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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
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• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
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Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend, ich bin mir nicht sicher, ob mein Steuerberater immer richtig liegt. Wir haben renoviert bzw. neue Möbel aufgebaut und da waren meine AN mit dabei. Da habe ich uns als Verpflegung Pizza bestellt. Mein Steuerberater meinte ich könnte das nicht absetzen von den Steuern. Was meint ihr? Ich meine mir gehts jetzt nicht um die Pizza, aber wenn man etwas absetzen kann sollte man das ja auch tun.
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Papa Alpaka schrieb:
Bewirtungsbeleg: auf der Rückseite der Quittung die anwesenden Mitarbeiter vermerken und unterschreiben lassen -> einreichen. Wenn du's übertreibst meckert das Finanzamt, wenn's im Rahmen ist und du dann auch noch einen Kontext nennen kannst falls doch jemand fragt: um so besser :)
1. Ansetzung als Bewirtungskosten: hier greift insbesondere die Sonderregelung eines Arbeitsessens bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz mit max. 60,- Euro je Arbeitnehmer, auch ohne Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer. Achtung: gilt nicht nach Beendigung des Arbeitseinsatzes (also hinterher Essen gehen).
Zitat LStR R 19.6 Abs. 2:
2. Außerdem kann die Pizza als steuerfreier Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze je Mitarbeiter pro Monat abgegeben werden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Aus meiner Sicht - ohne eine steuerliche Beratung leisten zu können - bleiben zwei Möglichkeiten:
Als Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, nicht zum Arbeitslohn. Dasselbe gilt für Speisen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufes unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt und deren Wert 60 Euro nicht überschreitet.
1. Ansetzung als Bewirtungskosten: hier greift insbesondere die Sonderregelung eines Arbeitsessens bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz mit max. 60,- Euro je Arbeitnehmer, auch ohne Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer. Achtung: gilt nicht nach Beendigung des Arbeitseinsatzes (also hinterher Essen gehen).
Zitat LStR R 19.6 Abs. 2:
2. Außerdem kann die Pizza als steuerfreier Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze je Mitarbeiter pro Monat abgegeben werden.
Gruß
Nora
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MikeL schrieb:
In meinen Augen sind das ganz normale Bewirtungskosten, die man selbstverständlich absetzen kann. Wir haben uns früher auch immer Essen vom Thailänder zu unseren Dienstbesprechungen kommen lassen und bei der Steuererklärung angegeben. Der Verzehranteil des Arbeitgebers muss allerdings abgezogen werden.
Guten Abend, ich bin mir nicht sicher, ob mein Steuerberater immer richtig liegt. Wir haben renoviert bzw. neue Möbel aufgebaut und da waren meine AN mit dabei. Da habe ich uns als Verpflegung Pizza bestellt. Mein Steuerberater meinte ich könnte das nicht absetzen von den Steuern. Was meint ihr? Ich meine mir gehts jetzt nicht um die Pizza, aber wenn man etwas absetzen kann sollte man das ja auch tun.
Oh Gott, was ist denn das schon wieder für ne Frage vom anonymen Teilnehmer? Ist Dir langweilig? Bei dieser Standardformulierung drieft es doch schon aus den Zeilen, dass das hier ein fake ist.
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Papa Alpaka schrieb:
...trotzdem ein netter Denkanstoß für all die Kleinst- und Kleinpraxen, die nächste Besprechung entweder kulinarisch bewirten zu lassen (nach 8 Stunden Arbeit und anschließend beinahe-freiwilliger Mehrarbeit ist die Aussicht auf 'ne Pizza schon sehr motivationsfördernd; der Struktur der Besprechung kommt es zu Gute wenn man die Pizza auf "in 30 Minuten liefern, bitte" bestellt - bis dahin muss alles Wesentlich erledigt sein, danach nur noch Dinge wie die Farbe der Laken...) ;)
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Ali2805 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 2.3.20 20:46:
Guten Abend, ich bin mir nicht sicher, ob mein Steuerberater immer richtig liegt. Wir haben renoviert bzw. neue Möbel aufgebaut und da waren meine AN mit dabei. Da habe ich uns als Verpflegung Pizza bestellt. Mein Steuerberater meinte ich könnte das nicht absetzen von den Steuern. Was meint ihr? Ich meine mir gehts jetzt nicht um die Pizza, aber wenn man etwas absetzen kann sollte man das ja auch tun.
Oh Gott, was ist denn das schon wieder für ne Frage vom anonymen Teilnehmer? Ist Dir langweilig? Bei dieser Standardformulierung drieft es doch schon aus den Zeilen, dass das hier ein fake ist.
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