Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
ich hoffe einer von Euch kann mir weiterhelfen!
Meine Praxis befindet sich in einem Ort, der zu einem Großteil von Urlaubsgästen lebt. Die Gemeinde erhebt neben der Gewerbesteuer auch einen Fremdenverkehrs Beitrag der von jedem zu entrichten ist der Einnahmen aus diesem Bereich bezieht. Soweit kein Problem. Was mich allerdings stört ist,dass der zu zahlende Beitrag anhand meiner Gesamteinnahmen berechnet wird, ich aber maximal 1/4 (wenn überhaupt) meiner Einnahmen über Gäste erwirtschafte. Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen die ich der Gemeindeverwaltung vorlegen kann, dass Heil- und Hilfsmittel hier, da sie ja noch dazu auch von Ortsansässigen kommen, nicht zur Berechnung herangezogen werden dürfen?
Ich führe ein einfaches Kassenbuch, das auch die Einnahmen aus dem Gästebereich dokumentiert.
Um Tipps und hilfreiche Infos wäre ich Euch sehr dankbar!
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Weathergirl schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe einer von Euch kann mir weiterhelfen!
Meine Praxis befindet sich in einem Ort, der zu einem Großteil von Urlaubsgästen lebt. Die Gemeinde erhebt neben der Gewerbesteuer auch einen Fremdenverkehrs Beitrag der von jedem zu entrichten ist der Einnahmen aus diesem Bereich bezieht. Soweit kein Problem. Was mich allerdings stört ist,dass der zu zahlende Beitrag anhand meiner Gesamteinnahmen berechnet wird, ich aber maximal 1/4 (wenn überhaupt) meiner Einnahmen über Gäste erwirtschafte. Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen die ich der Gemeindeverwaltung vorlegen kann, dass Heil- und Hilfsmittel hier, da sie ja noch dazu auch von Ortsansässigen kommen, nicht zur Berechnung herangezogen werden dürfen?
Ich führe ein einfaches Kassenbuch, das auch die Einnahmen aus dem Gästebereich dokumentiert.
Um Tipps und hilfreiche Infos wäre ich Euch sehr dankbar!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Da gibt es schonb ein Urteil bzgl. einer Arztpraxis. Es konnte der geringe touristische Anteil belegt werden, die Abgabe wurde n. m. Erinnerung nicht fällig, aber über google oder ecosia sollte dazu mehr zu finden sein.
mfg hgb :wink:
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