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kinzi schrieb:
Wie sieht es mit den FM aus? Gibt es sie noch , werden noch neue "zugelassen" bzw. ist sowas noch "gefragt" bei den PI?
"zulassen" kommt aus der Begriffswelt des GKV-Systems. Als FM habe ich damit überhaupt nichts am Hut.
Das "frei" bei FM bedeutet für mich auch, dass ich keinerlei Zwangseinbindungen in das GKV-System, wie deren Spielregeln/ Diktaten/Sanktionen, auf mich lade. Kein bepunkteter Fobi-Zwang, keine Inkassopflicht, usw.
Zu deiner Frage ob FM noch gefragt sind, kann ich nur sagen: "Mehr denn je!!"
Wie hier öfter zu lesen, bekommen die FM zunehmende Bedeutung für Mitglieder-/Patientenversorgung der GKV-MITGLIEDER im Rahmen der Hausbesuche. Die hier entstehende Win-win-Situation zwischen den GKV-Kassen und den FM kommt dabei deutlich zum Ausdruck.
Der FM hat optimierte Verdienstchancen, deutlich besser als die angestellten Kollegen/innen. Die KK des GKV-Systems sehen aktuell ihre Versorgungspflicht gegenüber ihren Mitgliedern als gegeben. Außerdem sparen sie immense Ausgaben im Bereich der Krankentransporte in die Praxen ein.
Wenn die Kassen in dem HB-Einsatz von FM durch die Zugelassenen nicht ihren Profit sehen würden, wären sie doch schon lange gegen dieses "weisungsfreie/unkontrollierte Treiben" ihrer Vertragspartner eingeschritten.
Aber diese Option haben die Kassen ja trotzdem noch in der Hinterhand. Zuerst ist aktuell die gesicherte Mitgliederversorgung vordergründig. Verstöße gegen Regeln können später immer noch regressbehaftet aufgearbeitet werden. Hier darf das derzeitige IKK-Verhalten musterhaft erwähnt werden.
mfg mocca
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mocca schrieb:
Hallo kinzi,
"zulassen" kommt aus der Begriffswelt des GKV-Systems. Als FM habe ich damit überhaupt nichts am Hut.
Das "frei" bei FM bedeutet für mich auch, dass ich keinerlei Zwangseinbindungen in das GKV-System, wie deren Spielregeln/ Diktaten/Sanktionen, auf mich lade. Kein bepunkteter Fobi-Zwang, keine Inkassopflicht, usw.
Zu deiner Frage ob FM noch gefragt sind, kann ich nur sagen: "Mehr denn je!!"
Wie hier öfter zu lesen, bekommen die FM zunehmende Bedeutung für Mitglieder-/Patientenversorgung der GKV-MITGLIEDER im Rahmen der Hausbesuche. Die hier entstehende Win-win-Situation zwischen den GKV-Kassen und den FM kommt dabei deutlich zum Ausdruck.
Der FM hat optimierte Verdienstchancen, deutlich besser als die angestellten Kollegen/innen. Die KK des GKV-Systems sehen aktuell ihre Versorgungspflicht gegenüber ihren Mitgliedern als gegeben. Außerdem sparen sie immense Ausgaben im Bereich der Krankentransporte in die Praxen ein.
Wenn die Kassen in dem HB-Einsatz von FM durch die Zugelassenen nicht ihren Profit sehen würden, wären sie doch schon lange gegen dieses "weisungsfreie/unkontrollierte Treiben" ihrer Vertragspartner eingeschritten.
Aber diese Option haben die Kassen ja trotzdem noch in der Hinterhand. Zuerst ist aktuell die gesicherte Mitgliederversorgung vordergründig. Verstöße gegen Regeln können später immer noch regressbehaftet aufgearbeitet werden. Hier darf das derzeitige IKK-Verhalten musterhaft erwähnt werden.
mfg mocca
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Das hört sich aber sehr unsicher an...im Nachhinein regressbehaftet ..was macht die IKK denn?
Die IKK classic zieht gerade geprüfte und bezahlte Rechnungen von 2015ff aus dem Archiv und setzt mehr oder minder stichhaltig doch noch ab ("zur sofortigen Rückzahlung, behelfsweise zur Verrechnung mit zukünftigen Rechnungen für erbrachte Leistung").
Was mir noch fragwürdig erscheint: wenn ich "jetzt" €500 mit Abzügen bei aktuellen Rechnungen begleichen und in 2022 die zum Ausgleich herangezogene Leistung als nichtvergütbar eingestuft wird, nimmt sich die IKK classic dann nochmal das Recht heraus, die in 2019 zurückgeforderten €500 aus 2015 zurückzufordern weil beglichen mit einer nicht satisfaktionsfähigen Leistung?
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Papa Alpaka schrieb:
kinzi schrieb am 10.5.19 11:15:
Das hört sich aber sehr unsicher an...im Nachhinein regressbehaftet ..was macht die IKK denn?
Die IKK classic zieht gerade geprüfte und bezahlte Rechnungen von 2015ff aus dem Archiv und setzt mehr oder minder stichhaltig doch noch ab ("zur sofortigen Rückzahlung, behelfsweise zur Verrechnung mit zukünftigen Rechnungen für erbrachte Leistung").
Was mir noch fragwürdig erscheint: wenn ich "jetzt" €500 mit Abzügen bei aktuellen Rechnungen begleichen und in 2022 die zum Ausgleich herangezogene Leistung als nichtvergütbar eingestuft wird, nimmt sich die IKK classic dann nochmal das Recht heraus, die in 2019 zurückgeforderten €500 aus 2015 zurückzufordern weil beglichen mit einer nicht satisfaktionsfähigen Leistung?
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kinzi schrieb:
Das hört sich aber sehr unsicher an...im Nachhinein regressbehaftet ..was macht die IKK denn?
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