen.
Dort ist in der Regel auch festgehalten was geschieht, wenn die GbR aufgelöst wird.
Da selten im gegenseitigen Einvernehmen ein Unternehmen abgewickelt wird, sind die Verträge von entscheidender Bedeutung.
Ich rate dazu, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das ist günstiger, als allgemein angenommen und gibt einen Hauch von Sicherhet.
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