Wir sind eine renommierte
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
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richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
bei der DAK steht: " Selbstständige zahlen Beiträge auf ihren Gewinn."
Ok. Nur mal so doof gefragt.Ich mache Umsatz, ziehe davon die fixkosten (Miete, Strom usw) ab und was dann übrig bleibt ist der Gewinn?
Und anhand dessen werden dann die Krankenkassenbeiträge berechnet?
Dank euch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag,
bei der DAK steht: " Selbstständige zahlen Beiträge auf ihren Gewinn."
Ok. Nur mal so doof gefragt.Ich mache Umsatz, ziehe davon die fixkosten (Miete, Strom usw) ab und was dann übrig bleibt ist der Gewinn?
Und anhand dessen werden dann die Krankenkassenbeiträge berechnet?
Dank euch
Falls nicht, ja, der Beitrag errechnet sich aus dem Gewinn.
Das geht aber nur bis zur Beitragshöchstgrenze.
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Ich möchte mir das so einfach wie möglich vorstellen können.
Das dachte ich mir schon. Umsatz ist ja nicht gleich Gewinn und wenn am Ende des Monats sagen wir 2000 übrig bleiben, also nach Abzug aller fixkosten, dann wird darauf halt der KK-Beitrag berechnet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bin kein Troll. Nur erstens etwas unsicher und zweitens möchte ich Rat und nicht veräppelt werden.
Ich möchte mir das so einfach wie möglich vorstellen können.
Das dachte ich mir schon. Umsatz ist ja nicht gleich Gewinn und wenn am Ende des Monats sagen wir 2000 übrig bleiben, also nach Abzug aller fixkosten, dann wird darauf halt der KK-Beitrag berechnet.
Nachtrag:
Es gibt einen vorläufigen Bescheid und anhand des Steuerbescheides einen endgültigen Bescheid.
Du musdt jährlich dein EK nachweisen.
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RoFo schrieb:
Richtig.
Nachtrag:
Es gibt einen vorläufigen Bescheid und anhand des Steuerbescheides einen endgültigen Bescheid.
Du musdt jährlich dein EK nachweisen.
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die neue schrieb:
und aufgrund des Einkommensteuerbescheides muß man entweder nachzahlen oder es gibt was zurück
...und der DRV-Beitrag...und die Steuerlast!!
Grüße..Gerry
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Gerry schrieb:
...also nach Abzug aller fixkosten, dann wird darauf halt der KK-Beitrag berechnet...
...und der DRV-Beitrag...und die Steuerlast!!
Grüße..Gerry
...also nach Abzug aller fixkosten, dann wird darauf halt der KK-Beitrag berechnet...
...und der DRV-Beitrag...und die Steuerlast!!
Danke für den Hinweis, war aber nicht die Frage :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gerry schrieb am 11.11.19 08:03:
...also nach Abzug aller fixkosten, dann wird darauf halt der KK-Beitrag berechnet...
...und der DRV-Beitrag...und die Steuerlast!!
Danke für den Hinweis, war aber nicht die Frage :wink:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Viel Erfolg in deiner "Selbständigkeit"! :kissing_closed_eyes:
Grüße...Gerry
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RoFo schrieb:
Troll....
Falls nicht, ja, der Beitrag errechnet sich aus dem Gewinn.
Das geht aber nur bis zur Beitragshöchstgrenze.
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idefix- schrieb:
Frag deinen Steuerberater, der klärt dich auf
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