Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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welche Folgen (Strafe) hat es für einen Unternehmer (od.Praxisinhaber ) , wenn ein Arbeitnehmer von ihm angeprangert wird ,
er hätte z.B. seine Aufsichtspflicht verletzt , nur dabei leider vergessen hat , daß der AN gar keinen entsprech. Fortbildungsschein hat ?
(ist wohl dann DUMM gelaufen ???) ( gez. AN )
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Frage an selbstständige Therapeuten :
welche Folgen (Strafe) hat es für einen Unternehmer (od.Praxisinhaber ) , wenn ein Arbeitnehmer von ihm angeprangert wird ,
er hätte z.B. seine Aufsichtspflicht verletzt , nur dabei leider vergessen hat , daß der AN gar keinen entsprech. Fortbildungsschein hat ?
(ist wohl dann DUMM gelaufen ???) ( gez. AN )
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PI setzt MA ein für z.B. MLD. MA hat kein MLD, PI weiß das -> Betrug
PI weiß das nicht, selbst schuld, da PI Zertifikat an Zulassungsstelle schicken muss -> kein Betrug, da kein Vorsatz
PI stellt MA ein und denkt MA hat MLD, MA hat es aber nicht, je nach Vertragsgestaltung -> fristlose Kündigung MA
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TheStonie schrieb:
Ich weiß nicht, was ich da verstehen soll...
PI setzt MA ein für z.B. MLD. MA hat kein MLD, PI weiß das -> Betrug
PI weiß das nicht, selbst schuld, da PI Zertifikat an Zulassungsstelle schicken muss -> kein Betrug, da kein Vorsatz
PI stellt MA ein und denkt MA hat MLD, MA hat es aber nicht, je nach Vertragsgestaltung -> fristlose Kündigung MA
Weiterhin ist der AG in der Pflicht, sämtliche durch mangelhafte da nicht qualifizierte Aufsicht entstandenen Schäden zu begleichen; das ist dann aber nicht mehr Aufgabe des AN, dies weiter zu verfolgen.
Cave: Das "anschwärzen" des AG gegenüber Dritten kann als geschäftsschädigendes Verhalten eine außerordentliche Kündigung des AN rechtfertigen!
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Papa Alpaka schrieb:
Sämtliche Vorwürfe des AG gegenüber dem AN sind nichtig da die notwendige Qualifizierung ohnehin nicht vorhanden war und sind ggf. aus der Personalakte zu entfernen, das Verhältnis AG<->AN wird quasi zurückgesetzt als hätte es diesen nicht näher bezeichneten Vorfall nicht gegeben.
Weiterhin ist der AG in der Pflicht, sämtliche durch mangelhafte da nicht qualifizierte Aufsicht entstandenen Schäden zu begleichen; das ist dann aber nicht mehr Aufgabe des AN, dies weiter zu verfolgen.
Cave: Das "anschwärzen" des AG gegenüber Dritten kann als geschäftsschädigendes Verhalten eine außerordentliche Kündigung des AN rechtfertigen!
es ging um den Schein -KGG -Gerät - !
AG suchte gute Gründe für eine fristlose Kündigung ( es wäre fast zu einem Unfall gekommen etc, weil AN nicht aufgepaßt ),
hat sich damit jawohl ins "eigene Fleisch geschnitten "...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort Papa Alpaka !
es ging um den Schein -KGG -Gerät - !
AG suchte gute Gründe für eine fristlose Kündigung ( es wäre fast zu einem Unfall gekommen etc, weil AN nicht aufgepaßt ),
hat sich damit jawohl ins "eigene Fleisch geschnitten "...
Wenn AN diese Arbeit trotzdem macht, ohne zu wieder sprechen und es dann zu einem Unfall (oder beinahe Unfall) kommt, dann haftet der AN mit.
Denn Rest muß dann das Gericht entscheiden.
Wenn der AG dem AN jedoch mit einer Kündigung droht, wenn AN die Arbeit nicht macht, glaube ich das dies Nötigung ist und der AN keine Schuld trägt, was dann wiederum schlecht, sehr schlecht für den AG ist.
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idefix- schrieb:
Ich glaube wenn der AG dem AN eine Arbeit zuweist, die eine besondere Fobi braucht, der AN diese aber nicht hat, dann muß er den AG darauf hinweisen und die Tätigkeit ablehnen.
Wenn AN diese Arbeit trotzdem macht, ohne zu wieder sprechen und es dann zu einem Unfall (oder beinahe Unfall) kommt, dann haftet der AN mit.
Denn Rest muß dann das Gericht entscheiden.
Wenn der AG dem AN jedoch mit einer Kündigung droht, wenn AN die Arbeit nicht macht, glaube ich das dies Nötigung ist und der AN keine Schuld trägt, was dann wiederum schlecht, sehr schlecht für den AG ist.
Oder muß der AN tatsächlich jedesmal, wenn er wieder einen Pat. mit einer VO im Plan stehen hat, die er eigentlich nicht bearbeiten darf, erneut darauf hinweisen und sich "weigern"?
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christine81 schrieb:
Wenn dem tatsächlich so ist, wie dargestellt - wie oft müsste der AN seinen AG dann darauf hinweisen? Reicht das einmal aus, da der AG dann ja weiß, was der AG für Fobis hat und wen und was er damit behandeln darf und kann.
Oder muß der AN tatsächlich jedesmal, wenn er wieder einen Pat. mit einer VO im Plan stehen hat, die er eigentlich nicht bearbeiten darf, erneut darauf hinweisen und sich "weigern"?
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morpheus-06 schrieb:
ich muss doch als AG einen Überblick haben welche Fobis mein AN hat und ihn dementsprechend einsetzen. Diese ganze Diskussion macht für mich keinen Sinn. Fake oder Langeweile in den Sommerferien?
Ich halte die Diskussion auch keineswegs für Fake oder Sommerlangeweile.
Aus eigener (langjähriger) Erfahrung muß ich leider auch berichten, dass sehr viele (wenn nicht die meisten) PI/AG im Praxisalltag sich keineswegs an die Vorgaben halten und ihre AN nur entsprechend ihrer Fobis einsetzen.
Deswegen war ja meine Frage auch - muß ich als AN den PI oder die Rezi-Kraft tatsächlich jedesmal darauf hinweisen und eine "Arbeitsverweigerung" riskieren, wenn eine Behandlung im Plan steht, für die ich keine offizielle Fobi habe.
Meiner Meinung nach muß es der PI/AG eigentlich wissen, da er ja bei meiner Einstellung mich samt Zertifikaten anmeldet.
Und auch die Rezi-Kraft sollte mit der Zeit wissen, welcher Therapeut welche Fobis hat und welche Behandlungen er machen kann, oder?
Natürlich kann ich aufgrund meiner Physio-Ausbildung auch Neuro-Pat. oder MT behandeln - aber darf ich das offiziell denn auch?
Das ist doch die Frage - v.a. falls tatsächlich was passiert (z.B. beim Gerätetraining).
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christine81 schrieb:
Natürlich sollte jeder PI/AG wissen, welche Fobis seine MA haben und wie er sie einsetzen kann! - und natürlich auch dementsprechend handeln!
Ich halte die Diskussion auch keineswegs für Fake oder Sommerlangeweile.
Aus eigener (langjähriger) Erfahrung muß ich leider auch berichten, dass sehr viele (wenn nicht die meisten) PI/AG im Praxisalltag sich keineswegs an die Vorgaben halten und ihre AN nur entsprechend ihrer Fobis einsetzen.
Deswegen war ja meine Frage auch - muß ich als AN den PI oder die Rezi-Kraft tatsächlich jedesmal darauf hinweisen und eine "Arbeitsverweigerung" riskieren, wenn eine Behandlung im Plan steht, für die ich keine offizielle Fobi habe.
Meiner Meinung nach muß es der PI/AG eigentlich wissen, da er ja bei meiner Einstellung mich samt Zertifikaten anmeldet.
Und auch die Rezi-Kraft sollte mit der Zeit wissen, welcher Therapeut welche Fobis hat und welche Behandlungen er machen kann, oder?
Natürlich kann ich aufgrund meiner Physio-Ausbildung auch Neuro-Pat. oder MT behandeln - aber darf ich das offiziell denn auch?
Das ist doch die Frage - v.a. falls tatsächlich was passiert (z.B. beim Gerätetraining).
wenn morpheus sagt,
..."ich muss doch als AG einen Überblick haben welche Fobis mein AN hat und ihn dementsprechend einsetzen"...,
dann hat er 100%ig recht wenn es um den Geltungsbereich der GKV geht. Hier herrschen doch die Einschränkungen die eine abgeschlossene und staatlich geprüfte Ausbildung wieder entwerten. Hier wird in Verträgen häufig eine zusätzliche Ausbildung (Fobi-Mafia läßt grüssen) als Vorausetzung für Leistungserbringung gefordert und hinterher (perverser Weise) abgewertet vergütet.
Im Selbstzahlerbereich gelten die von den Vertragsschließenden im GKV-Bereich aufgezwungenen Einschränkungen nicht. Hier gilt der Berufsabschluß.
Hier spielen die Abschlüsse von teuer eingekauften Fobis, die meist weniger einer Qualitäts- sondern eher einer Marktstrategie folgen, keine berufsabschlussentwertende Rolle.
Du sagst,
..."Das ist doch die Frage - v.a. falls tatsächlich was passiert"...
Meine Versicherung unterscheidet nicht, ob der Patient AOK oder Privat versichert ist, wenn ich meinen Beruf ordentlich ausübe.
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mocca schrieb:
hallo christine81,
wenn morpheus sagt,
..."ich muss doch als AG einen Überblick haben welche Fobis mein AN hat und ihn dementsprechend einsetzen"...,
dann hat er 100%ig recht wenn es um den Geltungsbereich der GKV geht. Hier herrschen doch die Einschränkungen die eine abgeschlossene und staatlich geprüfte Ausbildung wieder entwerten. Hier wird in Verträgen häufig eine zusätzliche Ausbildung (Fobi-Mafia läßt grüssen) als Vorausetzung für Leistungserbringung gefordert und hinterher (perverser Weise) abgewertet vergütet.
Im Selbstzahlerbereich gelten die von den Vertragsschließenden im GKV-Bereich aufgezwungenen Einschränkungen nicht. Hier gilt der Berufsabschluß.
Hier spielen die Abschlüsse von teuer eingekauften Fobis, die meist weniger einer Qualitäts- sondern eher einer Marktstrategie folgen, keine berufsabschlussentwertende Rolle.
Du sagst,
..."Das ist doch die Frage - v.a. falls tatsächlich was passiert"...
Meine Versicherung unterscheidet nicht, ob der Patient AOK oder Privat versichert ist, wenn ich meinen Beruf ordentlich ausübe.
z.B. wenn man in als Physiotherapeut in einem Fitnesscenter arbeitet , muß man doch bestimmt auch irgendeinen Geräteschein haben ??!,
da reicht doch nicht nur der Berufsabschluß ??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo mocca ! was meinst du mit -Selbstzahlerbereich -?
z.B. wenn man in als Physiotherapeut in einem Fitnesscenter arbeitet , muß man doch bestimmt auch irgendeinen Geräteschein haben ??!,
da reicht doch nicht nur der Berufsabschluß ??
Daher: Nein, es reicht der Berufsabschluß.
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Dennis Kraus schrieb:
Unser Berufsabschluss ist (zumindest auf den meisten Schulen) deutlich mehr wert als ein "Geräteschein"...
Daher: Nein, es reicht der Berufsabschluß.
Ich glaube du weißt nicht so richtig , was du hier so von dir gibst ... es ist ja wohl ein GROSSER Unterschied , ob ich als Therapeut
einen Patienten manuell bearbeite ( bewege etc.) oder ob ich genau wissen muß , wie z.B. ein Fitness od. ähnl. Gerät ( welches Gewicht , wofür ...)
für ihn eingestellt werden muß !!! vor allem einem Patienten .. und doch auch , wenn ich in einem Fitnesscenter den Gesunden die Geräte erkläre , und einstellen muß ...
ich frag jetzt in einem Fitnesstudio , was die Trainer da für Scheine haben ... sooo
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
also ich hatte in meiner Physioausbildung jedenfalls kein Gerätetraining integriert ...
Ich glaube du weißt nicht so richtig , was du hier so von dir gibst ... es ist ja wohl ein GROSSER Unterschied , ob ich als Therapeut
einen Patienten manuell bearbeite ( bewege etc.) oder ob ich genau wissen muß , wie z.B. ein Fitness od. ähnl. Gerät ( welches Gewicht , wofür ...)
für ihn eingestellt werden muß !!! vor allem einem Patienten .. und doch auch , wenn ich in einem Fitnesscenter den Gesunden die Geräte erkläre , und einstellen muß ...
ich frag jetzt in einem Fitnesstudio , was die Trainer da für Scheine haben ... sooo
Gibt genügend solcher "Trainer" ;)
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redbi schrieb:
Im Fit brauchen die Trainer gar keinen Schein.... eine Wochenend-Einweisung reicht. Keine Vorkenntnisse nichts...
Gibt genügend solcher "Trainer" ;)
Aber danke für deine vielsagende Reaktion.
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Dennis Kraus schrieb:
Ich weiss recht gut was ich so von mir gebe.
Aber danke für deine vielsagende Reaktion.
Aber im Fitness DÜRFEN 'alle' Geräte erklären, da es ja nicht über die GKV läuft.
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage und dem Studiobetreiber meist egal,
solange der Trainer Kompetenz ausstrahlt und bei den Kunden gut ankommt.
That's life, leider...
:wink:
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limone schrieb:
DÜRFEN und KÖNNEN ist ein großer Unterschied.
Aber im Fitness DÜRFEN 'alle' Geräte erklären, da es ja nicht über die GKV läuft.
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage und dem Studiobetreiber meist egal,
solange der Trainer Kompetenz ausstrahlt und bei den Kunden gut ankommt.
That's life, leider...
:wink:
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Dennis Kraus schrieb:
Hä bitte?
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