Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
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ich bin gerade dabei mich Selbstständig zu machen, dieses in ganz kleinem Rahmen. Privatpraxis für PT/KMT etc. mit Räumlichkeiten im eigenen Haus.
Zur Zeit arbeite ich auf 450 Euro (bedingt durch Betreuung meiner Tochter) in einer Praxis. Hierzu folgende Fragen:
1.) Kann ich in der Praxis weiterhin auf 450 Euro Basis arbeiten (trotz Selbständigkeit)?
2.) Wenn ich Freiberuflich für die/eine Praxis tätig bin, gibt es da bestimmte Verträge?
3.) Kann ich sowohl Freiberuflich wie auch weiterhin geringfügig in ein und der selben Praxis beschäftigt sein?
Die Idee ist folgende, meine Chefin steht total hinter mir. Da ich nicht weiß wie die Selbstständigkeit anläuft wäre es nett zu wissen das 450 Euro auf jeden fall rein kommen. Zusätzlich könnte ich dann und wann freiberuflich Hausbesuche für die Praxis fahren.
Ich hoffe die Fragestellung war einigermaßen verständlich?!
Vielen Dank
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Problem beschreiben
Wie.B. schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei mich Selbstständig zu machen, dieses in ganz kleinem Rahmen. Privatpraxis für PT/KMT etc. mit Räumlichkeiten im eigenen Haus.
Zur Zeit arbeite ich auf 450 Euro (bedingt durch Betreuung meiner Tochter) in einer Praxis. Hierzu folgende Fragen:
1.) Kann ich in der Praxis weiterhin auf 450 Euro Basis arbeiten (trotz Selbständigkeit)?
2.) Wenn ich Freiberuflich für die/eine Praxis tätig bin, gibt es da bestimmte Verträge?
3.) Kann ich sowohl Freiberuflich wie auch weiterhin geringfügig in ein und der selben Praxis beschäftigt sein?
Die Idee ist folgende, meine Chefin steht total hinter mir. Da ich nicht weiß wie die Selbstständigkeit anläuft wäre es nett zu wissen das 450 Euro auf jeden fall rein kommen. Zusätzlich könnte ich dann und wann freiberuflich Hausbesuche für die Praxis fahren.
Ich hoffe die Fragestellung war einigermaßen verständlich?!
Vielen Dank
Aber du kannst nicht auf 450€ und gleichzeitig als freier Mitarbeiter für die Praxis tätig sein, bzw. du kannst es schon machen, aber bei der nächsten Betriebsprüfung wird es teuer.
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Und wenn schon diese zwei Begriffe nicht unterschieden werden können sollte die Fähigkeit zu einer "echten" Selbständigkeit
grundsätzlich hinterfragt werden, auch wenn es nur eine kleine Privatpraxis werden soll, sorry!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Die Frage war ja noch nicht einmal nach einer "Freien Mitarbeiterschaft" sondern nach "Freiberuflichkeit"!
Und wenn schon diese zwei Begriffe nicht unterschieden werden können sollte die Fähigkeit zu einer "echten" Selbständigkeit
grundsätzlich hinterfragt werden, auch wenn es nur eine kleine Privatpraxis werden soll, sorry!
Grüße...Gerry
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Eberhard schrieb:
Freiberuflich sind wir fas alle. Es ist schon war, was Gerry schreibt, Wie.B. sollte sich erst einmal darüber im Klaren sein, ob er Freiberuflich oder Freier Mitarbeit meint und dann kann er seine Fragen neu stellen.
@ Wie B.
Du wirst einfach als selbstständige PT der 450€ praxis eine Rechnung schreiben. das dürfte kein Problem sein.
Gruss und nur Mut!
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helmingas schrieb:
Es scheint schade das man nicht kritiklos antworten kann. Wie kommuniziert Ihr mit Ärzten?
@ Wie B.
Du wirst einfach als selbstständige PT der 450€ praxis eine Rechnung schreiben. das dürfte kein Problem sein.
Gruss und nur Mut!
Es scheint schade das man nicht kritiklos antworten kann.
[...] das dürfte kein Problem sein.[...]
Genau so kann man eben nicht mit den Finanzbehörden kommunizieren: "Das dürfte kein Problem sein"... - oder vielleicht doch?
Deshalb ist eben von Anfang an ein korrektes Vorgehen wichtig - und dazu gehört auch, die korrekte Begrifflichkeit. Ansonsten könnte man auf die Ausgangsfragen gleich antworten: "Als Physiotherapeut gibt es kaum Einschränkungen der Freiberuflichkeit" - aber das war sicher nicht der Sinn der Frage, welcher eben von den ersten drei Antworten korrekt erkannt wurde.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
helmingas schrieb am 18.11.15 16:25:
Es scheint schade das man nicht kritiklos antworten kann.
[...] das dürfte kein Problem sein.[...]
Genau so kann man eben nicht mit den Finanzbehörden kommunizieren: "Das dürfte kein Problem sein"... - oder vielleicht doch?
Deshalb ist eben von Anfang an ein korrektes Vorgehen wichtig - und dazu gehört auch, die korrekte Begrifflichkeit. Ansonsten könnte man auf die Ausgangsfragen gleich antworten: "Als Physiotherapeut gibt es kaum Einschränkungen der Freiberuflichkeit" - aber das war sicher nicht der Sinn der Frage, welcher eben von den ersten drei Antworten korrekt erkannt wurde.
Gruß
Nora
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Tobias Vollenberg schrieb:
Also ein 450€ Job geht immer.
Aber du kannst nicht auf 450€ und gleichzeitig als freier Mitarbeiter für die Praxis tätig sein, bzw. du kannst es schon machen, aber bei der nächsten Betriebsprüfung wird es teuer.
Eines der vielen "Annahme einer Scheinselbstständigkeit" ist die klare Abgrenzbarkeit der Tätigkeiten für denselben Unternehmer. Der Pförtner am Siemens-Sitz um die Ecke könnte nach Feierabend durchaus Yogakurse in der BGF anbieten und dort als voll-selbstständiger Auftragnehmer agieren.
Ähnlich ließe sich, klar abgegrent von der therapeutischen Tätigkeit ein Therapeutentaxi realisieren: Wenn Wie.B aushäusig therapieren soll muss sie dafür kein Privatfahrzeug zur Verfügung stellen. Der PI könnte aber einen Leihwagen bei Wie.B-nichtöffentliche-Chartermaschinen ordern um Wie.B. von A nach B zu transportieren - lehnt die Chartermaschinengesellschaft den Transport ab kann immernoch ein Dienstfahrzeug gestellt werden. Dazu noch ein angemessener Stücklohn für außerhalb der Praxis erbrachte Arbeitsleistung ("freiwillige Mehrarbeit"). Dazu die Nutzung des privaten KFZ im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausschließen, den €450-Deckel im Blick behalten --ggf. auf einen Midijob umsteigen-- und immer schön mit einem brauchbaren Steuerberater sprechen (kostet keine €4.500 ;)).
Ehrlich: So ein Konstrukt habe ich noch nicht zur Hilfe herangezogen, drum kann ich nicht versprechen das es klappt.
Dazu: Würde die 1%-Regelung für Elektroautos für 2-3 Jahre ausgesetzt könnten schon Mitte 2016 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sein. Politisches Ziel erreicht bei geringen Steuermindereinnahmen und freiwilligem kräftigem Anschub des E-Automarktes durch die Unternehmer im Lande :)
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Papa Alpaka schrieb:
FM-"Geht" und "Geht nicht" sind hier nicht so ganz scharf voneinander abzugrenzen, sofern man die Einzelfallurteile aus Bayern und Bremen außer Acht lässt.
Eines der vielen "Annahme einer Scheinselbstständigkeit" ist die klare Abgrenzbarkeit der Tätigkeiten für denselben Unternehmer. Der Pförtner am Siemens-Sitz um die Ecke könnte nach Feierabend durchaus Yogakurse in der BGF anbieten und dort als voll-selbstständiger Auftragnehmer agieren.
Ähnlich ließe sich, klar abgegrent von der therapeutischen Tätigkeit ein Therapeutentaxi realisieren: Wenn Wie.B aushäusig therapieren soll muss sie dafür kein Privatfahrzeug zur Verfügung stellen. Der PI könnte aber einen Leihwagen bei Wie.B-nichtöffentliche-Chartermaschinen ordern um Wie.B. von A nach B zu transportieren - lehnt die Chartermaschinengesellschaft den Transport ab kann immernoch ein Dienstfahrzeug gestellt werden. Dazu noch ein angemessener Stücklohn für außerhalb der Praxis erbrachte Arbeitsleistung ("freiwillige Mehrarbeit"). Dazu die Nutzung des privaten KFZ im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausschließen, den €450-Deckel im Blick behalten --ggf. auf einen Midijob umsteigen-- und immer schön mit einem brauchbaren Steuerberater sprechen (kostet keine €4.500 ;)).
Ehrlich: So ein Konstrukt habe ich noch nicht zur Hilfe herangezogen, drum kann ich nicht versprechen das es klappt.
Dazu: Würde die 1%-Regelung für Elektroautos für 2-3 Jahre ausgesetzt könnten schon Mitte 2016 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sein. Politisches Ziel erreicht bei geringen Steuermindereinnahmen und freiwilligem kräftigem Anschub des E-Automarktes durch die Unternehmer im Lande :)
Ich hätte die Möglichkeit in der JVA als Physio zu arbeiten und müsste dort dann privatrechnungen schreiben!!
Aktuell bin ich nur auf 450€ Basis in einer Praxis angestellt!!
Kann ich überhaupt ohne eigene Praxis Privatrechnungen schreiben und wenn ja welche Voraussetzungen muss ich erfüllen...bzgl. Steuer Versicherung etc.
Bitte um eure Hilfe
Grüße Niko
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Als Unternehmer gilt für dich das volle Programm: Meldung beim Finanzamt, je nach lokaler Gegebenheit beim Gesundheitsamt (Aufnahme der Tätigkeit als PT in der JVA), Versicherungen (das volle Programm: Haftpflicht, Sozialversicherungen, ...), BG-Beitrag.
Der Form halber musst du deinen Arbeitgeber darüber unterrichten das du einer Nebentätigkeit nachgehen wirst; sofern keine triftigen betrieblichen Gründe dagegensprechen hat er keine andere Option als zuzustimmen.
...und nur als kleiner Tipp am Rande: In der JVA keine Gespräche über Privates; außerhalb der JVA keine Gespräche über "in der JVA". Du wärst nicht der erste der aus Ungeschicklichkeit Bekannte eines Patienten vor der Haustür stehen hat... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, du darfst Rechnungen schreiben soviel du willst. Als Privatperson als auch als Unternehmer.
Als Unternehmer gilt für dich das volle Programm: Meldung beim Finanzamt, je nach lokaler Gegebenheit beim Gesundheitsamt (Aufnahme der Tätigkeit als PT in der JVA), Versicherungen (das volle Programm: Haftpflicht, Sozialversicherungen, ...), BG-Beitrag.
Der Form halber musst du deinen Arbeitgeber darüber unterrichten das du einer Nebentätigkeit nachgehen wirst; sofern keine triftigen betrieblichen Gründe dagegensprechen hat er keine andere Option als zuzustimmen.
...und nur als kleiner Tipp am Rande: In der JVA keine Gespräche über Privates; außerhalb der JVA keine Gespräche über "in der JVA". Du wärst nicht der erste der aus Ungeschicklichkeit Bekannte eines Patienten vor der Haustür stehen hat... ;)
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nikolas2016 schrieb:
Hallo...ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen!?
Ich hätte die Möglichkeit in der JVA als Physio zu arbeiten und müsste dort dann privatrechnungen schreiben!!
Aktuell bin ich nur auf 450€ Basis in einer Praxis angestellt!!
Kann ich überhaupt ohne eigene Praxis Privatrechnungen schreiben und wenn ja welche Voraussetzungen muss ich erfüllen...bzgl. Steuer Versicherung etc.
Bitte um eure Hilfe
Grüße Niko
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