Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
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oder Studium
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wir haben leider/ oder zum Glück, je nachdem wie man es sieht, einen Engpass in der Praxis.
2 MA sind schwanger (deswegen zum Glück), eine davon war VZ, eine TZ.
1 MA (VZ) ist unfallbedingt für mindestens 3 Monate raus (wir gehen von einem längerem Zeitraum aus).
D.h. wir müssen recht plötzlich 2,5 Stellen auffangen.
Wir haben bisher keine Erfahrungen mit FM sammeln können, und die Unsicherheiten der letzten Jahre geben uns schon zu denken.
Jetzt hat sich über unseren Bekanntenkreis ein PT gemeldet, er würde für 6 Monate als FM gerne aushelfen.
Er hat uns einen Mustervertrag (von einer PT Beratung Skopinno oder so?) zukommen lassen, er hat bisher laut eigener Aussage noch 2 Angebote in anderen Praxen vorliegen, arbeitet aber noch nicht als FM.
Meine Frage.
Wie kann er denn eine Statusfeststellung durchführen lassen, Vor Beginn der Tätigkeit als FM??
Meine Bedenken sind, er fängt bei uns an, und dann heißt es in ein paar Monaten "Status als FM ist nicht gegeben" und dann bleiben die SV Beiträge an uns hängen?
Wie sind denn solche Sachverhalte geregelt?
Ich meine würde er bereits als FM in 1 oder 2 Praxen tätig sein, hätte dort eine Statusfeststellung durchlaufen, und diese wäre positiv, könnten wir davon ausgehen, dass es bei uns auch so laufen könnte.
Aber als erster Auftraggeber? Gibt es da Erfahrungen von euch?
Bitte fangt jetzt nicht eine Diskussion an ob FM sinnvoll ist oder nicht. Wir müssen das für uns sowieso individuell abwägen. Langfristig werden wir eine neue AN einstellen, aber für die nächsten Monate müssen wir abpuffern.
Mir geht es hier um obige "Problematik" - Statusfestellung beim ersten Auftraggeber, ohne bisher weitere Auftraggeber - worauf achten?
Danke und Grüße
Martin
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Problem beschreiben
Master of D... schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben leider/ oder zum Glück, je nachdem wie man es sieht, einen Engpass in der Praxis.
2 MA sind schwanger (deswegen zum Glück), eine davon war VZ, eine TZ.
1 MA (VZ) ist unfallbedingt für mindestens 3 Monate raus (wir gehen von einem längerem Zeitraum aus).
D.h. wir müssen recht plötzlich 2,5 Stellen auffangen.
Wir haben bisher keine Erfahrungen mit FM sammeln können, und die Unsicherheiten der letzten Jahre geben uns schon zu denken.
Jetzt hat sich über unseren Bekanntenkreis ein PT gemeldet, er würde für 6 Monate als FM gerne aushelfen.
Er hat uns einen Mustervertrag (von einer PT Beratung Skopinno oder so?) zukommen lassen, er hat bisher laut eigener Aussage noch 2 Angebote in anderen Praxen vorliegen, arbeitet aber noch nicht als FM.
Meine Frage.
Wie kann er denn eine Statusfeststellung durchführen lassen, Vor Beginn der Tätigkeit als FM??
Meine Bedenken sind, er fängt bei uns an, und dann heißt es in ein paar Monaten "Status als FM ist nicht gegeben" und dann bleiben die SV Beiträge an uns hängen?
Wie sind denn solche Sachverhalte geregelt?
Ich meine würde er bereits als FM in 1 oder 2 Praxen tätig sein, hätte dort eine Statusfeststellung durchlaufen, und diese wäre positiv, könnten wir davon ausgehen, dass es bei uns auch so laufen könnte.
Aber als erster Auftraggeber? Gibt es da Erfahrungen von euch?
Bitte fangt jetzt nicht eine Diskussion an ob FM sinnvoll ist oder nicht. Wir müssen das für uns sowieso individuell abwägen. Langfristig werden wir eine neue AN einstellen, aber für die nächsten Monate müssen wir abpuffern.
Mir geht es hier um obige "Problematik" - Statusfestellung beim ersten Auftraggeber, ohne bisher weitere Auftraggeber - worauf achten?
Danke und Grüße
Martin
ich selbst bin freier MA in zwei Praxen und das schon über 7 Jahre.
2016 standen zwei Prüfungen durch die RV an, und es gab keinerlei Beanstandungen.
Wichtig ist, das der freie MA bei der RV seinen Status feststellen lässt. Diesen kann man telefonisch beantragen bzw auf der Homepage der RV auch downloaden. Selbständige PTs sind versicherungspflichtig in der RV, außer sie haben selbst angestellte welche netto auf mind. 450,01€ kommen. Dann kann der freie MA sich befreien lassen von der Pflicht. Ich empfehle da aber mind. den Grundbetrag freiwillig von knapp 87 Euro pro Monat zu zahlen. Dann hält die RV bei einer Prüfung auch die Füße still. :blush:
Das heißt er wird irgendwann nach der Festellung einen Bescheid bekommen.
Lass Dir auch nachweisen das er Beiträge an die BG und Krankenversicherung bezahlt. Arbeitslosenversicherung ist freiwillig.
Ganz wichtig: Nachweis über eine Berufshaftpflictversicherung vor Beginn der Tätigkeit.
Vergütungsmäßig ist fair wenn der freie MA für Tätigkeiten in der Praxis 70% und für Hausbesuche 80% des aktuellen Kassensatzes bekommt. Je nachdem in welchem Takt ihr arbeitet kann man auch einen festen Stundensatz vereinbaren.
Zeiten in den der freie MA keine Patienten im Plan hat (außer kurzfristige Absagen oder nicht erscheinen) sind unternehmerisches Risiko des freien MA und musst Du nicht bezahlen.
So, viel geschrieben. Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen und die Unsicherheit bezüglich eines Vertrages mit einem Freiberufler zu nehmen.
LG,
M.
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ganz wichtig das er selbst privat viele Patienten hat wenn er nur bei Dir arbeitet oder mindestens insgesamt zwei Praxen hat. Wegen dem Thema Scheinselbständigkeit. Dann geht auch nichts schief!
Lg aus Berlin
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Physio Eichler schrieb:
noch was vergessen:
ganz wichtig das er selbst privat viele Patienten hat wenn er nur bei Dir arbeitet oder mindestens insgesamt zwei Praxen hat. Wegen dem Thema Scheinselbständigkeit. Dann geht auch nichts schief!
Lg aus Berlin
Danke für deine Antwort, leider geht sie nicht ganz auf mein Hauptproblem ein.
Statusfeststellung beim 1. Auftraggeber ohne weiteren Auftraggeber.
Gibt es da Fristen, Infos, etc.?
Das was ich bisher zum Thema FM gelesen habe, findet sich in deiner Antwort, die aber nicht ganz zu unserer Situation passt.
Danke und Gruß
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Master of D... schrieb:
Hallo,
Danke für deine Antwort, leider geht sie nicht ganz auf mein Hauptproblem ein.
Statusfeststellung beim 1. Auftraggeber ohne weiteren Auftraggeber.
Gibt es da Fristen, Infos, etc.?
Das was ich bisher zum Thema FM gelesen habe, findet sich in deiner Antwort, die aber nicht ganz zu unserer Situation passt.
Danke und Gruß
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Problem beschreiben
Physio Eichler schrieb:
Hallo Martin,
ich selbst bin freier MA in zwei Praxen und das schon über 7 Jahre.
2016 standen zwei Prüfungen durch die RV an, und es gab keinerlei Beanstandungen.
Wichtig ist, das der freie MA bei der RV seinen Status feststellen lässt. Diesen kann man telefonisch beantragen bzw auf der Homepage der RV auch downloaden. Selbständige PTs sind versicherungspflichtig in der RV, außer sie haben selbst angestellte welche netto auf mind. 450,01€ kommen. Dann kann der freie MA sich befreien lassen von der Pflicht. Ich empfehle da aber mind. den Grundbetrag freiwillig von knapp 87 Euro pro Monat zu zahlen. Dann hält die RV bei einer Prüfung auch die Füße still. :blush:
Das heißt er wird irgendwann nach der Festellung einen Bescheid bekommen.
Lass Dir auch nachweisen das er Beiträge an die BG und Krankenversicherung bezahlt. Arbeitslosenversicherung ist freiwillig.
Ganz wichtig: Nachweis über eine Berufshaftpflictversicherung vor Beginn der Tätigkeit.
Vergütungsmäßig ist fair wenn der freie MA für Tätigkeiten in der Praxis 70% und für Hausbesuche 80% des aktuellen Kassensatzes bekommt. Je nachdem in welchem Takt ihr arbeitet kann man auch einen festen Stundensatz vereinbaren.
Zeiten in den der freie MA keine Patienten im Plan hat (außer kurzfristige Absagen oder nicht erscheinen) sind unternehmerisches Risiko des freien MA und musst Du nicht bezahlen.
So, viel geschrieben. Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen und die Unsicherheit bezüglich eines Vertrages mit einem Freiberufler zu nehmen.
LG,
M.
bei der DRV gibt es das Formular V0028 "Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des
sozialversicherungsrechtlichen Status.
Da findest Du alles nötige, auch die Fristen. U.a., dass Sozialversicherungspflicht erst nach Bekanntgabe
des (negativen) Ergebnisses eintritt. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Viel Glück !
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Und wer soll die kurzfristigen Absagen bezahlen? Etwa der PI?!!!
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RoFo schrieb:
"....(außer kurzfristige Absagen oder nicht erscheinen) sind unternehmerisches Risiko des freien MA und musst Du nicht bezahlen."
Und wer soll die kurzfristigen Absagen bezahlen? Etwa der PI?!!!
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Physio Eichler schrieb:
@RoFo: bekanntlicherweise wird das dem Patienten privat in Rechnung gestellt wenn er nicht 24h vorher absagt bzw einfach nicht erscheint.
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RoFo schrieb:
Prima!
Hallo Martin,
bei der DRV gibt es das Formular V0028 "Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des
sozialversicherungsrechtlichen Status.
Da findest Du alles nötige, auch die Fristen. U.a., dass Sozialversicherungspflicht erst nach Bekanntgabe
des (negativen) Ergebnisses eintritt. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Viel Glück !
Hallo,
Danke für den Hinweis.
Viele Grüße
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Master of D... schrieb:
hermi schrieb am 7.1.17 16:22:
Hallo Martin,
bei der DRV gibt es das Formular V0028 "Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des
sozialversicherungsrechtlichen Status.
Da findest Du alles nötige, auch die Fristen. U.a., dass Sozialversicherungspflicht erst nach Bekanntgabe
des (negativen) Ergebnisses eintritt. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Viel Glück !
Hallo,
Danke für den Hinweis.
Viele Grüße
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hermi schrieb:
Hallo Martin,
bei der DRV gibt es das Formular V0028 "Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des
sozialversicherungsrechtlichen Status.
Da findest Du alles nötige, auch die Fristen. U.a., dass Sozialversicherungspflicht erst nach Bekanntgabe
des (negativen) Ergebnisses eintritt. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Viel Glück !
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