Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
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Schreier“ sucht ab sofort
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ich arbeite als Freiberufler in 2 Praxen, in einer läuft alles sauber und problemlos. In der 2 ten Praxis gibt es von meiner Seite aus ein großes Problem. Ich habe dort als Untermieter die Räumlichkeiten gemietet. (Nutzungsüberlassung)
In der Praxis werden mir Anweisungen gegeben, dass ich pünktlich zu erscheinen habe und all meine Patienten im System mit eingeplant sein muss. Zudem kann ich keine eigenen Preise machen, weil der Praxisinhaber es nicht möchte, denn die haben dort einen festen Preis.
Eigene Kundenakquise im Ärztehaus (dort wo die Praxis sich befindet) wurde von beiden Inhabern unterlassen, denn die Patienten die in die Praxis kommen, sollen aufgeteilt werden und bei den Patienten (siehe den 2 Text mit den Anweisungen) habe ich pünktlich zu erscheinen, egal wie lange ich ihn behandele.
Sofern ich ein paar Minuten später erscheine, wird mir der Patient abgeworben, das hatte mir einer von denen gesagt.
Meine Rechnungen kann ich auch nicht mit meinem Logo verwenden, denn die möchten dass ich deren Logo für die Rechnungen verwende.
Ich bin da sehr empfindlich, weil man bei solchen Aktionen als "Scheinselbstständig eingestuft wird.
Ist schonmal passiert, dass ich mit dem Inhaber eine Auseinandersetzung hatte, weil ich 1. den Patienten nicht eingeplant hatte und 2. nach seiner Meinung zu spät erschienen bin, obwohl ich die Termine mit meinem Patienten selbstständig vereinbare.
Ich würde mich über ein paar Feedbacks freuen!
Beste Grüße
Lobo
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Du weißt doch selbst die Antwort. Oder?
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kroetzi schrieb:
Was möchtest du denn hören?
Du weißt doch selbst die Antwort. Oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@kroetzi Ich bin mir trotzdem da unsicher und wollte nach einem Rat hören. Gruß
Ach ja... wenn ich was mieten würde, dann hat der Vermieter da gar nix mehr zu sagen. Das wäre sonst so, dass der Vermieter meiner Wohnung vorgeben kann, wann ich Blumen zu gießen habe. ;-)
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Wonderwoman schrieb:
Da Du anscheinend dem Direktionsrecht des PIs unterliegst (und das mitmachst), bist Du dort nicht selbständig. Dies kann auf Deine andere Tätigkeit ausstrahlen, weil Du regelmäßig als Freier Mitarbeiter (so heißt das... und nicht freiberuflich!!!) mehr als einen Auftraggeber brauchst. Das kann alles böse enden, wenn tatsächlich aufgrund dessen eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird.
Ach ja... wenn ich was mieten würde, dann hat der Vermieter da gar nix mehr zu sagen. Das wäre sonst so, dass der Vermieter meiner Wohnung vorgeben kann, wann ich Blumen zu gießen habe. ;-)
Du bist doch entweder FM oder Mieter. Wenn du Mieter uns selbst mit dem Patienten abrechnest habt ihr doch eigentlich eine Praxisgemeinschaft?
Kannst du das entwirren??
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Jeverland schrieb:
Das klingt alles ziemlich verwirrend...
Du bist doch entweder FM oder Mieter. Wenn du Mieter uns selbst mit dem Patienten abrechnest habt ihr doch eigentlich eine Praxisgemeinschaft?
Kannst du das entwirren??
Mein Rat wäre. Nimm die Beine in die Hand und suche dir noch 1-2 Praxen in denen du selbständig tätig weisungsungebunden bist, deine eigenen Patienten wirbst wo du willst und weder im Terminbuch noch in der Preisbindung etwas mit der Praxis zu schaffen hast.
Du bist doch in der besagten Praxis ein Mitarbeiter der Miete zahlt und weisungsgebunden ist. Das ist kein Merkmal für freie Mitarbeit.
Warum hast du dich auf so eine Konstellation eigentlich eingelassen und seit wann läuft das schon so?
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kroetzi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Mein Rat wäre. Nimm die Beine in die Hand und suche dir noch 1-2 Praxen in denen du selbständig tätig weisungsungebunden bist, deine eigenen Patienten wirbst wo du willst und weder im Terminbuch noch in der Preisbindung etwas mit der Praxis zu schaffen hast.
Du bist doch in der besagten Praxis ein Mitarbeiter der Miete zahlt und weisungsgebunden ist. Das ist kein Merkmal für freie Mitarbeit.
Warum hast du dich auf so eine Konstellation eigentlich eingelassen und seit wann läuft das schon so?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman Vielen Dank. Ich habe bereits einen Anwalt beauftragt, der sich um diese Angelegenheit kümmern wird.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Jeverland Das ist eine Nutzungsüberlassung und im Vertrag steht nichts von einer Gemeinschaftspraxis. Ich habe bereits ein Termin mit einem Anwalt vereinbart, der sich darauf spezialisiert hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@kroetzi Anfangs schien sich alles nicht weisungsgebunden zu sein. Ich bereu es auch sehr, aber da werde ich über meinen Anwalt ein Ende setzen. Dankeschön für die offenen Worte.
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Physio049 schrieb:
Hallo, also meines Wissensnach bist du in dem Fall leider weisungsgebunden und kannst wenig unternehmen. Dein Logo musst du aber auf jeden fall drauf packen und nicht das, des Inhabers - führt sonst echt zu problemen. Hast du eine eigene IK Nummer, rechnest du selbst ab?
Somit will sie dort als Selbstständig tätige Physio arbeiten OHNE der Weisungspflicht irgendeiner PI zu unterliegen.Diese PI's scheinen verschiedene rechtliche Aspekte für die Arbeit mit FM zu verleugnen oder nicht wahrhaben zu wollen.
Im Jahr 2018 hat das Landgericht ein Urteil erlassen wobei ein Physio der lediglich den Raum in einer Praxis mietet und ansonsten alles andere selber erledigt und lediglich dem PI Geld zahlt für die Abrechnung mit den Kassen NICHT als abhängig beschäftig anzusehen ist .Dies Praxisinhaberinnen scheinen zuviel Geld zu haben denn die DRV wird bei Ihnen ordentlich Geld einkassieren wegen fehlender Sozialabgaben
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eim schrieb:
@Physio049Wie kommst du denn darauf ? Sie hat den Raum gemietet und kann dort Eigenständig behandeln.Ein gemieteter Raum in einer Praxis nennt sich Untermiete und hier gelten die selben Regeln und Pflichten wie für die gesamte gewerbliche Praxis.
Somit will sie dort als Selbstständig tätige Physio arbeiten OHNE der Weisungspflicht irgendeiner PI zu unterliegen.Diese PI's scheinen verschiedene rechtliche Aspekte für die Arbeit mit FM zu verleugnen oder nicht wahrhaben zu wollen.
Im Jahr 2018 hat das Landgericht ein Urteil erlassen wobei ein Physio der lediglich den Raum in einer Praxis mietet und ansonsten alles andere selber erledigt und lediglich dem PI Geld zahlt für die Abrechnung mit den Kassen NICHT als abhängig beschäftig anzusehen ist .Dies Praxisinhaberinnen scheinen zuviel Geld zu haben denn die DRV wird bei Ihnen ordentlich Geld einkassieren wegen fehlender Sozialabgaben
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Wonderwoman schrieb:
@eim Ein sehr schöner Beitrag... verschärfend kommt noch dazu, dass der PI kein Rückgriffsrecht auf den Scheinselbständigen hat und die Sozialabgaben KOMPLETT selbst zurückzahlen muss... und zwar inklusive des AN-Anteils!!!!
der Fairheit halber muss man sagen, dass der AG für den AN Anteil nur in Vorkasse geht und sich danach den Betrag vom AN zurückholen kann.
Wie lange das dauert und mit welchem Erfolg, steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Wonderwoman
der Fairheit halber muss man sagen, dass der AG für den AN Anteil nur in Vorkasse geht und sich danach den Betrag vom AN zurückholen kann.
Wie lange das dauert und mit welchem Erfolg, steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße
Monika
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Wonderwoman schrieb:
@mosaik In der Tat ist das ein wenig komplizierter... lese mal hier Link
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Liebe Kollegen,
ich arbeite als Freiberufler in 2 Praxen, in einer läuft alles sauber und problemlos. In der 2 ten Praxis gibt es von meiner Seite aus ein großes Problem. Ich habe dort als Untermieter die Räumlichkeiten gemietet. (Nutzungsüberlassung)
In der Praxis werden mir Anweisungen gegeben, dass ich pünktlich zu erscheinen habe und all meine Patienten im System mit eingeplant sein muss. Zudem kann ich keine eigenen Preise machen, weil der Praxisinhaber es nicht möchte, denn die haben dort einen festen Preis.
Eigene Kundenakquise im Ärztehaus (dort wo die Praxis sich befindet) wurde von beiden Inhabern unterlassen, denn die Patienten die in die Praxis kommen, sollen aufgeteilt werden und bei den Patienten (siehe den 2 Text mit den Anweisungen) habe ich pünktlich zu erscheinen, egal wie lange ich ihn behandele.
Sofern ich ein paar Minuten später erscheine, wird mir der Patient abgeworben, das hatte mir einer von denen gesagt.
Meine Rechnungen kann ich auch nicht mit meinem Logo verwenden, denn die möchten dass ich deren Logo für die Rechnungen verwende.
Ich bin da sehr empfindlich, weil man bei solchen Aktionen als "Scheinselbstständig eingestuft wird.
Ist schonmal passiert, dass ich mit dem Inhaber eine Auseinandersetzung hatte, weil ich 1. den Patienten nicht eingeplant hatte und 2. nach seiner Meinung zu spät erschienen bin, obwohl ich die Termine mit meinem Patienten selbstständig vereinbare.
Ich würde mich über ein paar Feedbacks freuen!
Beste Grüße
Lobo
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