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Anonymer Teilnehmer
21.07.2025 09:58
Hallo,

leider finde ich in der SuFu nichts aktuelles zu dem Thema, ansonsten gerne den Link posten.

Es heißt ja, dass wir 60? FobiPunkte innerhalb 4 Jahren machen müssen. Normalerweise ab 1.8.21, wenn ich aber erst später, sagen wir zum 1.1.23 die Kassenzulassung erhalten habe, dann rechne ich doch ab dem 1.1.23? Und ab da dann immer weiter, oder nicht? Heißt mein Rhythmus geht bis 1.1.27? Google spuckt mir dazu auch nur widersprüchliches aus.

Viele Grüße
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Hallo, leider finde ich in der SuFu nichts aktuelles zu dem Thema, ansonsten gerne den Link posten. Es heißt ja, dass wir 60? FobiPunkte innerhalb 4 Jahren machen müssen. Normalerweise ab 1.8.21, wenn ich aber erst später, sagen wir zum 1.1.23 die Kassenzulassung erhalten habe, dann rechne ich doch ab dem 1.1.23? Und ab da dann immer weiter, oder nicht? Heißt mein Rhythmus geht bis 1.1.27? Google spuckt mir dazu auch nur widersprüchliches aus. Viele Grüße
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Ligamentum
21.07.2025 10:08
Moin AT,
eine Mail an Deine zuständige ARGE gibt Dir rechtssichere Auskunft.
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Moin AT, eine Mail an Deine zuständige ARGE gibt Dir rechtssichere Auskunft.
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Ligamentum schrieb:

Moin AT,
eine Mail an Deine zuständige ARGE gibt Dir rechtssichere Auskunft.

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Lars van Ravenzwaaij
21.07.2025 11:13
@Anonymer Teilnehmer Oder du liest dir ganz einfach die Anlage 4 Ziffer 3 Satz 1 mal genau durch. Das Datum 1.8.21 gilt ausschließlich für an diesem Datum bereits Zugelassenen.

Ansonsten kann der Zeitraum von 4 Jahren zwangläufig nur mit dem Zulassungsdatum beginnen. Das ergibt sich konkludent aus den Regelungen.
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• Papa Alpaka
• Anonymer Teilnehmer
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Oder du liest dir ganz einfach die Anlage 4 Ziffer 3 Satz 1 mal genau durch. Das Datum 1.8.21 gilt ausschließlich für an diesem Datum bereits Zugelassenen. Ansonsten kann der Zeitraum von 4 Jahren zwangläufig nur mit dem Zulassungsdatum beginnen. Das ergibt sich konkludent aus den Regelungen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Oder du liest dir ganz einfach die Anlage 4 Ziffer 3 Satz 1 mal genau durch. Das Datum 1.8.21 gilt ausschließlich für an diesem Datum bereits Zugelassenen.

Ansonsten kann der Zeitraum von 4 Jahren zwangläufig nur mit dem Zulassungsdatum beginnen. Das ergibt sich konkludent aus den Regelungen.

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Anonymer Teilnehmer
21.07.2025 11:41
@Lars van Ravenzwaaij
Ich hab jetzt auch was offizielles dazu gefunden. Irgendwie war der Kaffee wohl heute morgen kaputt. Danke nochmal für die direkte Antwort!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ich hab jetzt auch was offizielles dazu gefunden. Irgendwie war der Kaffee wohl heute morgen kaputt. Danke nochmal für die direkte Antwort!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Ich hab jetzt auch was offizielles dazu gefunden. Irgendwie war der Kaffee wohl heute morgen kaputt. Danke nochmal für die direkte Antwort!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

leider finde ich in der SuFu nichts aktuelles zu dem Thema, ansonsten gerne den Link posten.

Es heißt ja, dass wir 60? FobiPunkte innerhalb 4 Jahren machen müssen. Normalerweise ab 1.8.21, wenn ich aber erst später, sagen wir zum 1.1.23 die Kassenzulassung erhalten habe, dann rechne ich doch ab dem 1.1.23? Und ab da dann immer weiter, oder nicht? Heißt mein Rhythmus geht bis 1.1.27? Google spuckt mir dazu auch nur widersprüchliches aus.

Viele Grüße



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