Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
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Wir sind ein vielseitiges
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Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
ich hoffe einer von Euch kann mir weiterhelfen!
Meine Praxis befindet sich in einem Ort, der zu einem Großteil von Urlaubsgästen lebt. Die Gemeinde erhebt neben der Gewerbesteuer auch einen Fremdenverkehrs Beitrag der von jedem zu entrichten ist der Einnahmen aus diesem Bereich bezieht. Soweit kein Problem. Was mich allerdings stört ist,dass der zu zahlende Beitrag anhand meiner Gesamteinnahmen berechnet wird, ich aber maximal 1/4 (wenn überhaupt) meiner Einnahmen über Gäste erwirtschafte. Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen die ich der Gemeindeverwaltung vorlegen kann, dass Heil- und Hilfsmittel hier, da sie ja noch dazu auch von Ortsansässigen kommen, nicht zur Berechnung herangezogen werden dürfen?
Ich führe ein einfaches Kassenbuch, das auch die Einnahmen aus dem Gästebereich dokumentiert.
Um Tipps und hilfreiche Infos wäre ich Euch sehr dankbar!
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Weathergirl schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe einer von Euch kann mir weiterhelfen!
Meine Praxis befindet sich in einem Ort, der zu einem Großteil von Urlaubsgästen lebt. Die Gemeinde erhebt neben der Gewerbesteuer auch einen Fremdenverkehrs Beitrag der von jedem zu entrichten ist der Einnahmen aus diesem Bereich bezieht. Soweit kein Problem. Was mich allerdings stört ist,dass der zu zahlende Beitrag anhand meiner Gesamteinnahmen berechnet wird, ich aber maximal 1/4 (wenn überhaupt) meiner Einnahmen über Gäste erwirtschafte. Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen die ich der Gemeindeverwaltung vorlegen kann, dass Heil- und Hilfsmittel hier, da sie ja noch dazu auch von Ortsansässigen kommen, nicht zur Berechnung herangezogen werden dürfen?
Ich führe ein einfaches Kassenbuch, das auch die Einnahmen aus dem Gästebereich dokumentiert.
Um Tipps und hilfreiche Infos wäre ich Euch sehr dankbar!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Da gibt es schonb ein Urteil bzgl. einer Arztpraxis. Es konnte der geringe touristische Anteil belegt werden, die Abgabe wurde n. m. Erinnerung nicht fällig, aber über google oder ecosia sollte dazu mehr zu finden sein.
mfg hgb :wink:
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