Physiotherapeut/Physiotherapeutin
(m/w/d) für die
LVR-Frida-Kahlo-Schule in St.
Augustin
Förderschwerpunkt Körperliche und
motorische Entwicklung
Jetzt bewerben!
• Standort: St.Augustin
• Einsatzstelle: LVR-Schulen
• Vergütung: E9a TVöD
• Arbeitszeit: Teilzeit mit 19,5
Std./Woche
• unbefristet
• Besetzungsstart: zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
• Bewerbungsfrist:10.10.2024
Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Fördersc...
(m/w/d) für die
LVR-Frida-Kahlo-Schule in St.
Augustin
Förderschwerpunkt Körperliche und
motorische Entwicklung
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Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
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Wenn die Kassen meine Punkte sehen wollen, gilt das dann nur für den laufenden Betrachtungszeitraum? Irgendwo habe ich gehört, man muss die Belege 60 Monate (5 Jahre) aufbewahren. Könnte ja bei einem Wechsel der Praxisräume oder bei neuen Mitarbeitern der Fall sein, dass die Kassen die Punkte sehen wollen. Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt?
Danke!
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DiPi schrieb:
Hallo, ich weiß man benötigt 60 Punkte in vier Jahren. Sprich, mache ich meine Praxis im Jahr 2010 auf, muss ich bis 2014 diese Punkte haben. Was passiert aber wenn ich nur 30 Punkte habe bis 2014 und dann im nächsten Betrachtungszeitraum 2014 - 2018 meine 60 Punkte erfülle. Kann ich im Nachhinein noch belangt werden dafür, dass es einen Betrachtungszeitraum zuvor nicht ganz geklappt hat mit den 60 Punkten?
Wenn die Kassen meine Punkte sehen wollen, gilt das dann nur für den laufenden Betrachtungszeitraum? Irgendwo habe ich gehört, man muss die Belege 60 Monate (5 Jahre) aufbewahren. Könnte ja bei einem Wechsel der Praxisräume oder bei neuen Mitarbeitern der Fall sein, dass die Kassen die Punkte sehen wollen. Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt?
Danke!
dann bekommst du eine Frist gesetzt in der du die fehlenden Punkte nachholen kannst (in dieser Zeit darf die Verfürung um, lass mich lügen, 10% gekürzt werden. Verschieben soweit möglich die Abrechnung und der Keks ist gegessen); kommst du dieser Aufforderung nicht nach kann die Vergütung um 15% gekürzt werden (also arbeitest du dann wie Ende 2017 ;)).
Nachgeholte Fobipunkte des vorigen Betrachtungszeitraumes werden nicht auf den laufenden Betrachtungszeitraum angerechnet; der folgende Betrachtungszeitraum wird nicht verschoben.
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Papa Alpaka schrieb:
Zuerst musst du überhaupt geprüft werden; gefühlt ist das bisher eine eher theoretische Vereinbarung (du tust aber nicht verkehrt daran, sie einfach zu erfüllen. "Ein Wochenende im Jahr", und fachlich stillstehen willst du ja auch nicht, oder?);
dann bekommst du eine Frist gesetzt in der du die fehlenden Punkte nachholen kannst (in dieser Zeit darf die Verfürung um, lass mich lügen, 10% gekürzt werden. Verschieben soweit möglich die Abrechnung und der Keks ist gegessen); kommst du dieser Aufforderung nicht nach kann die Vergütung um 15% gekürzt werden (also arbeitest du dann wie Ende 2017 ;)).
Nachgeholte Fobipunkte des vorigen Betrachtungszeitraumes werden nicht auf den laufenden Betrachtungszeitraum angerechnet; der folgende Betrachtungszeitraum wird nicht verschoben.
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