• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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Unser sogenannter FM ist wohl doch scheinselbstständig...
Kann ich ihn nachträglich sozialversichern,wenn ja,wo?
Muss ich mit irgendwelchen Strafen rechnen,bei einer Nachmeldung?
Er ist inzwischen 68 Jahre und seit 5 Jahren bei uns.....
Bitte nur themarelevante Antworten und nicht den Mist der sonst noch hinzugefügt wird.....
Gruss Ralf
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ralf277 schrieb:
Hallo Leute,folgender Fall....
Unser sogenannter FM ist wohl doch scheinselbstständig...
Kann ich ihn nachträglich sozialversichern,wenn ja,wo?
Muss ich mit irgendwelchen Strafen rechnen,bei einer Nachmeldung?
Er ist inzwischen 68 Jahre und seit 5 Jahren bei uns.....
Bitte nur themarelevante Antworten und nicht den Mist der sonst noch hinzugefügt wird.....
Gruss Ralf
Theoretisch müssten dann die Jahre bis zum Altersruhegeld nachgezahlt werden.
Der FM müsste bereits Rente erhalten.
Ab dem Zeitpunkt sollte es kein Problem sein.
Hat der FM eine Statusfeststellung?
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RoFo schrieb:
Es geht ja wohl in der Hauptsache um die DRV.
Theoretisch müssten dann die Jahre bis zum Altersruhegeld nachgezahlt werden.
Der FM müsste bereits Rente erhalten.
Ab dem Zeitpunkt sollte es kein Problem sein.
Hat der FM eine Statusfeststellung?
Da vier volle Jahre geprüft werden (plus den Rest vom laufenden Jahr) würde ich abwarten und Verjährung eintreten lassen. Die tritt immer zum Jahreswechsel für 1/4 des Zeitraumes ein. Also. Wenn Du jetzt abwartest, sind die ersten 12 Monate bereits verjährt.
Das Vertragsverhältnis mit Deinem FM würde ich nicht ändern, sondern mich nur trennen, damit man keine schlafenden Hunde weckt.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Ich würde gar nichts machen. Die Sozialversicherungen schicken Dir einen Betriebsprüfer, der dann die Beiträge festlegt.
Da vier volle Jahre geprüft werden (plus den Rest vom laufenden Jahr) würde ich abwarten und Verjährung eintreten lassen. Die tritt immer zum Jahreswechsel für 1/4 des Zeitraumes ein. Also. Wenn Du jetzt abwartest, sind die ersten 12 Monate bereits verjährt.
Das Vertragsverhältnis mit Deinem FM würde ich nicht ändern, sondern mich nur trennen, damit man keine schlafenden Hunde weckt.
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