Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
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HIer bieten wir hier Physiotherapie
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Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
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folgende Konstellation, ich bekomme immer mehr Anfragen von Hausbesuchen, die Niedergelassenen Praxen schicken diese Patienten weg. Nach einer Kalkulation könnte ich tatsächlich konkurrenzfähige Gehälter für 450 Euro Kräfte etc. bezahlen, teilweise sogar höher wie manche Praxen hier ihren Angestellten bezahlen, obwohl ich als FM einen Anteil an den PI abgeben muss.
Verwunderlich, aber das kommt wohl durch die nicht vorhandenen Fixkosten bei HB zustande. Die Niedergelassenen Praxen zahlen aber keine Konkurrenzfähigen Gehälter obwohl sie dann mehr HBs annehmen könnten, daher will ich in diese Lücke treten.
Idee: Arbeit ist genug da, ich besorge 450 Euro, oder Teilzeitkräfte, organisiere diese und rechne das mit den Praxen als FMler ab. Natürlich werden die Praxen von mir darüber informiert.
Rein prinzipiell spricht nichts dagegen als FMler eigene Angestellte zu haben, allerdings bin ich mir in manchen Punkten doch unsicher:
1) ein PI muss ja alle Therapeuten die für ihn Arbeiten anmelden oder ? Hier bin ich mir gar nicth so sicher, da ich ja selber FM bin, meine aktuellen PIs möchte ich nicht fragen, da ich Ihnen eine fertige Lösung vorschlagne will, durch die Sie ja auch mehr verdienen.
Ergo müsste eine Praxis ja praktisch die Therapeuten mit Berufsurkunde und evtl. Zertifikaten anmelden, obwohl sie für diese Praxis ja gar nicht tätig werden. Ich selber kann diese THs ja nicht anmelden, da keine Kassenzulassung. Also wer meldet an ? Die Praxis über die ich die HBs dann abrechne ??
2) Tatsächlich die Frage ob ich PTs für mich Physiotherapeutische Leistungen erbringen lassen kann, wenn ich keine eigene IK Nummer habe....
Hat jemand schon mal so ein Modell, oder ein ähnliches gefahren ??
Kennt jemand Ansprechpartner ? Ich bin nicht im Verband, würde mir da aber auch keine kompetente Antwort für so einen speziellen Fall erhoffen.
Fallen jemandem noch andere Fallstricke bei diesem Modell ein ?? Woran könnte man noch denken ? Spricht etwas gegen so ein Modell ?
Im endeffekt würde ich die "trägheit" der anderen Praxen nutzen, und Ihnen eine fertige Lösung für HBs anbieten, die sie sonst eh ablehnen.
BG, Unfallversicherungsmeldung etc. ist klar.
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Gert Winsa schrieb:
Hallo Kollegen,
folgende Konstellation, ich bekomme immer mehr Anfragen von Hausbesuchen, die Niedergelassenen Praxen schicken diese Patienten weg. Nach einer Kalkulation könnte ich tatsächlich konkurrenzfähige Gehälter für 450 Euro Kräfte etc. bezahlen, teilweise sogar höher wie manche Praxen hier ihren Angestellten bezahlen, obwohl ich als FM einen Anteil an den PI abgeben muss.
Verwunderlich, aber das kommt wohl durch die nicht vorhandenen Fixkosten bei HB zustande. Die Niedergelassenen Praxen zahlen aber keine Konkurrenzfähigen Gehälter obwohl sie dann mehr HBs annehmen könnten, daher will ich in diese Lücke treten.
Idee: Arbeit ist genug da, ich besorge 450 Euro, oder Teilzeitkräfte, organisiere diese und rechne das mit den Praxen als FMler ab. Natürlich werden die Praxen von mir darüber informiert.
Rein prinzipiell spricht nichts dagegen als FMler eigene Angestellte zu haben, allerdings bin ich mir in manchen Punkten doch unsicher:
1) ein PI muss ja alle Therapeuten die für ihn Arbeiten anmelden oder ? Hier bin ich mir gar nicth so sicher, da ich ja selber FM bin, meine aktuellen PIs möchte ich nicht fragen, da ich Ihnen eine fertige Lösung vorschlagne will, durch die Sie ja auch mehr verdienen.
Ergo müsste eine Praxis ja praktisch die Therapeuten mit Berufsurkunde und evtl. Zertifikaten anmelden, obwohl sie für diese Praxis ja gar nicht tätig werden. Ich selber kann diese THs ja nicht anmelden, da keine Kassenzulassung. Also wer meldet an ? Die Praxis über die ich die HBs dann abrechne ??
2) Tatsächlich die Frage ob ich PTs für mich Physiotherapeutische Leistungen erbringen lassen kann, wenn ich keine eigene IK Nummer habe....
Hat jemand schon mal so ein Modell, oder ein ähnliches gefahren ??
Kennt jemand Ansprechpartner ? Ich bin nicht im Verband, würde mir da aber auch keine kompetente Antwort für so einen speziellen Fall erhoffen.
Fallen jemandem noch andere Fallstricke bei diesem Modell ein ?? Woran könnte man noch denken ? Spricht etwas gegen so ein Modell ?
Im endeffekt würde ich die "trägheit" der anderen Praxen nutzen, und Ihnen eine fertige Lösung für HBs anbieten, die sie sonst eh ablehnen.
BG, Unfallversicherungsmeldung etc. ist klar.
Zu (1): Mach für jeden für dich tätigen Therapeuten eine Mappe mit allen Urkunden/Zertifikaten fertig die du ggf. an die PI weiterreichst. Der PI steht schlussendlich für die in seinem Auftrag erbrachten Leistungen gerade und die GKVen benutzen die Zertifikate für Plausibilitätskontrollen: eine Praxis mit einem gemeldeten MT-Zertifikatsinhaber rechnet über längere Zeiträume deutlich mehr als 800 MT-Behandlungen pro Monat ab [bei einer 48-Stunden-Woche sind nicht wesentlich mehr als 750 zu schaffen]? Dort wird über kurz oder lang hingeschaut, und wenn dann nicht ganz schnell vergessene Zertifikate auf dem Tisch liegen wird's ungemütlich. Nach dieser Meldung (-> https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9781 ) und mit einer klaren Dienstleisterstruktur dürften sich eventuelle Raumbelegungsfragen der GKVen zerstreuen lassen.
Zu (2): In der angedachten Struktur brauchst du mindestens einen PI der ein IK zur Verfügung stellt über das die Abrechnung läuft. Der PI übernimmt als Verantwortlicher für das IK die Verantwortung für die rahmenvertragsgerechte Leistungserbringung gegenüber den GKVen, delegiert sie an dich und du übernimmst gegenüber dem PI die Verantwortung für die rahmenvertragsgerechte Leistungserbringung.
Je weiter verzweigt die Struktur wird, desto mehr Details musst du schriftlich klären um im Worst Case demjenigen der einen Behandlungsauftrag der AOK verbockt (oder euch gar manipulierte Verordnungen zur Abrechnung untergejubelt) hat auch als diesen benennen zu können. Zumindest stichprobenartig solltest du ein eigenes Controlling fahren um frühzeitig darauf aufmerksam zu werden wenn sich irgendwo Ungereimtheiten zusammenbrauen; und geh deine Therapeuten auch mal unangekündigt bei der Arbeit besuchen - das wird für die Besuchten zunächst ungewohnt sein, sie finden aber schnell in's "unter Beobachtung" arbeiten hinein; deine Aufgabe ist dabei nicht direkt, ihnen in die Behandlung reinzupfuschen - wenn die Wohngruppe angibt das dein Therapeut gegen 09:00 mit den Behandlungen beginnt und er um 09:45 mit acht "für heute" unterschriebenen Verordnungen zusammen mit den Wohngruppenmitarbeitern auf der Couch sitzt und im neuesten angesagten Handy-Spiel gerade einen neuen Highscore feiert ist ein ernstes Gespräch nötig um dich und deine PI zu schützen (und darum auch die Zertifikatsmeldungen nach Punkt 1).
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Ich denke das passende Therapeutenklientel muss etwas gesucht werden, ist aber durchaus vorhanden. Zur fachlichen Selbstverwirklichung taugt das nicht, aber für leute die nur wenig/teilzeit arbeiten wollen, und dafür die Flexibilität einer absolut freien Zeiteinteilung genießen ist es passend und genial.
Danke für die Informationen Papa, habe ich das richtig Verstanden, auch wenn ich selber keine IK Nummer hab, kann die Rahmenvertragsgerechte Behandlung somit vollständig an mich delegiert werden ?
zu 1) Ja ich hatte genau an die Problematik der Plausibilitätsprüfung gedacht, aber dann muss ja die Praxis diesen Therapeuten bei der KK unter Ihrer IK Nummer melden. Geht das überhaupt, obwohl der TH gar nicht bei der Praxis angestellt ist oder als FM arbeitet. Müssen für diese Anmeldung Verträge oder sonstiges eingereicht werden, um nachzuweisen dass der Therapeut tatsächlich für die Praxis arbeitet. Sonst könnte ich mir ja immer von Freunden ein Zertifikat geben lassen und anmelden. Hier weiss ich leider nicht bescheid da ich kein PI bin.
Praxen die vermutlich mitmachen würden, kann ich finden, da bin ich ziemlich sicher.
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Gert Winsa schrieb:
Es ist immer gut genau dahin zu schlagen was andere nicht machen möchten :wink: Ich war selbst erstaunt als meine Kalkulation ergab dass, obwohl ich selber an den PI abgebe, für mich genug übrigbleibt, selbst wenn ich ein Gehalt über dem zahle, was umliegende Praxen teilweise bezahlen. Hier wird aber auch teilweise unnatürlich wenig bezahlt.
Ich denke das passende Therapeutenklientel muss etwas gesucht werden, ist aber durchaus vorhanden. Zur fachlichen Selbstverwirklichung taugt das nicht, aber für leute die nur wenig/teilzeit arbeiten wollen, und dafür die Flexibilität einer absolut freien Zeiteinteilung genießen ist es passend und genial.
Danke für die Informationen Papa, habe ich das richtig Verstanden, auch wenn ich selber keine IK Nummer hab, kann die Rahmenvertragsgerechte Behandlung somit vollständig an mich delegiert werden ?
zu 1) Ja ich hatte genau an die Problematik der Plausibilitätsprüfung gedacht, aber dann muss ja die Praxis diesen Therapeuten bei der KK unter Ihrer IK Nummer melden. Geht das überhaupt, obwohl der TH gar nicht bei der Praxis angestellt ist oder als FM arbeitet. Müssen für diese Anmeldung Verträge oder sonstiges eingereicht werden, um nachzuweisen dass der Therapeut tatsächlich für die Praxis arbeitet. Sonst könnte ich mir ja immer von Freunden ein Zertifikat geben lassen und anmelden. Hier weiss ich leider nicht bescheid da ich kein PI bin.
Praxen die vermutlich mitmachen würden, kann ich finden, da bin ich ziemlich sicher.
"Das passende Therapeutenklientel" ist auch nicht so schwer zu finden, wir haben in der Branche mehr als genug brach liegendes Potential. Hauptgrund ist meist die vor 3-8 Jahren miserable Vergütung ... wenn du ihnen glaubhaft versichern kannst das dem nicht mehr so ist sind die meisten gerne wieder mit dabei; auch sonst gilt: eine Kombination aus überwiegender Angestelltentätigkeit und "Nebenbei"-Selbstständigkeit ist sehr lukrativ und enthält wesentliche Elemente der Angestellten-Sicherheit die man nicht aufgeben braucht. Mit einem kleinen Bonus kannst du die Therapeuten die du hast sicherlich motivieren, ihre alten Kollegen zu aktivieren...
...ja, jede vom PI/"Zugelassenen" beauftragte Behandlung, egal ob von Angestellten oder Freien erbracht, muss den Rahmenverträgen entsprechen. Das wäre ja zu schön wenn wir die RV so einfach aushebeln könnten :D
Gegenüber der GKV ist der PI ggf. Rechenschaft schuldig. Vertragsstrafen die der PI bekommt weil dein Angestellter etwas verbockt hat kann er aber, eine entsprechende Vereinbarung vorausgesetzt, 1:1 an dich weiterreichen - im kleinen Rahmen geht das indem man mit seinem Subunternehmer spricht und klarstellt das €1000 an Honoraren ausgeschüttet wurden wo sie nicht hätten ausgeschüttet werden dürfen und das man sie gerne zurück hätte [auch wenn man das zur Not über mehrere Abrechnungen zwischen PI und Subunternehmer verteilt]; wird das Projekt größer muss das unbedingt auch schriftlich so festgehalten werden. Je größer der Betrieb, desto kleiner der gesunde Menschenverstand ;)
Anmeldung der Therapeuten? Über Bande sind sie für die Praxis mit dem IK tätig, und deshalb unbedingt auch dort zu melden. Ich bin bisher nie nach Verträgen gefragt worden, die Information "Therapeut Müller ist für Praxis Schulze mit folgenden Zertifikaten tätig" reichte. Klar könntest du dir von Freunden ein Zertifikat geben lassen, in dem Moment in dem du diese bei einer Praxis vorlegst machst du dich des Betruges in besonders schwerem Fall (gewerbsmäßige Bandenbildung) und dein Freund der Beihilfe dazu schuldig ... das Strafmaß liegt bei sechs Monaten bis zehn Jahren Haft. Möchtest du das Risiko eingehen?
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Papa Alpaka schrieb:
Die Kooperationspartner zu finden ist nicht so schwer. "Hey, schöne Praxis hast du da. Wäre ja klasse wenn deine Therapeuten ständig in der Praxis arbeiten könnten statt auf HB fahren zu müssen..." ;)
"Das passende Therapeutenklientel" ist auch nicht so schwer zu finden, wir haben in der Branche mehr als genug brach liegendes Potential. Hauptgrund ist meist die vor 3-8 Jahren miserable Vergütung ... wenn du ihnen glaubhaft versichern kannst das dem nicht mehr so ist sind die meisten gerne wieder mit dabei; auch sonst gilt: eine Kombination aus überwiegender Angestelltentätigkeit und "Nebenbei"-Selbstständigkeit ist sehr lukrativ und enthält wesentliche Elemente der Angestellten-Sicherheit die man nicht aufgeben braucht. Mit einem kleinen Bonus kannst du die Therapeuten die du hast sicherlich motivieren, ihre alten Kollegen zu aktivieren...
...ja, jede vom PI/"Zugelassenen" beauftragte Behandlung, egal ob von Angestellten oder Freien erbracht, muss den Rahmenverträgen entsprechen. Das wäre ja zu schön wenn wir die RV so einfach aushebeln könnten :D
Gegenüber der GKV ist der PI ggf. Rechenschaft schuldig. Vertragsstrafen die der PI bekommt weil dein Angestellter etwas verbockt hat kann er aber, eine entsprechende Vereinbarung vorausgesetzt, 1:1 an dich weiterreichen - im kleinen Rahmen geht das indem man mit seinem Subunternehmer spricht und klarstellt das €1000 an Honoraren ausgeschüttet wurden wo sie nicht hätten ausgeschüttet werden dürfen und das man sie gerne zurück hätte [auch wenn man das zur Not über mehrere Abrechnungen zwischen PI und Subunternehmer verteilt]; wird das Projekt größer muss das unbedingt auch schriftlich so festgehalten werden. Je größer der Betrieb, desto kleiner der gesunde Menschenverstand ;)
Anmeldung der Therapeuten? Über Bande sind sie für die Praxis mit dem IK tätig, und deshalb unbedingt auch dort zu melden. Ich bin bisher nie nach Verträgen gefragt worden, die Information "Therapeut Müller ist für Praxis Schulze mit folgenden Zertifikaten tätig" reichte. Klar könntest du dir von Freunden ein Zertifikat geben lassen, in dem Moment in dem du diese bei einer Praxis vorlegst machst du dich des Betruges in besonders schwerem Fall (gewerbsmäßige Bandenbildung) und dein Freund der Beihilfe dazu schuldig ... das Strafmaß liegt bei sechs Monaten bis zehn Jahren Haft. Möchtest du das Risiko eingehen?
Ich war nur von der Einfachheit überrascht die eine solche Anmeldung ermöglicht.
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Gert Winsa schrieb:
Natürlich war es nicht so gemeint, freunde die nicht für einen Arbeiten anzumelden. Für mich als nicht PI und in meiner Konstellation macht es ja auch gar keinen Sinn leute die nicht arbeiten anzumelden.
Ich war nur von der Einfachheit überrascht die eine solche Anmeldung ermöglicht.
Die Rahmenverträge für Berlin sagen nur aus, das man auf Verlangen alle Mitarbeiter angeben muss, aber nicht das man
von sich aus alle Mitarbeiter anmelden muss
"Der Leistungserbringer hat den Landesverbänden alle Veränderungen, die die Zulassung sowie im Rahmen der Zulassung erteilte Abgabeberechtigung betreffen (z.B Namensänderung, Änderung der Rechtsform, Praxisverlegung, zulassungsrelevane Personalveränderungen) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, den Landes-verbänden auf Anforderung alle für die Praxis tätigen Therapeuten, einschließlich freie Mitarbeiter, unter Nachweis der erforderlichen Unterlange (z.B. Qualikfikationsnachweise und der wöchentlichen Arbeitszeit zu melden."
Oder seht ihr das anders?
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Break schrieb:
Was mich interessieren würde, wir ihr die Meldung von Mitarbeitern bei der Zulassungsstelle bzw. AOK / VDEK seht.
Die Rahmenverträge für Berlin sagen nur aus, das man auf Verlangen alle Mitarbeiter angeben muss, aber nicht das man
von sich aus alle Mitarbeiter anmelden muss
"Der Leistungserbringer hat den Landesverbänden alle Veränderungen, die die Zulassung sowie im Rahmen der Zulassung erteilte Abgabeberechtigung betreffen (z.B Namensänderung, Änderung der Rechtsform, Praxisverlegung, zulassungsrelevane Personalveränderungen) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, den Landes-verbänden auf Anforderung alle für die Praxis tätigen Therapeuten, einschließlich freie Mitarbeiter, unter Nachweis der erforderlichen Unterlange (z.B. Qualikfikationsnachweise und der wöchentlichen Arbeitszeit zu melden."
Oder seht ihr das anders?
Insbesondere Zertifikatsbetrug soll so vorgebeugt werden.
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Gert Winsa schrieb:
Die freiwillige Meldung ist ja ein schutz für dich. Sowohl bei Ärzten wie Physios werden regelmässig Plausibilitätsprüfungen gemacht, sprich kann die Praxis bei der Zahl der gemeldeten Leistungserbringer überhaupt soviel Behandeln. Sonst wird Betrug unterstellt, und drine Praxis auf den Kopf gestellt.
Insbesondere Zertifikatsbetrug soll so vorgebeugt werden.
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Papa Alpaka schrieb:
...wenn der PI die Klausel nicht in der Vereinbarung zwischen euch beiden fordert ist das gut für dich, gegenüber den Menschen die du beauftragst solltest du klarstellen das die RV gelesen und verstanden wurden (so wie man anständigerweise mit einem Angestellten den Arbeitsvertrag Schritt für Schritt durchgeht um alle Unklarheiten zu beseitigen). Die RV proaktiv als Bestandteil der Vereinbarung zu formulieren ist ein guter Schritt auf dem Weg zu einer langfristig fruchtbaren Zusammenarbeit - dein Betrieb gedeiht wenn es den PI mit dir gut geht :)
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Jetzt tret doch nicht so öffentlich meine schöne "das will doch eh niemand machen"-Nische breit ;)
Zu (1): Mach für jeden für dich tätigen Therapeuten eine Mappe mit allen Urkunden/Zertifikaten fertig die du ggf. an die PI weiterreichst. Der PI steht schlussendlich für die in seinem Auftrag erbrachten Leistungen gerade und die GKVen benutzen die Zertifikate für Plausibilitätskontrollen: eine Praxis mit einem gemeldeten MT-Zertifikatsinhaber rechnet über längere Zeiträume deutlich mehr als 800 MT-Behandlungen pro Monat ab [bei einer 48-Stunden-Woche sind nicht wesentlich mehr als 750 zu schaffen]? Dort wird über kurz oder lang hingeschaut, und wenn dann nicht ganz schnell vergessene Zertifikate auf dem Tisch liegen wird's ungemütlich. Nach dieser Meldung (-> https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9781 ) und mit einer klaren Dienstleisterstruktur dürften sich eventuelle Raumbelegungsfragen der GKVen zerstreuen lassen.
Zu (2): In der angedachten Struktur brauchst du mindestens einen PI der ein IK zur Verfügung stellt über das die Abrechnung läuft. Der PI übernimmt als Verantwortlicher für das IK die Verantwortung für die rahmenvertragsgerechte Leistungserbringung gegenüber den GKVen, delegiert sie an dich und du übernimmst gegenüber dem PI die Verantwortung für die rahmenvertragsgerechte Leistungserbringung.
Je weiter verzweigt die Struktur wird, desto mehr Details musst du schriftlich klären um im Worst Case demjenigen der einen Behandlungsauftrag der AOK verbockt (oder euch gar manipulierte Verordnungen zur Abrechnung untergejubelt) hat auch als diesen benennen zu können. Zumindest stichprobenartig solltest du ein eigenes Controlling fahren um frühzeitig darauf aufmerksam zu werden wenn sich irgendwo Ungereimtheiten zusammenbrauen; und geh deine Therapeuten auch mal unangekündigt bei der Arbeit besuchen - das wird für die Besuchten zunächst ungewohnt sein, sie finden aber schnell in's "unter Beobachtung" arbeiten hinein; deine Aufgabe ist dabei nicht direkt, ihnen in die Behandlung reinzupfuschen - wenn die Wohngruppe angibt das dein Therapeut gegen 09:00 mit den Behandlungen beginnt und er um 09:45 mit acht "für heute" unterschriebenen Verordnungen zusammen mit den Wohngruppenmitarbeitern auf der Couch sitzt und im neuesten angesagten Handy-Spiel gerade einen neuen Highscore feiert ist ein ernstes Gespräch nötig um dich und deine PI zu schützen (und darum auch die Zertifikatsmeldungen nach Punkt 1).
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oh, und mach es dir mit den Rahmenverträgen nicht zu kompliziert: "Der Rahmenvertrag mit dem jeweils zuständigen Leistungsträger ist entsprechend anzuwenden". Kommt ein Gericht zu dem Schluss das diese Formulierung zu einer Scheinselbstständigkeit führt ist automatisch auch der Rahmenvertrag an sich Begründung für eine Scheinselbstständigkeit. Spätestens wenn du darauf hinweist das du diesen Punkt gerne von der amtlichen Rechtsabteilung weiter ausgearbeitet haben möchtest ist die Kacke am dampfen und alle Beteiligten einigen sich gerne darauf, das diese Klausel sicherlich auf eine selbstständige Tätigkeit hinweist [Abwägungssache mit dem Rest der Vereinbarung]
Hm du meinst diesen Punkt: "Der Rahmenvertrag mit dem jeweils zuständigen Leistungsträger ist entsprechend anzuwenden" als Vereinbarung zwischen mir und dem PI ?
Aus meiner Sicht brauche ich das ja gar nicht, sofern es der PI nicht verlangt, das würde ja seiner Absicherung dienen.
Aber an sich sind ja auch alle mit einer Statusfeststellung genug abgesichert.
Eine solche Formulierung könnte aber durchaus in einem Arbeitsverhältnis mti einer Teilzeit/450 Euro Kraft Sinn machen, da man ja insbesondere bei reinen HB Therapeuten wenig Kontrolle hat, und somit die Arbeitskräfte mit in die Pflicht nimmt.
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Gert Winsa schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 11.2.19 23:45:
oh, und mach es dir mit den Rahmenverträgen nicht zu kompliziert: "Der Rahmenvertrag mit dem jeweils zuständigen Leistungsträger ist entsprechend anzuwenden". Kommt ein Gericht zu dem Schluss das diese Formulierung zu einer Scheinselbstständigkeit führt ist automatisch auch der Rahmenvertrag an sich Begründung für eine Scheinselbstständigkeit. Spätestens wenn du darauf hinweist das du diesen Punkt gerne von der amtlichen Rechtsabteilung weiter ausgearbeitet haben möchtest ist die Kacke am dampfen und alle Beteiligten einigen sich gerne darauf, das diese Klausel sicherlich auf eine selbstständige Tätigkeit hinweist [Abwägungssache mit dem Rest der Vereinbarung]
Hm du meinst diesen Punkt: "Der Rahmenvertrag mit dem jeweils zuständigen Leistungsträger ist entsprechend anzuwenden" als Vereinbarung zwischen mir und dem PI ?
Aus meiner Sicht brauche ich das ja gar nicht, sofern es der PI nicht verlangt, das würde ja seiner Absicherung dienen.
Aber an sich sind ja auch alle mit einer Statusfeststellung genug abgesichert.
Eine solche Formulierung könnte aber durchaus in einem Arbeitsverhältnis mti einer Teilzeit/450 Euro Kraft Sinn machen, da man ja insbesondere bei reinen HB Therapeuten wenig Kontrolle hat, und somit die Arbeitskräfte mit in die Pflicht nimmt.
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Papa Alpaka schrieb:
oh, und mach es dir mit den Rahmenverträgen nicht zu kompliziert: "Der Rahmenvertrag mit dem jeweils zuständigen Leistungsträger ist entsprechend anzuwenden". Kommt ein Gericht zu dem Schluss das diese Formulierung zu einer Scheinselbstständigkeit führt ist automatisch auch der Rahmenvertrag an sich Begründung für eine Scheinselbstständigkeit. Spätestens wenn du darauf hinweist das du diesen Punkt gerne von der amtlichen Rechtsabteilung weiter ausgearbeitet haben möchtest ist die Kacke am dampfen und alle Beteiligten einigen sich gerne darauf, das diese Klausel sicherlich auf eine selbstständige Tätigkeit hinweist [Abwägungssache mit dem Rest der Vereinbarung]
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