Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
ich heiße Manu. Ich kann als Freiberuflerin (Physio) in Hamburg in einer Praxis anfangen, bin dann ja quasi selbstständig. Woanders kann ich als Minderheitsgesellschafterin in eine andere Praxis mit einsteigen.
Zu beiden habe ich die selbe Frage: bin ich dann als Selbstständige verpflichtet, Fortbildungspunkte zu machen? Wer kontrolliert das dann? In beiden Fällen gehört mir die Praxis ja nicht ????.
Ich danke euch herzlich für fachkundige Infos.
Manu
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Eigen Berg schrieb:
Hi ihr Lieben,
ich heiße Manu. Ich kann als Freiberuflerin (Physio) in Hamburg in einer Praxis anfangen, bin dann ja quasi selbstständig. Woanders kann ich als Minderheitsgesellschafterin in eine andere Praxis mit einsteigen.
Zu beiden habe ich die selbe Frage: bin ich dann als Selbstständige verpflichtet, Fortbildungspunkte zu machen? Wer kontrolliert das dann? In beiden Fällen gehört mir die Praxis ja nicht ????.
Ich danke euch herzlich für fachkundige Infos.
Manu
Konsequenz für jeden PI der keine 60 Fobipunkte pro Betrachtungszeitraum nachweisen kann ist eine Kürzung des Honorars um 7,5%, bei hartnäckiger Nichtfortbildung um 15%. Danach ist der gesetzlich vorgesehene Sanktionsrahmen ausgeschöpft.
Je nach RV kann die Fobipflicht neben dem PI auch weitere an der Praxis Beteiligte oder Angestellte betreffen :)
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Auch Angestellte sind zur Fort- und Weiterbildung verpflichtet
stefan 302
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Eigen Berg schrieb:
@Stefan 302: wo ist das verankert? Ich meine, klar, vom Gedanken her schon wichtig, aber gibt es diesbezüglich eine strikte Gesetzgebung?
[...]
8. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat sich im Interesse einer stets aktuellen fachlichen Qualifikation gemäß der Anlage 3 fortzubilden. Als externe Fortbildungen gelten ausschließlich Fortbildungen, die die Anforderungen gemäß Anlage 3 Punkte 5 und 7 erfüllen und nicht zu den Fortbildungen nach Punkt 6 zählen. Die therapeutisch tätigen Mitarbeiter haben sich beruflich mindestens alle 2 Jahre extern fachspezifisch fortzubilden. Satz 2 des § 4 Ziffer 8 gilt entsprechend. Der Nachweis über die absolvierten Fortbildungen ist auf Anforderung seines Berufsverbandes oder der LV innerhalb eines Monats zu erbringen.
[...]
Manu, gesetzlich verankert ist das im SGB V, ich glaube im Bereich der §§124 und 125. Schlag mal nach :)
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Papa Alpaka schrieb:
Danke für den Hinweis Stefan, ich habe bis vor Kurzem immer den AOK-RV herangezogen bis mir eingefallen ist das dies, wegen 16 verschiedener RV, kontraproduktiv ist - für den VdEK gibt's zum Glück nur zwei ;)
VdEK RV West 2013: §4 - Leistungserbringung
[...]
8. Der Zugelassene/fachliche Leiter hat sich im Interesse einer stets aktuellen fachlichen Qualifikation gemäß der Anlage 3 fortzubilden. Als externe Fortbildungen gelten ausschließlich Fortbildungen, die die Anforderungen gemäß Anlage 3 Punkte 5 und 7 erfüllen und nicht zu den Fortbildungen nach Punkt 6 zählen. Die therapeutisch tätigen Mitarbeiter haben sich beruflich mindestens alle 2 Jahre extern fachspezifisch fortzubilden. Satz 2 des § 4 Ziffer 8 gilt entsprechend. Der Nachweis über die absolvierten Fortbildungen ist auf Anforderung seines Berufsverbandes oder der LV innerhalb eines Monats zu erbringen.
[...]
Manu, gesetzlich verankert ist das im SGB V, ich glaube im Bereich der §§124 und 125. Schlag mal nach :)
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, es besteht keine Pflicht Fortbildungspunkte zu sammeln.
Konsequenz für jeden PI der keine 60 Fobipunkte pro Betrachtungszeitraum nachweisen kann ist eine Kürzung des Honorars um 7,5%, bei hartnäckiger Nichtfortbildung um 15%. Danach ist der gesetzlich vorgesehene Sanktionsrahmen ausgeschöpft.
Je nach RV kann die Fobipflicht neben dem PI auch weitere an der Praxis Beteiligte oder Angestellte betreffen :)
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Eberhard schrieb:
Eigen Berg,Wenn du als Freiberuflerin in einer Praxis anfangen kannst, bist du nicht selbständig.
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Gibt es da Verträge ?
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ali schrieb:
Nein, warum sollten Sie ?!
Gibt es da Verträge ?
LG
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sanme schrieb:
Wer kontrolliert eigentlich ob die Fortbildungspunkte erreicht worden sind. Habe noch nie von irgendwelchen Kontrollen gehört..
LG
Wer kontrolliert eigentlich ob die Fortbildungspunkte erreicht worden sind. Habe noch nie von irgendwelchen Kontrollen gehört..
LG
Die Kontrolle obliegt den GKVen, vgl. Anlage "Fortbildung" zu den jeweils zutreffenden Rahmenverträgen.
Erste Stichproben waren katastrophal, wurde berichtet, drum ist in Bälde mit flächendeckender Kontrolle zu rechnen.
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Papa Alpaka schrieb:
sanme schrieb am 30.11.15 14:07:
Wer kontrolliert eigentlich ob die Fortbildungspunkte erreicht worden sind. Habe noch nie von irgendwelchen Kontrollen gehört..
LG
Die Kontrolle obliegt den GKVen, vgl. Anlage "Fortbildung" zu den jeweils zutreffenden Rahmenverträgen.
Erste Stichproben waren katastrophal, wurde berichtet, drum ist in Bälde mit flächendeckender Kontrolle zu rechnen.
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Eigen Berg schrieb:
Sind die Stichproben "verifizierbar", dass heißt von wem wurde wo wie geprüft? Mit welchem Ergebnis?
Result: Von den über Deutschland verteilten Stichproben waren katastrophale Ergebnisse ausgewertet worden.
Ergo: Prüfungen werden folgen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
VdaK hat vor rund 2 Jahren nicht offiziell geprüft, um einen Überblick zu bekommen.
Result: Von den über Deutschland verteilten Stichproben waren katastrophale Ergebnisse ausgewertet worden.
Ergo: Prüfungen werden folgen.
stefan 302
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Eberhard schrieb:
Es geht hier um Anforderungen der GKV.
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suzou schrieb:
Sind die Fortbildungspunkte auch bei ausschließlicher Behandlung von Privatpatienten erforderlich?
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Christian G. schrieb:
Die Kontrollen der GKV werden schon lange durch mehrseitige Fragebögen, die die GKV ihren Mitgliedern, die sich freiwillig einverstanden erklären, aushändigen, damit sie sie z. B. als Patienten einer Physio-Praxis zu Hause ausfüllen und wieder den GKVs zurückschicken. Auch die schriftliche Forderung, aller Zeugnisse bzw. Zertifikate für die erbrachten Kassenleistungen "noch einmal" zuzuschicken, ist längst üblich. Die andere Seite: Es werden seit Jahren Zertifikate nachweislich gefälscht, Nicht-Befugte beschäftigt, Anwendungen ohne Fortbildungen abgerechnet usw.... natürlich alles zum Schaden der Ehrlichen!
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Christian G. schrieb:
Derzeit versuchen die Krankenkassen noch stärker alles zu unternehmen, dass die physiotherapeutischen Verordnungen merkbar verringert werden!!! VORSICHT! In Deutschland ist jeder in seinem Beruf gesetzlich verpflichtet sich fortzubilden, die Fortbildungsverweigerung hat schon zu Kündigungen geführt... In vielen Großbetrieben geht diese Verpflichtung unter, weil ständig intern fortgebildet wird... Die Kostenträger im Gesundheitswesen sind gesetzlich verpflichtet Qualitätssicherungssysteme einzuführen, das trifft z. B. die Krankenhäuser wie auch die selbstständigen Praxen und auch Einzelunternehmen, sprich die freiberuflich tätige Altenpflegerin oder Physiotherapeutin, auch wenn diese nur Selbstzahler als Kunden hätten! Zum Qualitätsmanagement gehört z. B. auch die regelmäßige Fortbildung! Also wurden z. B. auch die Krankenkassen verpflichtet, sich ein Fobi-System für die Berufe, die ihre Leistungen ausführen, auszudenken! Daher kamen die 60 FobiPunkte innerhalb von drei Jahren nur für Zugelassene und Fachl. Leiter, gegeben nur für TherapieFobis, die den Kassenleistungen zu Gute kommen, zustande. - Wie stefan 302 schrieb, die Kassen haben eine "heimliche" Kontrolle vorgenommen, und die Verantwortlichen seien "entsetzt gewesen", wie diese Fortbildungspflicht umgangen wurde und wird - ich vermute, sie haben sich eher in heimlicher Runde jubilierend gefreut: Einerseits gibt das möglicherweise eine finanzielle (?) Rüge von oben, in irgendeiner Weise vom Bundesgesundheitsministerium für die Krankenkassen, andrerseits wird nun unter Kollegen/innen befürchtet, dass ab Januar 2016 die Praxen, mit denen die Kassen seit Jahren in z. B. Abrechnungsstreitigkeiten liegen, besonders unter die Lupe genommen werden, um denen die Zulassung mit Verweisung auf "höhere Instanzen" entziehen zu können. ALSO auch EIGEN BERG - Manu ist verpflichtet als Einzelunternehmerin am besten jährliche FoBi durchzuführen: Ich rate ihr deshalb unbedingt, in den Leistungen, die sie durch die GKV vergütet lassen kann, nachweisbare FoBi zu machen und darüber hinaus Fobis zu machen, die den therapeutischen Horizont erweitern! - Das Ganze ist allerdings recht "schwammig", da die FoBi-Anbieter die kassenerforderlichen Punkte selbst bestimmen dürfen, ohne dass sie die Kassen akzeptieren müssen! Daher ist eine Vorab-Anfrage an die AOK u. a. zu einem Anbieter und ihre Anerkennung dessen Fobi-Kurses sicherlich von Nutzen! Grüße!
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