Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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auch ein leidiges Thema, aber ich bin ratlos:
eine langjährige freie Mitarbeiterin (Sprachheiltherapeutin) hat Kinder aus dem KiGa ( in Sichtweite von meiner Praxis) als freie Mitarbeiterin meiner Praxis behandelt. Dann hat sie einen Vertrag mit dem KiGa geschlossen: Sprachförderung im KiGa/Spieltherape mit Kindergruppen, Laufzeit ein Jahr, und jetzt behandelt sie dort die Kinder außerhalb dieses Vertrags auf eigene Rechnung, weil sie zwischenzeitlich eine eigene Praxiszulassung für eine Praxis in einem weit entfernten Stadtteil hat.Diese Kinder , die alle früher in meine Praxis kamen, sind jetzt mit einem Schlag weg.
Ist das nur extrem unkollegial oder gibt es da erine rechtliche Handhabe?
Für Erfahrungsberichte etc. wäre ich dankbar!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kolleginnen/Kollegen,
auch ein leidiges Thema, aber ich bin ratlos:
eine langjährige freie Mitarbeiterin (Sprachheiltherapeutin) hat Kinder aus dem KiGa ( in Sichtweite von meiner Praxis) als freie Mitarbeiterin meiner Praxis behandelt. Dann hat sie einen Vertrag mit dem KiGa geschlossen: Sprachförderung im KiGa/Spieltherape mit Kindergruppen, Laufzeit ein Jahr, und jetzt behandelt sie dort die Kinder außerhalb dieses Vertrags auf eigene Rechnung, weil sie zwischenzeitlich eine eigene Praxiszulassung für eine Praxis in einem weit entfernten Stadtteil hat.Diese Kinder , die alle früher in meine Praxis kamen, sind jetzt mit einem Schlag weg.
Ist das nur extrem unkollegial oder gibt es da erine rechtliche Handhabe?
Für Erfahrungsberichte etc. wäre ich dankbar!
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Jens Uhlhorn schrieb:
Das ist weder unkollegial noch rechtlich problematisch. Das ist das Wesen einer freien Mitarbeiterschaft. Es waren und sind IHRE Patienten.
Das andere nennt sich ganz einfach unternehmerisches Risiko. Selbst wenn sie Deine Angestellte gewesen wäre und sich dann selbständig gemacht hat, könntest du nichts dagegen unternehmen.. Die Eltern schicken die Kinder ja zu der Therapeutin mit der sie zufrieden sind und die sie kennen, nicht in eine Praxis.
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idefix- schrieb:
Absolut rechtens. Sie hat sie bisher behandelt und nun über ihre eigene Praxis. Warum hast Du die Kinder denn nicht behandelt in den letzten Jahren. Feier Mitarbeiter ist nicht Weisungsgebunden und muss sich normaler weise auch selber um seine Patienten kümmern und neue anwerben. sonst ist er ja kein freier Mitarbeiter.
Das andere nennt sich ganz einfach unternehmerisches Risiko. Selbst wenn sie Deine Angestellte gewesen wäre und sich dann selbständig gemacht hat, könntest du nichts dagegen unternehmen.. Die Eltern schicken die Kinder ja zu der Therapeutin mit der sie zufrieden sind und die sie kennen, nicht in eine Praxis.
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Fuzziguzzi schrieb:
Das ist nur ein Risiko wenn wenn man FM´s in der Praxis hat, aber rechtlich unzweifelhaft.
Ist das pauschal zulässig ? Müssen Kinder von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, um z.B. Integrationsspielemaßnahmen ausserhalb des Wissens der Eltern anbieten zu können ? Usw. usw. vielleicht etwas in die Vertrags(zulässigkeits)richtung gedacht.
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webpt schrieb:
...Praxis behandelt. Dann hat sie einen Vertrag mit dem KiGa geschlossen: Sprachförderung im KiGa/Spieltherape mit Kindergruppen, Laufzeit ein Jahr, ...
Ist das pauschal zulässig ? Müssen Kinder von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, um z.B. Integrationsspielemaßnahmen ausserhalb des Wissens der Eltern anbieten zu können ? Usw. usw. vielleicht etwas in die Vertrags(zulässigkeits)richtung gedacht.
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