Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Aufgrund eines Stellenwechsels wäre ich froh um eine Antwort.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ist eine freie Mitarbeit in einer einzigen Praxis überhaupt möglich? Eine Anfrage ergab, daß eine Tätigkeit als freie Mitarbeit in einer Praxis als abhängige Beschäftigung eingestuft wird, wenn keine eigenen Praxisräume vorhanden und Abrechnung über die Praxisinhaberin abgewickelt wird.
Aufgrund eines Stellenwechsels wäre ich froh um eine Antwort.
Aber: Das Jahr ist noch jung. Beginnt dein Wirtschaftsjahr am 01.01., hast du bis zum 31.12. Zeit, zusätzliche Umsätze zu schreiben. Für einen leidlich engagierten FM sollte das unproblematisch sein; falls du bei mir anfangen solltest kannst du in 3 Wochen die ersten Gelder fließen sehen... :)
Variante 1: Du nimmst den FM-Job an und siehst zu das du 2-3 weitere Auftraggeber an Land ziehst. Therapeuten werden gerade gesucht, das sollte nicht allzuschwierig sein...
Variante 2: Du mietest Praxisräume an und bist kein Subunternehmer sondern eigenständiger Praxisinhaber. Damit bist du nicht von eventuellen Aufträgen anderer PI abhängig sondern direkter Dienstleister der GKVen.
Interessanterweise wurde mein Strohmann als selbstständig eingestuft obwohl er als Strohfirmengeschäftsführer ausschließlich für eine einzige GKV aktiv wurde. Aus der Faktenlage lassen sich nun interessante Schlüsse ziehen...
Gefällt mir
Wichtiger ist das tatsächlich gelebte FM Dasein. Da du aber den halben Regelsatz bzw. einkommensabhängig DRV Beiträge zahlen wirst ist das Interesse der DRV nach einer Statusfeststellung noch mal genauer zu gucken entsprechend gering.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Diesbezüglich gibt es in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit eine Schonfrist.
Wichtiger ist das tatsächlich gelebte FM Dasein. Da du aber den halben Regelsatz bzw. einkommensabhängig DRV Beiträge zahlen wirst ist das Interesse der DRV nach einer Statusfeststellung noch mal genauer zu gucken entsprechend gering.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Neben einigen anderen Kriterien gilt die Regel, das maximal 5/6 des Jahresumsatzes aus einem einzelnen Auftraggeber generiert werden sollten um als selbstständig tätig zu gelten. Hast du nur einen Auftraggeber, generierst du logischerweise 6/6 deines Jahresumsatzes aus dieser einzigen Quelle; das als "Selbstständig" zu verkaufen wird, bestenfalls, schwierig.
Aber: Das Jahr ist noch jung. Beginnt dein Wirtschaftsjahr am 01.01., hast du bis zum 31.12. Zeit, zusätzliche Umsätze zu schreiben. Für einen leidlich engagierten FM sollte das unproblematisch sein; falls du bei mir anfangen solltest kannst du in 3 Wochen die ersten Gelder fließen sehen... :)
Variante 1: Du nimmst den FM-Job an und siehst zu das du 2-3 weitere Auftraggeber an Land ziehst. Therapeuten werden gerade gesucht, das sollte nicht allzuschwierig sein...
Variante 2: Du mietest Praxisräume an und bist kein Subunternehmer sondern eigenständiger Praxisinhaber. Damit bist du nicht von eventuellen Aufträgen anderer PI abhängig sondern direkter Dienstleister der GKVen.
Interessanterweise wurde mein Strohmann als selbstständig eingestuft obwohl er als Strohfirmengeschäftsführer ausschließlich für eine einzige GKV aktiv wurde. Aus der Faktenlage lassen sich nun interessante Schlüsse ziehen...
Mein Profilbild bearbeiten