Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
ab dem neuen Jahr möchte ich zusätzlich und nach Absprache mit meinem AG Firmenmassagen anbieten. Ich würde mich dann beim FA unter der Kleingewerberegelung anmelden und ausserhalb meiner Angestelltentätigkeit 2-3 Stunden in der Woche in einer Firma mobilie Massagen am Arbeitsplatz anbieten. Ich besitze den sektoralen HP.
Muss ich mich mit der jeweiligen Firma vorab per Honorarvereinbarung sicherstellen? Wenn ja, woher bekomme ich Infos über den Inhalt des Vertrages?
Haltet ihr 20,- Euro/ 20 Minuten/ Klient für zu hoch? Inklusive Anfahrtskosten, Materialkosten etc.
Muss ich das Ganze Vorhaben steuerlich gesehen anders benennen, z.B. präventive Gesundheitsmassnahme statt Firmenmassage?
Muss ich ausserdem noch Dinge beachten, ausser Finanzamt, Gesundheitsamt und betriblicher Haftpflicht?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mettwurst schrieb:
Moin Kollegen,
ab dem neuen Jahr möchte ich zusätzlich und nach Absprache mit meinem AG Firmenmassagen anbieten. Ich würde mich dann beim FA unter der Kleingewerberegelung anmelden und ausserhalb meiner Angestelltentätigkeit 2-3 Stunden in der Woche in einer Firma mobilie Massagen am Arbeitsplatz anbieten. Ich besitze den sektoralen HP.
Muss ich mich mit der jeweiligen Firma vorab per Honorarvereinbarung sicherstellen? Wenn ja, woher bekomme ich Infos über den Inhalt des Vertrages?
Haltet ihr 20,- Euro/ 20 Minuten/ Klient für zu hoch? Inklusive Anfahrtskosten, Materialkosten etc.
Muss ich das Ganze Vorhaben steuerlich gesehen anders benennen, z.B. präventive Gesundheitsmassnahme statt Firmenmassage?
Muss ich ausserdem noch Dinge beachten, ausser Finanzamt, Gesundheitsamt und betriblicher Haftpflicht?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mettwurst schrieb:
Ich meinte freiberufliche Tätigkeit
Honorarvertrag kannst du Dir selber erstellen, so wie du ihn haben willst. 20 Euro für 20 Min Behandlung zuzügl Fahrkosten und Material, das musst du dir durchrechnen, ob es ausreicht. es kommtauch drauf an, ob du feste Zeiten bei der Firma hast oder nur auf abruf da sein willst. Bei einer festen Zeit von sagen wir mal 2 Stunden, sollte auch gesichert sein, das du dann sechs Behandlungen hast, wenn alles freiwillig läuft und die Mitarbeiter nur außerhalb der Arbeitszeit zu Dir kommen können, ist es die Frage ob dann auch sechs Leute jedesmal kommen, denn vlt. 40 Euro auf 120 Minuten is nicht grade prächtig.
Wer übernimmt die Kosten, die Firma? Dann sollte auf jeden Fall eine Grundsumme drinn stehen, wenn du eine feste Zeitsspanne anwesend sein musst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
ok Info zu Streuerberater habe ich dir schon mitgeteilt.
Honorarvertrag kannst du Dir selber erstellen, so wie du ihn haben willst. 20 Euro für 20 Min Behandlung zuzügl Fahrkosten und Material, das musst du dir durchrechnen, ob es ausreicht. es kommtauch drauf an, ob du feste Zeiten bei der Firma hast oder nur auf abruf da sein willst. Bei einer festen Zeit von sagen wir mal 2 Stunden, sollte auch gesichert sein, das du dann sechs Behandlungen hast, wenn alles freiwillig läuft und die Mitarbeiter nur außerhalb der Arbeitszeit zu Dir kommen können, ist es die Frage ob dann auch sechs Leute jedesmal kommen, denn vlt. 40 Euro auf 120 Minuten is nicht grade prächtig.
Wer übernimmt die Kosten, die Firma? Dann sollte auf jeden Fall eine Grundsumme drinn stehen, wenn du eine feste Zeitsspanne anwesend sein musst.
Da du ja Physio-Hp bist, kannst du natürlich auch für jeden Kunden Rezept ausstellen (dann muß aber Diagnose vorhanden sein) und dann fällt zwar die Umsatzsteuer weg, aber willst du die Rezepte Ohne Bezahlung ausstellen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Unter Umständen kannst du es ja auch als Betriebliche Gesundheitsprävention anbieten und mit der Firmenleitung sprechen (diese kann ja pro Jahr für jeden Mitarbeiter 500 € steuer-und Lohnabgabenfrei dafür nutzen) und ansonsten als Gesundheitsprävention .Aber 20 € finde ich definitiv zu wenig.Rechne es noch mal durch .Auf jeden Fall fällt bei solchen Sachen immer Umsatzsteuer (19%) an die du dann regelmäßig abführen mußt.Von daher ist STB unerlässlich.
Da du ja Physio-Hp bist, kannst du natürlich auch für jeden Kunden Rezept ausstellen (dann muß aber Diagnose vorhanden sein) und dann fällt zwar die Umsatzsteuer weg, aber willst du die Rezepte Ohne Bezahlung ausstellen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
alobar schrieb:
da er selber therapiert,braucht er kein Rezept ausstellen, die Diagnose muss eben auf der Rechnung stehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mettwurst schrieb:
Sind sektorale Heilpraktiker nicht von der Umsatzsteuer befreit?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
das was du vor hast fällt nicht unter die Umsatz- und Gewerbesteuerbefreiung des sHP. Darunter fallen nur Heilbehandlungen aufgrund einer Diagnose.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mettwurst schrieb:
Ist man nicht generell bis 17.500 euro jährlich umsatzsteuerfrei?
Ist man nicht generell bis 17.500 euro jährlich umsatzsteuerfrei?
Das ist ein anderer §.
Heilbehandlungen der Humanmedizin sind umsatzsteuerbefreit gem. (lasst mich lügen) §4 Punkt 14 UStG;
bei kleinen Umsätzen kann gem. §19 UStG auf eine Befreiung von der Umsatzsteuer optiert werden, das ist dem Finanzamt anzuzeigen und auf jeder Rechnung kenntlich zu machen. Weil bei mir gerade große Investitionen anstehen und ich zu deren Zeitpunkt noch an meine Wahl "von damals" gebunden bin stelle ich gerade einen [s]Zweit[/s]Viertbetrieb auf der nicht unter der Kleinunternehmerregelung läuft (grml ... da werde ich ziemlich viel hin- und her buchen müssen :/, unsere ersten Hochrechnungen ergeben aber: Definitiv profitabel!).
Details besprecht ihr bitte mit eurem Steuerberater, der sollte das aus dem Ärmel schütteln können ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Mettwurst schrieb am 26.10.16 08:55:
Ist man nicht generell bis 17.500 euro jährlich umsatzsteuerfrei?
Das ist ein anderer §.
Heilbehandlungen der Humanmedizin sind umsatzsteuerbefreit gem. (lasst mich lügen) §4 Punkt 14 UStG;
bei kleinen Umsätzen kann gem. §19 UStG auf eine Befreiung von der Umsatzsteuer optiert werden, das ist dem Finanzamt anzuzeigen und auf jeder Rechnung kenntlich zu machen. Weil bei mir gerade große Investitionen anstehen und ich zu deren Zeitpunkt noch an meine Wahl "von damals" gebunden bin stelle ich gerade einen [s]Zweit[/s]Viertbetrieb auf der nicht unter der Kleinunternehmerregelung läuft (grml ... da werde ich ziemlich viel hin- und her buchen müssen :/, unsere ersten Hochrechnungen ergeben aber: Definitiv profitabel!).
Details besprecht ihr bitte mit eurem Steuerberater, der sollte das aus dem Ärmel schütteln können ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mettwurst schrieb:
Ich kann die Umsatzsteuer von 19% ja noch extra draufschlagen, dann sind wir bei 23,80 Euro pro Behandlung. Das geht doch. Dann blieben mir 20,- € netto.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
wenn 19% draufschlagen werden, müssen diese auch abgeführt werden. Es sind keine auch 20€ netto, die 20€ musst du noch per Einkommensteuer versteuern und deine sonstigen Kosten abziehen. Wäre es nicht besser mal mit deinem Steuerberater das zu besprechen und dann einen Plan entwickeln wie es ablaufen soll?
Ich kann die Umsatzsteuer von 19% ja noch extra draufschlagen, dann sind wir bei 23,80 Euro pro Behandlung. Das geht doch. Dann blieben mir 20,- € netto.
Gehe zurück zu Los und ziehe keine DM 4.000,- ein.
Auch wenn du, vermutlich, erstmal in einem Bereich bleibst indem sich die Sozialversicherer nicht für deine Selbstständigkeit interessieren: Du ruinierst den Markt für all diejenigen die ihren Angestellten €20 die Stunde zahlen (wollen würden) und auch für dich selbst, denn es wird Mundpropaganda geben wenn jemand so billig zu haben ist. Wie willst du dann in Zukunft eine Preisanpassung im Bereich von 200 bis 500% hinkriegen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Mettwurst schrieb am 2.11.16 08:35:
Ich kann die Umsatzsteuer von 19% ja noch extra draufschlagen, dann sind wir bei 23,80 Euro pro Behandlung. Das geht doch. Dann blieben mir 20,- € netto.
Gehe zurück zu Los und ziehe keine DM 4.000,- ein.
Auch wenn du, vermutlich, erstmal in einem Bereich bleibst indem sich die Sozialversicherer nicht für deine Selbstständigkeit interessieren: Du ruinierst den Markt für all diejenigen die ihren Angestellten €20 die Stunde zahlen (wollen würden) und auch für dich selbst, denn es wird Mundpropaganda geben wenn jemand so billig zu haben ist. Wie willst du dann in Zukunft eine Preisanpassung im Bereich von 200 bis 500% hinkriegen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mettwurst schrieb:
Ja, und nu?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mettwurst schrieb:
Das heisst unterm Strich, ich soll mehr Geld verlangen? Liebend gerne, fragt sich nur noch, ob die Firmenleitung bereit wäre mehr zu zahlen. Im Grunde habt ihr ja alle Recht. Der Aufwand, Material, Anfahrtsweg...
Die Frage ist weniger "Was sind die Kunden bereit zu zahlen?" sondern eher "Was brauche ich für den Lebensstil und den Arbeitsplatz den ich haben will?".
Von da aus kannst du deine Preise kalkulieren. Und wenn du dich richtig gut fühlst auch mal den "Mehr!"-Virus wüten lassen... ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Ja!
Die Frage ist weniger "Was sind die Kunden bereit zu zahlen?" sondern eher "Was brauche ich für den Lebensstil und den Arbeitsplatz den ich haben will?".
Von da aus kannst du deine Preise kalkulieren. Und wenn du dich richtig gut fühlst auch mal den "Mehr!"-Virus wüten lassen... ;)
Ja, und nu?
nach dem ich deine Beiträge gelesen habe, komme ich zu dem Schluß: du hast kein Konzept und wenig Anhnung von der Materie. Erstelle ein Konzept, nehme die Ratschläge von oben an und spreche mit einem STB über die steuerliche Umsetzung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Mettwurst schrieb am 2.11.16 08:50:
Ja, und nu?
nach dem ich deine Beiträge gelesen habe, komme ich zu dem Schluß: du hast kein Konzept und wenig Anhnung von der Materie. Erstelle ein Konzept, nehme die Ratschläge von oben an und spreche mit einem STB über die steuerliche Umsetzung.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Das was du vorhast, hat nichts mit Freier Mitarbeiter zu tun. du bietest diese Leistung auf eigne Rechnung und unabhängig der PRaxis an. Alsomusst du alles berücksichtigen was man daz eben braucht. Haftpflicht, evtl. Gewerbeanmeldung...., aber das weis am besten der Steuerberater. Eoinnahmen müssen ab einer bestimmten Höhe versteuert werden.
Gefällt mir
Dir ist schon klar, dass Du wenn Du die Umsatzsteuer abführst auch Vorsteuerabzugsberechtigt bist?
Mein Tipp: Mach das zusammen mit Deinem AG. Lass Dir mehr bezahlen und gut isses.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Helmut Fromberger schrieb:
Dir ist definitiv nicht mehr zu helfen. Du solltest Dich dringend mit dem Thema ausführlicher befassen bevor Du hier Schiffbruch erleidest.
Dir ist schon klar, dass Du wenn Du die Umsatzsteuer abführst auch Vorsteuerabzugsberechtigt bist?
Mein Tipp: Mach das zusammen mit Deinem AG. Lass Dir mehr bezahlen und gut isses.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mettwurst schrieb:
Grad beim Steuerberater gewesen. Sofern ich unter die Kleinunternehmerregelung falle und im Jahr unter 17.500 Euro inklusive der fiktiv eingerechneten Umsatzsteuer bleibe, muss ich sowohl für Kurse als auch für mobile Firmenmassage keine Umsatzsteuer ausweisen.
Mein Profilbild bearbeiten