Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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ich wollte neben meiner Praxistätigkeit noch privat Patienten behandeln und habe dafür schon alles angemeldet usw. Jetzt ist das Problem, dass nur wenige wissen, dass ich das anbiete. Ich wollte dazu Flyer drucken lassen, da es sich bei dem Angebot jedoch nur um Privatpatienten handelt, weiß ich nicht, ob ich dass explizit erwähnen darf.
Mich würde interessieren, ob es rechtlich okay ist, nur für Privatpatienten zu werben. Im HWG steht explizit nichts dagegen, möchte aber lieber auf Nummer sicher gehen.
Vielen Dank
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Im ersten Fall wird Dein Arbeit- oder Auftraggeber bestimmt überglücklich sein, wenn er davon erfährt. Wenn Du innerhalb seiner Praxis Aquise betreibst, sitzt Du ganz schnell auf der Straße!
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MikeL schrieb:
Heißt "neben meiner Praxistätigkeit", dass Du als Angestellter oder FM in einer Praxis arbeitest, oder heißt das, dass Du bereits eine Praxis besitzt?
Im ersten Fall wird Dein Arbeit- oder Auftraggeber bestimmt überglücklich sein, wenn er davon erfährt. Wenn Du innerhalb seiner Praxis Aquise betreibst, sitzt Du ganz schnell auf der Straße!
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die neue schrieb:
@MikeL und womit? Mit Recht!
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Problem beschreiben
marcel609 schrieb:
Hallo,
ich wollte neben meiner Praxistätigkeit noch privat Patienten behandeln und habe dafür schon alles angemeldet usw. Jetzt ist das Problem, dass nur wenige wissen, dass ich das anbiete. Ich wollte dazu Flyer drucken lassen, da es sich bei dem Angebot jedoch nur um Privatpatienten handelt, weiß ich nicht, ob ich dass explizit erwähnen darf.
Mich würde interessieren, ob es rechtlich okay ist, nur für Privatpatienten zu werben. Im HWG steht explizit nichts dagegen, möchte aber lieber auf Nummer sicher gehen.
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marcel609 schrieb:
Vielen Dank
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Problem beschreiben
mechanicus schrieb:
Es ist zulässig und völlig i.O., sich eine Zielgruppe auszuwählen und diese gezielt zu bewerben. Inhaltlich ist wie bei jeder Werbung das UWG, bei der Werbung von Behandlungsmethoden auch das HWG zu beachten.
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