vlt. hat einer von Euch schon diesbezügl. Erfahrungen gesammelt - ich habe 2014 den Bobath Grundkurs absolviert, und mich 2016 selbständig gemacht. Lt. Verband kann man die Fobi - Punkte (einen Teil) nicht mehr "mitnehmen", was ich absolut nicht ok finde, hat einer von Euch Erfahrungen mit Kassen gemacht, die sich nach Fobi - Punkten erkundigt haben? Sind die Kassen eher kulant, und erkennen es trotzdem an, oder wurden tatsächlich nach 12 Monaten die Vergütung gekürzt?
Vielen Dank im Voraus!
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Hallo Kollegen,
vlt. hat einer von Euch schon diesbezügl. Erfahrungen gesammelt - ich habe 2014 den Bobath Grundkurs absolviert, und mich 2016 selbständig gemacht. Lt. Verband kann man die Fobi - Punkte (einen Teil) nicht mehr "mitnehmen", was ich absolut nicht ok finde, hat einer von Euch Erfahrungen mit Kassen gemacht, die sich nach Fobi - Punkten erkundigt haben? Sind die Kassen eher kulant, und erkennen es trotzdem an, oder wurden tatsächlich nach 12 Monaten die Vergütung gekürzt?
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daniel911 schrieb:
Hallo Kollegen,
vlt. hat einer von Euch schon diesbezügl. Erfahrungen gesammelt - ich habe 2014 den Bobath Grundkurs absolviert, und mich 2016 selbständig gemacht. Lt. Verband kann man die Fobi - Punkte (einen Teil) nicht mehr "mitnehmen", was ich absolut nicht ok finde, hat einer von Euch Erfahrungen mit Kassen gemacht, die sich nach Fobi - Punkten erkundigt haben? Sind die Kassen eher kulant, und erkennen es trotzdem an, oder wurden tatsächlich nach 12 Monaten die Vergütung gekürzt?
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Guten Morgen,
ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
Ob die Kassen nach einer eingeräumten "Nachholzeit" tatsächlich kürzen weiß ich nicht, allerdings sprechen diese es bereits beim Nachfragen deutlich an.
Zudem erkennen die Kassen nicht alle Kurse an. Daher sollte man laut Kasse, alle Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen einreichen (das ist freiwillig, bis die Kasse sich tatsächlich meldet-dann ist es Pflicht), um Kürzungen zu vermeiden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
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• daniel911
Guten Morgen,
ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
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kerstin687 schrieb am 24.1.17 07:13:
Guten Morgen,
ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
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Wenn man den Kassen freiwillig seine Punkte einreicht - also auch jene seiner MA- (möglichst mit fachlich hoch qualifizierten Inhalten), dann kann es durchaus sein, dass so eine Kasse auf einen zukommt und Angebote unterbreitet :sunglasses:
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• Papa Alpaka
[zitat]kerstin687 schrieb am 24.1.17 07:13:
Guten Morgen,
ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
Ob die Kassen nach einer eingeräumten "Nachholzeit" tatsächlich kürzen weiß ich nicht, allerdings sprechen diese es bereits beim Nachfragen deutlich an.
Zudem erkennen die Kassen nicht alle Kurse an. Daher sollte man laut Kasse, alle Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen einreichen (das ist freiwillig, bis die Kasse sich tatsächlich meldet-dann ist es Pflicht), um Kürzungen zu vermeiden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
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stefan 302 schrieb:
kerstin687 schrieb am 24.1.17 07:13:
Guten Morgen,
ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
Ob die Kassen nach einer eingeräumten "Nachholzeit" tatsächlich kürzen weiß ich nicht, allerdings sprechen diese es bereits beim Nachfragen deutlich an.
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[.. freiwillig seine Punkte einreicht ..] vorauseilender Gehorsam ? :unamused:
[.. Kasse auf einen zukommt und Angebote unterbreitet ..] Boni wie die Kassenvorstände ? :kissing_closed_eyes:
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• mocca
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regiologo schrieb:
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regiologo schrieb am 24.1.17 10:35:
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nein, nachweislich unternehmerisches Denken. In der Schublade bringen sie uns nichts, in Verhandlungen schon, so man verhandelt.
Bonis sind häufig Belohnung für erfolgreiche Aktionen. Meine MA bekommen auch Bonis....deswegen schlechtes Charma?
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• Papa Alpaka
[zitat]regiologo schrieb am 24.1.17 10:35:
[.. freiwillig seine Punkte einreicht ..] vorauseilender Gehorsam ? :unamused:
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stefan 302 schrieb:
regiologo schrieb am 24.1.17 10:35:
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...die Kassen haben freie Hand. Im SGB V steht, das die GKVen mit Leistungserbringern Vereinbarungen treffen - hast du kein gutes Angebot wird auf den RV verwiesen. Hast du Angebote die sich von der Masse abheben werden sie von selbst aktiv.
Mein Chef, gelobet sei sein Name, hat lange Zeit Angebote bekommen, seinen Kursraum der lokalen AOK zu überlassen (ein miserables Angebot allerdings; sie hätten zwar das Personal gestellt aber die Raumkosten nicht annähernd getragen);
nun wurde ich angerufen ob ich nicht Lust auf einen Job bei der AOK hätte (mit miserabler Bezahlung, die wollten das ich von €25 die Stunde auf €18 runtergehe ... und den gleichen Job im gleichen Raum mit den gleichen Kollegen mache...)
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Mein Chef, gelobet sei sein Name, hat lange Zeit Angebote bekommen, seinen Kursraum der lokalen AOK zu überlassen (ein miserables Angebot allerdings; sie hätten zwar das Personal gestellt aber die Raumkosten nicht annähernd getragen);
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Papa Alpaka schrieb:
...die Kassen haben freie Hand. Im SGB V steht, das die GKVen mit Leistungserbringern Vereinbarungen treffen - hast du kein gutes Angebot wird auf den RV verwiesen. Hast du Angebote die sich von der Masse abheben werden sie von selbst aktiv.
Mein Chef, gelobet sei sein Name, hat lange Zeit Angebote bekommen, seinen Kursraum der lokalen AOK zu überlassen (ein miserables Angebot allerdings; sie hätten zwar das Personal gestellt aber die Raumkosten nicht annähernd getragen);
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kerstin687 schrieb:
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Zudem erkennen die Kassen nicht alle Kurse an. Daher sollte man laut Kasse, alle Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen einreichen (das ist freiwillig, bis die Kasse sich tatsächlich meldet-dann ist es Pflicht), um Kürzungen zu vermeiden.
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ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
Ob die Kassen nach einer eingeräumten "Nachholzeit" tatsächlich kürzen weiß ich nicht, allerdings sprechen diese es bereits beim Nachfragen deutlich an.
Zudem erkennen die Kassen nicht alle Kurse an. Daher sollte man laut Kasse, alle Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen einreichen (das ist freiwillig, bis die Kasse sich tatsächlich meldet-dann ist es Pflicht), um Kürzungen zu vermeiden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
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ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
Ob die Kassen nach einer eingeräumten "Nachholzeit" tatsächlich kürzen weiß ich nicht, allerdings sprechen diese es bereits beim Nachfragen deutlich an.
Zudem erkennen die Kassen nicht alle Kurse an. Daher sollte man laut Kasse, alle Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen einreichen (das ist freiwillig, bis die Kasse sich tatsächlich meldet-dann ist es Pflicht), um Kürzungen zu vermeiden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
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stefan 302 schrieb:
kerstin687 schrieb am 24.1.17 07:13:
Guten Morgen,
ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
Ob die Kassen nach einer eingeräumten "Nachholzeit" tatsächlich kürzen weiß ich nicht, allerdings sprechen diese es bereits beim Nachfragen deutlich an.
Zudem erkennen die Kassen nicht alle Kurse an. Daher sollte man laut Kasse, alle Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen einreichen (das ist freiwillig, bis die Kasse sich tatsächlich meldet-dann ist es Pflicht), um Kürzungen zu vermeiden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
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[.. Kasse auf einen zukommt und Angebote unterbreitet ..] Boni wie die Kassenvorstände ? :kissing_closed_eyes:
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regiologo schrieb:
[.. freiwillig seine Punkte einreicht ..] vorauseilender Gehorsam ? :unamused:
[.. Kasse auf einen zukommt und Angebote unterbreitet ..] Boni wie die Kassenvorstände ? :kissing_closed_eyes:
Viele Grüsse
Daniel
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daniel911 schrieb:
prima, vielen Dank für die schnelle Info......
Viele Grüsse
Daniel
[.. freiwillig seine Punkte einreicht ..] vorauseilender Gehorsam ? :unamused:
[.. Kasse auf einen zukommt und Angebote unterbreitet ..] Boni wie die Kassenvorstände ? :kissing_closed_eyes:
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Bonis sind häufig Belohnung für erfolgreiche Aktionen. Meine MA bekommen auch Bonis....deswegen schlechtes Charma?
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stefan 302 schrieb:
regiologo schrieb am 24.1.17 10:35:
[.. freiwillig seine Punkte einreicht ..] vorauseilender Gehorsam ? :unamused:
[.. Kasse auf einen zukommt und Angebote unterbreitet ..] Boni wie die Kassenvorstände ? :kissing_closed_eyes:
nein, nachweislich unternehmerisches Denken. In der Schublade bringen sie uns nichts, in Verhandlungen schon, so man verhandelt.
Bonis sind häufig Belohnung für erfolgreiche Aktionen. Meine MA bekommen auch Bonis....deswegen schlechtes Charma?
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idefix- schrieb:
und welche Boni oder Angebote soll die Kasse dann geben? Kannst Du mir das mal erläutern
Mein Chef, gelobet sei sein Name, hat lange Zeit Angebote bekommen, seinen Kursraum der lokalen AOK zu überlassen (ein miserables Angebot allerdings; sie hätten zwar das Personal gestellt aber die Raumkosten nicht annähernd getragen);
nun wurde ich angerufen ob ich nicht Lust auf einen Job bei der AOK hätte (mit miserabler Bezahlung, die wollten das ich von €25 die Stunde auf €18 runtergehe ... und den gleichen Job im gleichen Raum mit den gleichen Kollegen mache...)
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...die Kassen haben freie Hand. Im SGB V steht, das die GKVen mit Leistungserbringern Vereinbarungen treffen - hast du kein gutes Angebot wird auf den RV verwiesen. Hast du Angebote die sich von der Masse abheben werden sie von selbst aktiv.
Mein Chef, gelobet sei sein Name, hat lange Zeit Angebote bekommen, seinen Kursraum der lokalen AOK zu überlassen (ein miserables Angebot allerdings; sie hätten zwar das Personal gestellt aber die Raumkosten nicht annähernd getragen);
nun wurde ich angerufen ob ich nicht Lust auf einen Job bei der AOK hätte (mit miserabler Bezahlung, die wollten das ich von €25 die Stunde auf €18 runtergehe ... und den gleichen Job im gleichen Raum mit den gleichen Kollegen mache...)
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Guten Morgen,
ich habe diesbezüglich schon mit den Kassen gesprochen. Es werden nur Punkte angerechnet, die am bzw. nach dem Tag der Zulassung erworben wurden. Heißt also, wenn Ihre Praxis am 1.1.16 die Zulassung erhalten hat, sammeln Sie bis zum 1.1.20 die 60 Fortbildungspunkte. Ab dem 2.1.20 beginnt dann der nächste Zeitraum.
Ob die Kassen nach einer eingeräumten "Nachholzeit" tatsächlich kürzen weiß ich nicht, allerdings sprechen diese es bereits beim Nachfragen deutlich an.
Zudem erkennen die Kassen nicht alle Kurse an. Daher sollte man laut Kasse, alle Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen einreichen (das ist freiwillig, bis die Kasse sich tatsächlich meldet-dann ist es Pflicht), um Kürzungen zu vermeiden.
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