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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
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Möchte in freiberuflicher Nebentätigkeit mobile Massagen anbieten.Wird bei FA angemeldet.Kleinunternehmerregelung wird berücksichtigt, der AG weiß bescheid.
Womit darf ich werben?
Das ich Physio bin?
Oder den Titel nur im Kleingedrucketen erwähnen und betonen, daß es Entspannungsmassagen und Massagen zur Unterstützung der eigenen Regenerationsfähigkeit sind?
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kinzi schrieb:
Sorry, habe aber in der Suche- Funktion nichts gefunden:
Möchte in freiberuflicher Nebentätigkeit mobile Massagen anbieten.Wird bei FA angemeldet.Kleinunternehmerregelung wird berücksichtigt, der AG weiß bescheid.
Womit darf ich werben?
Das ich Physio bin?
Oder den Titel nur im Kleingedrucketen erwähnen und betonen, daß es Entspannungsmassagen und Massagen zur Unterstützung der eigenen Regenerationsfähigkeit sind?
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Eberhard schrieb:
Physiotherapeut ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung. Natürlich darfst du den erwähnen. Ob du natürlich überhaupt Werbung machen darfst ist deinem Arbeitgeber gegenüber wieder eine ganz andere Hausnummer. Ich hatte mit meinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung stehen, in dem stand dass diese zwar private, berufliche Nebentätigkeiten durchführen durften, aber von Werbung war da nicht die Rede.
Grundsätzlich hast Du natürlich recht.
Aber, mein "Wirkungsort" mit der mobilen Massage liegt 45Km entfernt von meiner Hauptarbeitsstätte.
Ich denke, da werde ich meiner Praxis keine Kunden abwerben :blush:
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Eberhard schrieb:
Ich würde dir diesbezüglich noch einmal raten, dich mit deinem Arbeitgeber noch einmal auseinanderzusetzen. Ich als Arbeitgeber meiner Mitarbeiter könnte mir schon vorstellen, dass ich über meine Erlaubnis noch einmal nachdenken würde, wenn die betreffende Therapeutin anfangen würde Werbung zu betreiben. Aber es ist natürlich schon möglich, dass ich diesen Fall etwas zu eng sehe.
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kinzi schrieb:
Danke für Deine Antwort.
Grundsätzlich hast Du natürlich recht.
Aber, mein "Wirkungsort" mit der mobilen Massage liegt 45Km entfernt von meiner Hauptarbeitsstätte.
Ich denke, da werde ich meiner Praxis keine Kunden abwerben :blush:
Suche dir lieber etwas Besonderes, was du bietest (bitte jetzt nicht grinsen, denn DAS meine ich nicht. :blush: ) Im Ernst, du brauchst etwas, was dich von den vielen anderen abhebt, denn das ist ganz sicher nicht der Begriff Physio.
Als AG würde ich ansonsten mit der Tätigkeit keine Probleme haben, wenn es, wie du schreibst, 45 km von der Praxis entfernt ist.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Dass du nur präventive Massagen anbieten darfst, weißt du? Es dürfen keine Beschwerden vorliegen. Und da sehe ich das Problem, wenn du Werbung damit machen willst, dass du Physio bist. Das suggeriert den Leuten, dass du auch Massagen als Therapie durchführen darfst, was nicht der Fall ist. Wärst du Masseur, wäre das meines Wissens möglich, als PT nicht. Deshalb würde ich mich unbedingt beim Fachmann schlau machen, inwiefern du mit dem Begriff Physio werben solltest. Ganz ehrlich glaube ich auch nicht, dass es besonders werbewirksam ist, denn Physios, die mobile Massagen anbieten, gibt es massenhaft.
Suche dir lieber etwas Besonderes, was du bietest (bitte jetzt nicht grinsen, denn DAS meine ich nicht. :blush: ) Im Ernst, du brauchst etwas, was dich von den vielen anderen abhebt, denn das ist ganz sicher nicht der Begriff Physio.
Als AG würde ich ansonsten mit der Tätigkeit keine Probleme haben, wenn es, wie du schreibst, 45 km von der Praxis entfernt ist.
Gruß Britt
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