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Berlin

Dringend gesucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt,
engagierte Physiotherapeut*in für
20-30 h in Alt-Treptow. MLD & MT
wäre wünschenswert-nicht zwingend

Der Arbeitstakt beträgt 30 Minuten
Behandlungsschwerpunkte sind:
Orthopädie, Chirurgie, Neurologie,
Pädiatrie sowie auch Hausbesuche
Fort-und Weiterbildung werden
unterstützt
Bezahlung erfolgt nach Erfahrung
und Qualifikation
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Frage zum Thema Datenschutz

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Neues Thema
Frage zum Thema Datenschutz
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Klonkrieger
17.08.2025 11:25
Wir hatten bisher immer eine separate datenschutzerklärung vom Patienten ausfüllen lassen. Nun habe ich allerdings gelesen das die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten Teil unserer Arbeit sind und es nicht zwingend notwendig ist nocheinmal extra die Einwilligung einzuholen. Denn mal angenommen der Pat will nicht das seine Daten weiterverarbeitet werden - wie soll ich ihn dann auch behandeln oder sein Rezept abrechnen...
Wir würden dann zu unserer Entlastung diese extra datenschutzerklärung in Zukunft weglassen. Was meint ihr?
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Wir hatten bisher immer eine separate datenschutzerklärung vom Patienten ausfüllen lassen. Nun habe ich allerdings gelesen das die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten Teil unserer Arbeit sind und es nicht zwingend notwendig ist nocheinmal extra die Einwilligung einzuholen. Denn mal angenommen der Pat will nicht das seine Daten weiterverarbeitet werden - wie soll ich ihn dann auch behandeln oder sein Rezept abrechnen... Wir würden dann zu unserer Entlastung diese extra datenschutzerklärung in Zukunft weglassen. Was meint ihr?
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Lars van Ravenzwaaij
17.08.2025 11:42
@Klonkrieger Diese, deine Frage habe ich dir vor langer Zeit schon mal beantwortet. Zur Weitergabe der Daten an einem Dritten, sprich dein AZ, braucht es in Prinzip die Zustimmung des Patienten. Wenn du aber einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach § 28 DSGVO mit deinem AZ geschlossen hast entfällt diese Pflicht für GKV-Patienten oder sonstige gesetzlichen Kostenträger. Auchtung: bei P-Patienten brauchst du das aber wohl, wenn du die Rechnungen nicht selbst schreibst.

Zur praxisinterne Verarbeitung braucht es tatsächlich keine extra Datenschutzerklärung.

Aufgrund der sich aus dem Patientenrechtegesetz (§ 630f BGB), der Berufsordnung der Ärztekammern, Rahmenvereinbarungen und ggf. weiteren Gesetzen ergebenden Dokumentationspflichten, ist die für die Durchführung des Behandlungsvertrages erforderliche Datenverarbeitung und -speicherung gesetzlich verpflichtend geregelt. Für eine Einwilligung der Patienten ist daher kein Raum.

Lese mal diesen Thread: https://www.physio.de/community/datenschutz/datenschutz-im-pflegeheim/27/598730/1
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[mention]Klonkrieger[/mention] Diese, deine Frage habe ich dir vor langer Zeit schon mal beantwortet. Zur Weitergabe der Daten an einem Dritten, sprich dein AZ, braucht es in Prinzip die Zustimmung des Patienten. Wenn du aber einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach § 28 DSGVO mit deinem AZ geschlossen hast entfällt diese Pflicht für GKV-Patienten oder sonstige gesetzlichen Kostenträger. Auchtung: bei P-Patienten brauchst du das aber wohl, wenn du die Rechnungen nicht selbst schreibst. Zur praxisinterne Verarbeitung braucht es tatsächlich keine extra Datenschutzerklärung. [zitat]Aufgrund der sich aus dem Patientenrechtegesetz (§ 630f BGB), der Berufsordnung der Ärztekammern, Rahmenvereinbarungen und ggf. weiteren Gesetzen ergebenden Dokumentationspflichten, ist die für die Durchführung des Behandlungsvertrages erforderliche Datenverarbeitung und -speicherung gesetzlich verpflichtend geregelt. Für eine Einwilligung der Patienten ist daher kein Raum.[/zitat] Lese mal diesen Thread: https://physio.de/community/datenschutz/datenschutz-im-pflegeheim/27/598730/1
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Klonkrieger Diese, deine Frage habe ich dir vor langer Zeit schon mal beantwortet. Zur Weitergabe der Daten an einem Dritten, sprich dein AZ, braucht es in Prinzip die Zustimmung des Patienten. Wenn du aber einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach § 28 DSGVO mit deinem AZ geschlossen hast entfällt diese Pflicht für GKV-Patienten oder sonstige gesetzlichen Kostenträger. Auchtung: bei P-Patienten brauchst du das aber wohl, wenn du die Rechnungen nicht selbst schreibst.

Zur praxisinterne Verarbeitung braucht es tatsächlich keine extra Datenschutzerklärung.

Aufgrund der sich aus dem Patientenrechtegesetz (§ 630f BGB), der Berufsordnung der Ärztekammern, Rahmenvereinbarungen und ggf. weiteren Gesetzen ergebenden Dokumentationspflichten, ist die für die Durchführung des Behandlungsvertrages erforderliche Datenverarbeitung und -speicherung gesetzlich verpflichtend geregelt. Für eine Einwilligung der Patienten ist daher kein Raum.

Lese mal diesen Thread: https://www.physio.de/community/datenschutz/datenschutz-im-pflegeheim/27/598730/1

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Klonkrieger
17.08.2025 12:34
Ah. Ja danke nochmal. Natürlich hab ich das mit der Abrechnungsstelle so vereinbart erinnere ich mich. In sofern passt das. Und bei Privatpatienten schreiben wir die Rechnungen selbst. Passt also auch. Danke für die Gedächtnisstütze
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• Lars van Ravenzwaaij
Ah. Ja danke nochmal. Natürlich hab ich das mit der Abrechnungsstelle so vereinbart erinnere ich mich. In sofern passt das. Und bei Privatpatienten schreiben wir die Rechnungen selbst. Passt also auch. Danke für die Gedächtnisstütze
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Klonkrieger schrieb:

Ah. Ja danke nochmal. Natürlich hab ich das mit der Abrechnungsstelle so vereinbart erinnere ich mich. In sofern passt das. Und bei Privatpatienten schreiben wir die Rechnungen selbst. Passt also auch. Danke für die Gedächtnisstütze

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Klonkrieger
17.08.2025 12:52
danke
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• Lars van Ravenzwaaij
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Klonkrieger schrieb:

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Klonkrieger schrieb:

Wir hatten bisher immer eine separate datenschutzerklärung vom Patienten ausfüllen lassen. Nun habe ich allerdings gelesen das die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten Teil unserer Arbeit sind und es nicht zwingend notwendig ist nocheinmal extra die Einwilligung einzuholen. Denn mal angenommen der Pat will nicht das seine Daten weiterverarbeitet werden - wie soll ich ihn dann auch behandeln oder sein Rezept abrechnen...
Wir würden dann zu unserer Entlastung diese extra datenschutzerklärung in Zukunft weglassen. Was meint ihr?



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