Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin als freie Mitarbeiterin in 2 Praxen tätig, werde aber in einer wieder aufhören,aber nur in einer zu arbeiten, geht ja rein rechtlich nicht. Wenn ich jetzt Privatpatienten zu Hause behandel und diese dann direkt an mich überweisen, dann müsste das rechtlich so machbar sein oder was muss ich beachten?
Danke für eure Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin als freie Mitarbeiterin in 2 Praxen tätig, werde aber in einer wieder aufhören,aber nur in einer zu arbeiten, geht ja rein rechtlich nicht. Wenn ich jetzt Privatpatienten zu Hause behandel und diese dann direkt an mich überweisen, dann müsste das rechtlich so machbar sein oder was muss ich beachten?
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zur Frage: Soviel ich weiß, geht dass so nicht.
[bearbeitet am 19.01.14 18:30]
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C. DBO schrieb:
"überweisen" - Geld - nicht "verweisen" .
zur Frage: Soviel ich weiß, geht dass so nicht.
[bearbeitet am 19.01.14 18:30]
Es reicht auch 1 Praxis und Privatpatienten.
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eim schrieb:
Du bist doch SELBSTSTÄNDIG.
Es reicht auch 1 Praxis und Privatpatienten.
mab. meint vermutlich, dass sie Patienten, die sie als FM in verschiedenen Praxen behandelt den Vertragspraxen entführt und lieber in ihren eigenen Räumen behandelt. Dies wäre natürlich stark unkollegial. Ob die betr. Vertragspraxis ihre reine Freude daran hätte ist sehr fraglich.
Ich empfehle mab im Vertrag mit ihrer Vertragspraxis nachzusehen.
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Eberhard schrieb:
mab. meint vermutlich, dass sie Patienten, die sie als FM in verschiedenen Praxen behandelt den Vertragspraxen entführt und lieber in ihren eigenen Räumen behandelt. Dies wäre natürlich stark unkollegial. Ob die betr. Vertragspraxis ihre reine Freude daran hätte ist sehr fraglich.
Ich empfehle mab im Vertrag mit ihrer Vertragspraxis nachzusehen.
bleib auf der sicheren Seite und schildere Deinen Fall mit Antrag auf Statusfeststellung der BfA. Und schon bist Du (und vor allem der PI für den Du tätig bist) aus dem Schneider.
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Wurdy schrieb:
Hi mab,
bleib auf der sicheren Seite und schildere Deinen Fall mit Antrag auf Statusfeststellung der BfA. Und schon bist Du (und vor allem der PI für den Du tätig bist) aus dem Schneider.
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Wonderwoman schrieb:
Wie kannst Du denn Patienten an Dich verweisen, wenn du sie schon behandelst? Verstehe ich nicht...
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