Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
seit Mitte März 2015 bewohne ich eine DHH in der ich ein Zi. als Massageraum hergerichtet habe. Dort gebe ich Massagen und Heilbehandlungen. Dies ist beim Finanzamt als freiberufliche Nebentätigkeit angemeldet.
Auch arbeite ich außer Haus freiberuflich und habe eine Homepage > Impressum usw. meine Privatadresse.
Die DHH habe ich seinerzeit über eine Maklerin bekommen, die ich hier auch mehrmals behandelt habe.
Jedoch habe ich dem Vermieter es bisher nicht gesagt, oder sein OK für diese geringe Nebentätigkeit eingeholt. Allerdings wurde es bis Ende Oktober ´16 gedultet.
In der Woche kommen unter 10 Patienten zu mir, an manchen Tagen ca. 2 an manchen Tagen keine.
Vor ca. 1 Jahr ist von einem älteren Nachbarn (Mann 78) die Frau gestorben (es sind 3 Wohneinheiten).
Ich habe ihn behandelt, er hat mich dafür bezahlt, es ging ihm sehr viel besser! Nach der 3ten oder 4ten Behandlung fing er an aufdringlich zu werden, fast tägliches klingeln an meiner Tür, mich betatschen wollen, vor meinem Erdgeschoßfenster herumstehen usw. usw.
Dies wurde mir (Frau 56) ziemlich lästig (er hats nicht verstanden) - ich hatte NIE persönliche Absichten an diesem alten Mann! und habe mich sehr zurückgezogen, das ich ihm möglichst nicht mehr begegne.
Nun, die ganze Zeit konnte ich hier ohne weiteres meiner Nebentätigkeit nachgehen, niemand der Nachbarn wurde gestört, auch nicht durch parkenden Besuch. Der alte "Herr" wußte es, der wiederum mit dem Eigentümer lange in Kontakt ist.
Nun ging die Heizungsperiode los und es war hier wiederholt zu kalt (nur 16-18 Grad) oder die Heizung komplett aus! Der alte "Herr" hat hier Hausmeisterfunktion und Zugang zum HZ-Raum. Seit Wochen wird hier nicht durchgehend geheizt wie es sein sollte. Habe Vermieter wiederholt darauf aufmerksam gemacht (SMS und schriftlich > Einschreiben und mit Mietekürzung gedroht).
Seine schriftliche Antwort... es sei ein "Programmierfehler" und hat mir die "gewerbliche Nutzung" der Räume und die Werbung für meine Arbeit mit "seiner Adresse" verboten (eigentlich ging es doch um die Heizung!).
Darauf habe ich um ein persönliches Gespräch gebeten um mal hier einiges zu klären, was längst überfällig ist.
Es kam dann lediglich per Einschreiben eine Kündigung (v. 1.11.16) zum 1.2.2017 - wegen "Gewerblicher Nutzung" der Räume.
Inzwischen will ich hier auch nicht länger wohnen als nötig. Jedoch ist immer wieder die Heizung nicht auf voller Leistung, oder für ein paar Std. aus!
Klar ist, das die ganze "Geschichte" von dem alten "Herrn" ausgeht, der "Blockwartmentalität" hat, wegen gekränkter Eitelkeiten.
Das ganze ist Mobbing und man könnte es auch Stalking und sexuelle Belästigung nennen, was mich inzwischen psychosomatisch belastet!
Wie würdet ihr jetzt damit umgehen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
seit Mitte März 2015 bewohne ich eine DHH in der ich ein Zi. als Massageraum hergerichtet habe. Dort gebe ich Massagen und Heilbehandlungen. Dies ist beim Finanzamt als freiberufliche Nebentätigkeit angemeldet.
Auch arbeite ich außer Haus freiberuflich und habe eine Homepage > Impressum usw. meine Privatadresse.
Die DHH habe ich seinerzeit über eine Maklerin bekommen, die ich hier auch mehrmals behandelt habe.
Jedoch habe ich dem Vermieter es bisher nicht gesagt, oder sein OK für diese geringe Nebentätigkeit eingeholt. Allerdings wurde es bis Ende Oktober ´16 gedultet.
In der Woche kommen unter 10 Patienten zu mir, an manchen Tagen ca. 2 an manchen Tagen keine.
Vor ca. 1 Jahr ist von einem älteren Nachbarn (Mann 78) die Frau gestorben (es sind 3 Wohneinheiten).
Ich habe ihn behandelt, er hat mich dafür bezahlt, es ging ihm sehr viel besser! Nach der 3ten oder 4ten Behandlung fing er an aufdringlich zu werden, fast tägliches klingeln an meiner Tür, mich betatschen wollen, vor meinem Erdgeschoßfenster herumstehen usw. usw.
Dies wurde mir (Frau 56) ziemlich lästig (er hats nicht verstanden) - ich hatte NIE persönliche Absichten an diesem alten Mann! und habe mich sehr zurückgezogen, das ich ihm möglichst nicht mehr begegne.
Nun, die ganze Zeit konnte ich hier ohne weiteres meiner Nebentätigkeit nachgehen, niemand der Nachbarn wurde gestört, auch nicht durch parkenden Besuch. Der alte "Herr" wußte es, der wiederum mit dem Eigentümer lange in Kontakt ist.
Nun ging die Heizungsperiode los und es war hier wiederholt zu kalt (nur 16-18 Grad) oder die Heizung komplett aus! Der alte "Herr" hat hier Hausmeisterfunktion und Zugang zum HZ-Raum. Seit Wochen wird hier nicht durchgehend geheizt wie es sein sollte. Habe Vermieter wiederholt darauf aufmerksam gemacht (SMS und schriftlich > Einschreiben und mit Mietekürzung gedroht).
Seine schriftliche Antwort... es sei ein "Programmierfehler" und hat mir die "gewerbliche Nutzung" der Räume und die Werbung für meine Arbeit mit "seiner Adresse" verboten (eigentlich ging es doch um die Heizung!).
Darauf habe ich um ein persönliches Gespräch gebeten um mal hier einiges zu klären, was längst überfällig ist.
Es kam dann lediglich per Einschreiben eine Kündigung (v. 1.11.16) zum 1.2.2017 - wegen "Gewerblicher Nutzung" der Räume.
Inzwischen will ich hier auch nicht länger wohnen als nötig. Jedoch ist immer wieder die Heizung nicht auf voller Leistung, oder für ein paar Std. aus!
Klar ist, das die ganze "Geschichte" von dem alten "Herrn" ausgeht, der "Blockwartmentalität" hat, wegen gekränkter Eitelkeiten.
Das ganze ist Mobbing und man könnte es auch Stalking und sexuelle Belästigung nennen, was mich inzwischen psychosomatisch belastet!
Wie würdet ihr jetzt damit umgehen?
Abgesehen davon, dass ich Wohnraum nicht, und schon gar nicht ohne das Wissen meines Vermieters, gewerblich nutzen würde, suchte ich nun schleunigst das Weite ggfs auch mit Hilfe eines Anwalts.
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RoFo schrieb:
"Wie würdet ihr jetzt damit umgehen?"
Abgesehen davon, dass ich Wohnraum nicht, und schon gar nicht ohne das Wissen meines Vermieters, gewerblich nutzen würde, suchte ich nun schleunigst das Weite ggfs auch mit Hilfe eines Anwalts.
Also liegt sicherlich auch keine Genehmigung des Bauamtes vor, die der Vermieter bei Umwandlung von Wohnraum beantragen muss.
Inwieweit dich der Vermieter da belangen kann, weiß ich nicht. Die Heizung abzustellen ist natürlich auch nicht zulässig.
Allerdings wäre ich aus oben genannten Gründen mit dem Einschalten eines Anwaltes sehr vorsichtig. Der Schuss könnte für dich voll nach hinten losgehen.
Ich würde mir so schnell wie möglich was anderes suchen und beim nächsten Mal alles korrekt regeln.
Dies soll kein Moralpredigen sein, aber so wie jetzt machst du dich erpressbar. Und das ist immer schlecht.
Gruß Britt
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Und das zweite Wort überlesen wir auch ganz, ganz schnell!!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Dort gebe ich Massagen und Heilbehandlungen...
Und das zweite Wort überlesen wir auch ganz, ganz schnell!!
Grüße...Gerry
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Britt schrieb:
Hier mußt du erstmal den Ball ganz flach halten. Du hast ohne Genehmigung deines Vermieters Wohnraum in Gewerberaum umgewandelt, was unzulässig ist, auch wenn es nur wenig Patienten sind.
Also liegt sicherlich auch keine Genehmigung des Bauamtes vor, die der Vermieter bei Umwandlung von Wohnraum beantragen muss.
Inwieweit dich der Vermieter da belangen kann, weiß ich nicht. Die Heizung abzustellen ist natürlich auch nicht zulässig.
Allerdings wäre ich aus oben genannten Gründen mit dem Einschalten eines Anwaltes sehr vorsichtig. Der Schuss könnte für dich voll nach hinten losgehen.
Ich würde mir so schnell wie möglich was anderes suchen und beim nächsten Mal alles korrekt regeln.
Dies soll kein Moralpredigen sein, aber so wie jetzt machst du dich erpressbar. Und das ist immer schlecht.
Gruß Britt
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Tempelritter schrieb:
im Bezug auf die gewerbliche Nutzung ist der Vermieter im Recht. Eine Nutzungsänderung ist beim Bauamt nicht erfolgt, somit ist gewerbliche Nutzung nicht möglich. Die Heizungssache kann ich nicht beurteilen, hier kann nur ein Fachmann einen Rat geben.
Sollte im Winter die Heizung "ausfallen", kannst Du selbstverständlich nach Ankündigung eine Mietminderung geltend machen.
Weger der Komplexität solltest Du aber gar nichts mehr eigenständig machen, sondern Dich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen. Bei diesem jedoch musst Du die Hosen vollständig runterlassen in bezug auf die Vorgeschichte, da es ansonsten zu Fehlinformationen kommen kann.
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die neue schrieb:
Natürlich kann Dein Vermieter Dir die gewerbliche Nutzung verbieten. Ob er Dir wegen der zurückliegenden gewerblichen Nutzung kündigen kann, das kann ich Dir nicht sagen.
Sollte im Winter die Heizung "ausfallen", kannst Du selbstverständlich nach Ankündigung eine Mietminderung geltend machen.
Weger der Komplexität solltest Du aber gar nichts mehr eigenständig machen, sondern Dich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen. Bei diesem jedoch musst Du die Hosen vollständig runterlassen in bezug auf die Vorgeschichte, da es ansonsten zu Fehlinformationen kommen kann.
a, Vermieter nicht über Nutzungsänderung des Objektes informiert bzw. Bauamt Antragstellung Nutzungsänderungsantrag
b, das Wort Heilbehandlung, wie o.g.
c, Heizproblem
Es ist immer wieder fantastisch, mit welcher Desinformiertheit (du hattest eine Maklerin, die dich durchaus über die Geflogenheiten einer Nutzungsänderung informieren könnte) und Egalität "geduldet" , nicht mal grobe Fahrlässigkeiten mehr begangen werden. Moralisch ist dein Verhalten sehr verwerflich.
Im Übrigen, meine Nachbarin hat beim Bauamt sauber "Nachzahlen" müssen, obwohl Eigentum, aber vergessen, Firma 2001-2015 - Nutzungsänderung beim Bauamt anzuzeigen. Da hast ja richtig Glück, wenn dir da von deiner Nachbarschaft keiner was Böses wollte, seit 2015 kommt da sicher auch etwas für das Bauamt zusammen.
Hoffentlich berücksichtigst du diese Hinweise für deine nächste Schaffensperiode, und sorry, ich kann derartige Statements nicht mal mehr bedauern, aber du wolltest Statements, wie ich damit umgehen würde.
TiP: Vorher erkundigen, was möglich ist, Vermieter; Bauantrag stellen, und rechtliche Überlegungen zur Ausübung der Tätigkeiten erledigen.
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666 schrieb:
Rechtlich liegen da verschiedene Dinge aus deinen Erklärungen vor:
a, Vermieter nicht über Nutzungsänderung des Objektes informiert bzw. Bauamt Antragstellung Nutzungsänderungsantrag
b, das Wort Heilbehandlung, wie o.g.
c, Heizproblem
Es ist immer wieder fantastisch, mit welcher Desinformiertheit (du hattest eine Maklerin, die dich durchaus über die Geflogenheiten einer Nutzungsänderung informieren könnte) und Egalität "geduldet" , nicht mal grobe Fahrlässigkeiten mehr begangen werden. Moralisch ist dein Verhalten sehr verwerflich.
Im Übrigen, meine Nachbarin hat beim Bauamt sauber "Nachzahlen" müssen, obwohl Eigentum, aber vergessen, Firma 2001-2015 - Nutzungsänderung beim Bauamt anzuzeigen. Da hast ja richtig Glück, wenn dir da von deiner Nachbarschaft keiner was Böses wollte, seit 2015 kommt da sicher auch etwas für das Bauamt zusammen.
Hoffentlich berücksichtigst du diese Hinweise für deine nächste Schaffensperiode, und sorry, ich kann derartige Statements nicht mal mehr bedauern, aber du wolltest Statements, wie ich damit umgehen würde.
TiP: Vorher erkundigen, was möglich ist, Vermieter; Bauantrag stellen, und rechtliche Überlegungen zur Ausübung der Tätigkeiten erledigen.
Dann ist es sinnvoll, sich mit der Haftpflicht in Verbindung zu setzen, welche Form der Nebentätigkeit verichert ist, für Heilbehandlungen sehe ich da auch Probleme. :unamused:
Bisher bist Du ganz schön erpressbar, jedenfalls nach dem, was Du hier veröffentlicht hast. :frowning:
Ein kostenpflichtiger Besuch beim Anwalt dürfte billiger sein als so weiter zu wursteln wie bisher!! :unamused:
Die Lektüre des hier immer wieder angezeigten Buches "Die eigene Praxis " halte ich für sehr empfehlenswert. :sunglasses:
mfg hgb :hushed:
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Das andere mit dem "alten Herren" ist natürlich ne Sauerei, wenn es so ist, aber, was erwartest Du?
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Bernie schrieb:
Einfach mal rechtswidrig in einer DHH den Wohnraum in Praxis umwandeln, dort auch noch rechtswidrig Heilbehandlungen erbringen. Und nacher rumheulen.
Das andere mit dem "alten Herren" ist natürlich ne Sauerei, wenn es so ist, aber, was erwartest Du?
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hgb schrieb:
In einem reinen Wohngebiet, das ist ein Unterschied zu einem allg. Wohngebiet, ist jegliches Gewerbe untersagt bzw. gibt es so gut wie keine Ausnahmegenehmigung. Also ist vor einem neuen Versuch die Information über den jeweiligen B-Plan notwendig.
Dann ist es sinnvoll, sich mit der Haftpflicht in Verbindung zu setzen, welche Form der Nebentätigkeit verichert ist, für Heilbehandlungen sehe ich da auch Probleme. :unamused:
Bisher bist Du ganz schön erpressbar, jedenfalls nach dem, was Du hier veröffentlicht hast. :frowning:
Ein kostenpflichtiger Besuch beim Anwalt dürfte billiger sein als so weiter zu wursteln wie bisher!! :unamused:
Die Lektüre des hier immer wieder angezeigten Buches "Die eigene Praxis " halte ich für sehr empfehlenswert. :sunglasses:
mfg hgb :hushed:
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