Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
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Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
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in der zulassung-heilmittel.de/argen 1.2 Räumliche Mindestvoraussetzungen steht (Rheinland-Pfalz):
Die Praxis hat insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 qm. Sie verfügt über mindestens einen Behandlungsbereich mit einer Therapiefläche von mindestens 15 qm und mindestens einen Behandlungsbereich mit mindestens 8 qm.
Von einem 20m² Raum wie es in der Zulassungsbeschreibung auf physio.de lautet, finde ich dort nichts (mehr).
Kann es sein, das dies kürzlich geändert wurde?
Vielleicht weis auch jemand wie es mit der Brandschutzverordnung ausschaut. Muss z.B. Rigips an die Decke, oder darf man auch mit Holz-vertäfeln (eventuell mit Brandschutzfarbe behandeln)?
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Inche schrieb:
Hi 2x 8 u 1x 15 m2 sind korekt wende dich wenn du im Physio Deutschland bist an die Geschäftsstelle in Grünstadt da hilft man dir weiter ansonsten melde dich ich bin in RLP
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Sascha Hauser schrieb:
@Inche Meinst Du 2x8 u 1x15 oder 1x8 u 1x15? (Tippfehler)?
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Inche schrieb:
@Sascha Hauser 2x 8m2 u 1x 15m2
1x15 qm + 1x8 qm ist seit dem 01.07.2021 die Voraussetzung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche
Inche schrieb am 15.05.2023 19:43 Uhr:@Sascha Hauser 2x 8m2 u 1x 15m2 Nö.
Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
1x15 qm + 1x8 qm ist seit dem 01.07.2021 die Voraussetzung.
bin schon länger selbständig, erst Freier Mitarbeiter in Riesenpraxis, dann Praxis in GbR, jetzt Praxis allein, demnächst Umzug in kleinere Räumlichkeiten. Freu mich drauf.
Hier der Link zu dem aktuellen Rahmen-Vertrag, den du ohnehin unterschreiben musst oder vielleicht schon unterschrieben hast, da steht alles drin. Ich würde empfehlen, den Vertrag komplett ordentlich durchzulesen und dich auch in anderen Punkten dran zu halten. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Link
Viele Grüße
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elisabeth535 schrieb:
Hallo Sascha,
bin schon länger selbständig, erst Freier Mitarbeiter in Riesenpraxis, dann Praxis in GbR, jetzt Praxis allein, demnächst Umzug in kleinere Räumlichkeiten. Freu mich drauf.
Hier der Link zu dem aktuellen Rahmen-Vertrag, den du ohnehin unterschreiben musst oder vielleicht schon unterschrieben hast, da steht alles drin. Ich würde empfehlen, den Vertrag komplett ordentlich durchzulesen und dich auch in anderen Punkten dran zu halten. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Link
Viele Grüße
zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie
2. Räumliche Mindestvoraussetzungen
2.1 Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von
mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und
ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
2.2 Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist
mindestens ein weiterer Behandlungsbereich von 8 m² erforderlich.
2.3. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume
sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Pra-
xisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
2.4 Alle Behandlungsräume/-bereiche müssen angemessen be- und entlüftbar
sein, beheizt und beleuchtet werden können und dürfen eine Deckenhöhe von
2,40 m –lichte Höhe - nicht unterschreiten.
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elisabeth535 schrieb:
sorry, in dem Link zum Rahmenvertrag, den ich eben schickte, sind die Anlagen 1-7 nicht enthalten. Hier ein Auszug aus Anlage 5: Zulassungsvoraussetzungen
zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie
2. Räumliche Mindestvoraussetzungen
2.1 Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von
mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und
ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
2.2 Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist
mindestens ein weiterer Behandlungsbereich von 8 m² erforderlich.
2.3. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume
sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Pra-
xisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
2.4 Alle Behandlungsräume/-bereiche müssen angemessen be- und entlüftbar
sein, beheizt und beleuchtet werden können und dürfen eine Deckenhöhe von
2,40 m –lichte Höhe - nicht unterschreiten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@elisabeth535 Nett, aber wenn du den Thread richtig gelesen hättest, würdest du wissen, dass ich Sascha schon vor eine Woche den Link zur vollständigen (!) Fundquelle genannt habe. Nix für ungut.
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Problem beschreiben
Sascha Hauser schrieb:
Hi,
in der zulassung-heilmittel.de/argen 1.2 Räumliche Mindestvoraussetzungen steht (Rheinland-Pfalz):
Die Praxis hat insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 qm. Sie verfügt über mindestens einen Behandlungsbereich mit einer Therapiefläche von mindestens 15 qm und mindestens einen Behandlungsbereich mit mindestens 8 qm.
Von einem 20m² Raum wie es in der Zulassungsbeschreibung auf physio.de lautet, finde ich dort nichts (mehr).
Kann es sein, das dies kürzlich geändert wurde?
Vielleicht weis auch jemand wie es mit der Brandschutzverordnung ausschaut. Muss z.B. Rigips an die Decke, oder darf man auch mit Holz-vertäfeln (eventuell mit Brandschutzfarbe behandeln)?
Für Brandschutz ist das Bauamt zuständig. Die können dir Auskunft erteilen. Häufig kommt es dann zu einem Brandschau der zuständigen Feuerwehr. Die sagen die dann was geht oder nicht geht. Jeder Bau ist anders.
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Sascha Hauser schrieb:
Vielleicht habe ich das überlesen, aber braucht man für eine Praxiszulassung jetzt eine Brandschutzabnahme vom Bauamt oder der Feuerwehr?
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pt ani schrieb:
@Sascha Hauser Für die Zulassung nicht aber für die Nutzungsänderung z.B. Musst Du eine beantragen?
Da Ganze hat nichts mehr mit dem BL zu tun. Ist Deutschlandweit jetzt einheitlich.
Und wie @pt ani schon sagtest, für eine Gewerberaum (und das ist eine PT-Praxis) gelten sämtliche dafür geltende Bauvorschriften. Wenn die Räume vorher keine Praxisräume waren, ist vorher ein Nutzungsänderungsantrag notwendig. Normalerweise sollte das der Eigentümer erledigen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sascha Hauser Wenn du dich selbständig machen möchtest, dann solltest du dich vielleicht doch mal grundlegend mit den Vertragsunterlagen vertraut machen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
Da Ganze hat nichts mehr mit dem BL zu tun. Ist Deutschlandweit jetzt einheitlich.
Und wie @pt ani schon sagtest, für eine Gewerberaum (und das ist eine PT-Praxis) gelten sämtliche dafür geltende Bauvorschriften. Wenn die Räume vorher keine Praxisräume waren, ist vorher ein Nutzungsänderungsantrag notwendig. Normalerweise sollte das der Eigentümer erledigen.
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Sascha Hauser schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für den Hinweis. - Das Problem ist, das Internet ist Langlebig. - Leider kursieren zu viele nicht mehr aktualisierte Informationen, teilweise sogar auf Verbandsseiten. - Ich denke aber, das in dem Fall keine Nutzungsänderung notwendig sein wird. Deshalb war ja auch die Frage, ob dies für die Zulassung einer Praxis notwendig ist, da ich dies so schriftlich nirgendwo finden konnte. - Ist aber klar jetzt, danke.
Bauvorschriften sowie Arbeitstättenrichtlinien usw sind unabhängig von eine GKV-Zulassung zu beachten. Das Eröffnen und Betreiben einer Praxis berührt sehr viele Vorschriften. Die GKV-Zulassung ist das kleinste Puzzle-Stückchen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sascha Hauser Bist du dir ganz sicher das kein Nutzungänderungsantrag notwendig ist? In 99% der Fälle ist sie bei bestehenden Objekte sehr wohl notwendig. Da solltest du ganz genau nachhaken, bevor du in Teufels Küche kommst.
Bauvorschriften sowie Arbeitstättenrichtlinien usw sind unabhängig von eine GKV-Zulassung zu beachten. Das Eröffnen und Betreiben einer Praxis berührt sehr viele Vorschriften. Die GKV-Zulassung ist das kleinste Puzzle-Stückchen.
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Sascha Hauser schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nein. Werde wohl eine Nutzungsänderung beantragen müssen. War bisher nie notwendig, weil ich bisher nur dort Praxen eröffnet hatte, wo auch bereits vorher schon eine Praxis drin war. - Ist in diesen Fall natürlich etwas anderes.
hm... es war vorher schon eine KG Praxis in den Räumen?? dann würde ich sagen, das dann kein neuer Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden müste....
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Sascha Hauser
hm... es war vorher schon eine KG Praxis in den Räumen?? dann würde ich sagen, das dann kein neuer Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden müste....
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sascha Hauser Gehören die Räume dir? Wenn nicht, würde ich das vom Eigentümer erledigen lassen (so steht es auch in den Baugesetze). Und ich würde die Gültigkeit des Mietvertrages immer per schriftlichen Vereinbarungdavon abhängen lassen ob die Nutzungsänderungsantrag erfolgreich erfolgt ist.
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Sascha Hauser schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, deshalb werde ich wohl doch nicht drum rum kommen. Würde ja gerne den Architekten vermeiden, wenn es irgendwie geht, zumal baulich nichts verändert werden muss. Befürchte aber, ohne geht es auch nicht.
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Sascha Hauser schrieb:
@JürgenK Nein in dem Fall nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sascha Hauser Wenn alle Baupläne etc vorhanden kann es durchaus möglich sein, dass du es selbst machen kannst. Einfach beim Bauamt nachfragen. Wie sagte mein Vater immer: "NEIN hast du bereits, JA kannst du bekommen".
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pt ani schrieb:
@Sascha Hauser In Niedersachsen muss zwingend ein Architekt oder Bauingenieur den Antrag stellen. Das scheint aber länderabhängig zu sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich es vor kurzem bei einem Projekt in Bramsche selbst, also ohne Architekt oder Bauingenieur, gemacht. Und das letzte Mal, dass ich nachgesehen habe, lag Bramsche in Niedersachsen. Daher, deine Auffassung scheint nicht so ganz zu stimmen.
Wie ich bereits mehrfach schrieb, steht es so im Bauantrag. Seite 2 "EntwurfsverfasserIn".
Handwerksmeister können das auch machen, sehe ich gerade.
Davon auszugehen, dass es schon ohne klappen wird, könnte nach hinten losgehen. Das Verfahren dauert schließlich auch so schon lange genug.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielleicht eine individuelle Absprache Eurerseit mit dem Bauamt?
Wie ich bereits mehrfach schrieb, steht es so im Bauantrag. Seite 2 "EntwurfsverfasserIn".
Handwerksmeister können das auch machen, sehe ich gerade.
Davon auszugehen, dass es schon ohne klappen wird, könnte nach hinten losgehen. Das Verfahren dauert schließlich auch so schon lange genug.
Aber ich hatte Sascha auch geraten, einfach bei seinem Bauamt nachzufragen, wie sie es gerne hätten. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich einfach davon ausgehe, dass "es schon klappen wird".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Nö, ich habe einfach beim Bauamt freundlich nachgefragt, da alle Unterlagen beim Bauamt bereits aktenkundig waren. Und ich diese mit den entsprechenden Formulare nochmal in Kopie einreichen konnte.
Aber ich hatte Sascha auch geraten, einfach bei seinem Bauamt nachzufragen, wie sie es gerne hätten. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich einfach davon ausgehe, dass "es schon klappen wird".
So, nun haben wir das Thema mal wieder zu Genüge abgekaspert :-))
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aber die pauschale Aussage, dass man keinen Entwurfsverfasser braucht stimmt halt nicht. Erstmal wird er gefordert. Und dass individuelle Absprachen möglich sein können erwähnte ich oben bereits face_with_rolling_eyes
So, nun haben wir das Thema mal wieder zu Genüge abgekaspert :-))
Vorgehensweise ist jetzt für mich wie folgt. Bauvoranfrage stellen bezüglich Nutzungsänderung. - Ich werde versuchen alle Dokumente die für die Nutzungsänderung notwendig sind bereits im Vorfeld mit zu senden. - Mit der Fragestellung, ob sonst noch etwas fehlt, für einen positiven bescheid.
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Sascha Hauser schrieb:
Danke für die Kommentare.
Vorgehensweise ist jetzt für mich wie folgt. Bauvoranfrage stellen bezüglich Nutzungsänderung. - Ich werde versuchen alle Dokumente die für die Nutzungsänderung notwendig sind bereits im Vorfeld mit zu senden. - Mit der Fragestellung, ob sonst noch etwas fehlt, für einen positiven bescheid.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nun ja, kürzlich geändert? Der neue BRV ist seit dem 01.07.2021 bereits in Kraft. Seitdem gibt es auch neue Zulassungsvoraussetzungen. Physio.de ist hier einfach nicht auf dem aktuellen Stand.
Für Brandschutz ist das Bauamt zuständig. Die können dir Auskunft erteilen. Häufig kommt es dann zu einem Brandschau der zuständigen Feuerwehr. Die sagen die dann was geht oder nicht geht. Jeder Bau ist anders.
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