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verändern? Dann komme in unser
Team. Wir sind 5 Physiotherapeuten
mit viel Berufserfahrung und
arbeiten im 25 min. Takt. Bei uns
kannst du Dir noch Zeit nehmen für
den Patienten. Wir behandeln
orthopädisch, neurologisch und
pädiatrisch. Wir suchen Dich!
Gerne auch Berufsanfänger in
Teilzeit oder Vollzeit.
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ich habe eine Frage an euch allen, bezieht sich auf GbR Auflösung, wir sind Zwei Geschäftspartner,ich habe mich von GbR bis jahresende gekündigt,also bis heute sind wir beide Geschäftsführe,und von jetzt bis dahin also bis 31.12.16 will ich meine Geschäftspartner aleine Position Geschftsführer zürückzugeben.
Was ist eure meinung, welche Konsequenzen kommt auf mich zu wenn Sie alleine die Geschäfts führen kann.
Wir sind %50 %50 von Gewinn und Verlust von Praxis beteiligt.
Natürlich sind wir nicht in frieden Auseinander gegangen.
Vielen Dank
lg Anonyme Teilnehmer
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Liebe Physios,
ich habe eine Frage an euch allen, bezieht sich auf GbR Auflösung, wir sind Zwei Geschäftspartner,ich habe mich von GbR bis jahresende gekündigt,also bis heute sind wir beide Geschäftsführe,und von jetzt bis dahin also bis 31.12.16 will ich meine Geschäftspartner aleine Position Geschftsführer zürückzugeben.
Was ist eure meinung, welche Konsequenzen kommt auf mich zu wenn Sie alleine die Geschäfts führen kann.
Wir sind %50 %50 von Gewinn und Verlust von Praxis beteiligt.
Natürlich sind wir nicht in frieden Auseinander gegangen.
Vielen Dank
lg Anonyme Teilnehmer
Sicherlich habt ihr zu Beginn eurer Zusammenarbeit einen GbR-Vertrag geschlossen.
Dort ist in der Regel auch festgehalten was geschieht, wenn die GbR aufgelöst wird.
Da selten im gegenseitigen Einvernehmen ein Unternehmen abgewickelt wird, sind die Verträge von entscheidender Bedeutung.
Ich rate dazu, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das ist günstiger, als allgemein angenommen und gibt einen Hauch von Sicherhet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Logo Mijo
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LogoMijo schrieb:
So einfach und schon gar nicht generell lässt sich dazu etwas sagen.
Sicherlich habt ihr zu Beginn eurer Zusammenarbeit einen GbR-Vertrag geschlossen.
Dort ist in der Regel auch festgehalten was geschieht, wenn die GbR aufgelöst wird.
Da selten im gegenseitigen Einvernehmen ein Unternehmen abgewickelt wird, sind die Verträge von entscheidender Bedeutung.
Ich rate dazu, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das ist günstiger, als allgemein angenommen und gibt einen Hauch von Sicherhet.
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