Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin als freie Mitarbeiterin in 2 Praxen tätig, werde aber in einer wieder aufhören,aber nur in einer zu arbeiten, geht ja rein rechtlich nicht. Wenn ich jetzt Privatpatienten zu Hause behandel und diese dann direkt an mich überweisen, dann müsste das rechtlich so machbar sein oder was muss ich beachten?
Danke für eure Antworten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin als freie Mitarbeiterin in 2 Praxen tätig, werde aber in einer wieder aufhören,aber nur in einer zu arbeiten, geht ja rein rechtlich nicht. Wenn ich jetzt Privatpatienten zu Hause behandel und diese dann direkt an mich überweisen, dann müsste das rechtlich so machbar sein oder was muss ich beachten?
Danke für eure Antworten
Gefällt mir
zur Frage: Soviel ich weiß, geht dass so nicht.
[bearbeitet am 19.01.14 18:30]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
"überweisen" - Geld - nicht "verweisen" .
zur Frage: Soviel ich weiß, geht dass so nicht.
[bearbeitet am 19.01.14 18:30]
Es reicht auch 1 Praxis und Privatpatienten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Du bist doch SELBSTSTÄNDIG.
Es reicht auch 1 Praxis und Privatpatienten.
mab. meint vermutlich, dass sie Patienten, die sie als FM in verschiedenen Praxen behandelt den Vertragspraxen entführt und lieber in ihren eigenen Räumen behandelt. Dies wäre natürlich stark unkollegial. Ob die betr. Vertragspraxis ihre reine Freude daran hätte ist sehr fraglich.
Ich empfehle mab im Vertrag mit ihrer Vertragspraxis nachzusehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
mab. meint vermutlich, dass sie Patienten, die sie als FM in verschiedenen Praxen behandelt den Vertragspraxen entführt und lieber in ihren eigenen Räumen behandelt. Dies wäre natürlich stark unkollegial. Ob die betr. Vertragspraxis ihre reine Freude daran hätte ist sehr fraglich.
Ich empfehle mab im Vertrag mit ihrer Vertragspraxis nachzusehen.
bleib auf der sicheren Seite und schildere Deinen Fall mit Antrag auf Statusfeststellung der BfA. Und schon bist Du (und vor allem der PI für den Du tätig bist) aus dem Schneider.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wurdy schrieb:
Hi mab,
bleib auf der sicheren Seite und schildere Deinen Fall mit Antrag auf Statusfeststellung der BfA. Und schon bist Du (und vor allem der PI für den Du tätig bist) aus dem Schneider.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Wie kannst Du denn Patienten an Dich verweisen, wenn du sie schon behandelst? Verstehe ich nicht...
Mein Profilbild bearbeiten