Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
ich habe heute folgende Fragestellung:
Ich suche für meine Privatpraxis stundenweise kollegiale Unterstützung; Ich habe einen Bewerber,
der seine Sozialabgaben ( KK, Rente, Berufshaftpflicht, BG ) zu 100 Prozent selbst trägt.
Er ist noch in einer anderen Praxis freiberuflich tätig.
Wie schätzt ihr das ein? Benötige ich für ihn eine Statusfeststellung ?
Danke für Eure Einschätzung
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Bazi schrieb:
Liebe Physio.de Gemeinde,
ich habe heute folgende Fragestellung:
Ich suche für meine Privatpraxis stundenweise kollegiale Unterstützung; Ich habe einen Bewerber,
der seine Sozialabgaben ( KK, Rente, Berufshaftpflicht, BG ) zu 100 Prozent selbst trägt.
Er ist noch in einer anderen Praxis freiberuflich tätig.
Wie schätzt ihr das ein? Benötige ich für ihn eine Statusfeststellung ?
Danke für Eure Einschätzung
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Leni C. schrieb:
Hat er die nicht schon , wenn er in einer anderen Praxis schon FM ist ? Dann kann er sie dir doch vorlegen .
Desweiteren ist er noch in eigenen Räumen als HP phys. selbstständig tätig, führt aber für diese Leistungen keine Rente ab.
Wir rechnet ihr die Leistung ab? Prozentual pro Termin oder fixer Stundenlohn?
Irgendwie war das früher einfacher
Schönen Abend
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Clearer schrieb:
Die Feststellung des Erwerbsstatus ist immer nur für das jeweilige Auftragsverhältnis gültig. Ob er in einer anderen Praxis rechtskräftig selbständig ist, spielt für Dein Auftragsverhältnis keine Rolle. Am Einfachsten ist es, wenn Du vertraglich einfach einen Raum untervermietest. Dann hat selbst die DRV ein Problem. Ich rate aber momentan zu keinem Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus (früher Statusfeststellung). Die DRV führt momentan wieder Krieg gegen diese Form der Selbständigkeit, obwohl diese bei Behandlung von Kassenrezepten beitragspflichtig ist (bei Einkünften überwiegend als sekt. HP nicht).
Was aber wenn etwas passiert....(dem Pat.während der Behandl.) greift die Berufshaftpflich in diesem Raum ? keine Ahnung....viele Fragen wenig Antworten.Ja und ich habe gelesen das es ein Privatpraxis ist,dennoch diese Konstrukte etc. bringen auf die Dauer nichts .Meine Meinung.
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Michael Woelky schrieb:
Würde ich auch sagen......doch wenn ein Raum vermietet wird,wie vorgeschlagen,umgeht er damit nicht die Zulassungsvoraussetzungen der GKV insgesamt ? Man kann natürlich annehmen das GKVs sowie Rentenvers. nicht miteinander vernetzt sind was auch stimmt ,aber es geht ja nur um die Sozialabgaben.
Was aber wenn etwas passiert....(dem Pat.während der Behandl.) greift die Berufshaftpflich in diesem Raum ? keine Ahnung....viele Fragen wenig Antworten.Ja und ich habe gelesen das es ein Privatpraxis ist,dennoch diese Konstrukte etc. bringen auf die Dauer nichts .Meine Meinung.
Sie hat geschrieben dass sie eine Privatpraxis hat.
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eim schrieb:
@Michael Woelky
Sie hat geschrieben dass sie eine Privatpraxis hat.
Wenn er den Raum mietet und sagt er wäre Selbstständig dann kann er a.) der Kollegin die entsprechenden Unterlagen wie Rentenbescheid,BG Und Haftpflicht sowie KK Bescheid zeigen und B ) wenn er in dem gemieteten Raum als Selbstständiger Behandelt dann greift natürlich die Haftpflicht.Dafür hat er sie ja
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eim schrieb:
@Michael Woelky
Wenn er den Raum mietet und sagt er wäre Selbstständig dann kann er a.) der Kollegin die entsprechenden Unterlagen wie Rentenbescheid,BG Und Haftpflicht sowie KK Bescheid zeigen und B ) wenn er in dem gemieteten Raum als Selbstständiger Behandelt dann greift natürlich die Haftpflicht.Dafür hat er sie ja
Ich habe geschrieben, dass ich das gelesen habe !!! mein Gott.....
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Michael Woelky schrieb:
@eim
Ich habe geschrieben, dass ich das gelesen habe !!! mein Gott.....
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Bazi schrieb:
Soweit ich weiß gibt es diesen Staus nicht, er ist schon Jahre bei diesem Arbeitgeber Freiberufler.
Desweiteren ist er noch in eigenen Räumen als HP phys. selbstständig tätig, führt aber für diese Leistungen keine Rente ab.
Wir rechnet ihr die Leistung ab? Prozentual pro Termin oder fixer Stundenlohn?
Irgendwie war das früher einfacher
Schönen Abend
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