Bewirb Dich für unsere PhysioSport
360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
Vor 1,5 Jahren habe ich eine MA mit der FL beauftragt, weil ich selten in dieser Klinik bin. Über mögliche Aufgabenbereiche haben wir zwar gesprochen, aber nie für eine Stellenbeschreibung ausformuliert. Für mich war wichtig, dass sie die therapeutischen MA in der Klinik, insgesamt noch weitere 4, als Team führt, Organisatorisches + auftretende Probleme dort vor Ort löst und somit auch Führungsaufgaben übernimmt, sprich: auch mal unternehmerisch denken kann.
Jetzt merke ich, dass genau dieser Punkt nicht funktioniert, sie ist immer noch eher Teammitglied als Führungskraft, macht nicht mehr als die anderen auch.
In 2014 gab es drei Vorkommnisse, die letztendlich dann doch auf meinem Schreibtisch landeten, nicht, weil sie mich etwa um Hilfe gebeten hätte, nein – weil die Kollegen sich bei mir beklagt haben.
Für diese Tätigkeit hat sie seinerzeit eine Gehaltserhöhung in Höhe von 5% bekommen ohne diese als Anhang in den AV aufzunehmen.
Jetzt frage ich mich schon, wenn Gespräche nicht nützen, die FL dort zu streichen und den Job selbst zu machen – wäre erstmal eine organisatorische Frage.
Wenn ich dass denn tue, möchte ich
a) so wenig Porzellan wie nötig zerdeppern
b) die Angestellte weiterhin als MA beschäftigen, aber eben nicht als FL
c) diese Gehaltserhöhung wieder rückgängig machen.
Wäre diese Änderung im Gehalt arbeitsrechtlich so in Ordnung?
Welches Vorgehen würdet ihr mir raten?
Ich danke Euch schon mal für konstruktive Antworten. :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Wir betreuen eine Klinik konsiliarisch.
Vor 1,5 Jahren habe ich eine MA mit der FL beauftragt, weil ich selten in dieser Klinik bin. Über mögliche Aufgabenbereiche haben wir zwar gesprochen, aber nie für eine Stellenbeschreibung ausformuliert. Für mich war wichtig, dass sie die therapeutischen MA in der Klinik, insgesamt noch weitere 4, als Team führt, Organisatorisches + auftretende Probleme dort vor Ort löst und somit auch Führungsaufgaben übernimmt, sprich: auch mal unternehmerisch denken kann.
Jetzt merke ich, dass genau dieser Punkt nicht funktioniert, sie ist immer noch eher Teammitglied als Führungskraft, macht nicht mehr als die anderen auch.
In 2014 gab es drei Vorkommnisse, die letztendlich dann doch auf meinem Schreibtisch landeten, nicht, weil sie mich etwa um Hilfe gebeten hätte, nein – weil die Kollegen sich bei mir beklagt haben.
Für diese Tätigkeit hat sie seinerzeit eine Gehaltserhöhung in Höhe von 5% bekommen ohne diese als Anhang in den AV aufzunehmen.
Jetzt frage ich mich schon, wenn Gespräche nicht nützen, die FL dort zu streichen und den Job selbst zu machen – wäre erstmal eine organisatorische Frage.
Wenn ich dass denn tue, möchte ich
a) so wenig Porzellan wie nötig zerdeppern
b) die Angestellte weiterhin als MA beschäftigen, aber eben nicht als FL
c) diese Gehaltserhöhung wieder rückgängig machen.
Wäre diese Änderung im Gehalt arbeitsrechtlich so in Ordnung?
Welches Vorgehen würdet ihr mir raten?
Ich danke Euch schon mal für konstruktive Antworten. :sunglasses:
Rn. 33 "Auf der anderen Seite dürfen aber auch Leistungserbringer, die unter den Voraussetzungen des § 124 Abs 2 SGB V zur Abgabe von Heilmitteln im Bereich der ambulanten Versorgung zugelassen sind, stationäre Hilfeleistungen anbieten, wenn sie von einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Versorgungseinrichtung beauftragt werden, im Rahmen der Krankenhaus- oder sonstigen Behandlung zu erbringenden Heilmittel als Dritte iS von § 2 Abs 2 S 2 Nr 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abzugeben. Diese Vorschrift erlaubt die Abgabe von Krankenhausleistungen durch Dritte jedoch ausdrücklich nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs 2 S 1 KHEntgG. Danach müssen die Leistungen im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sein. Aus dem Merkmal "im Einzelfall" ist zu schlussfolgern, dass die Leistungen Dritter nicht regelmäßig und nur in einem untergeordneten Umfang angefordert werden dürfen (vgl Clemens, MedR 2011, 770, 780; ders in: Wenzel, Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, 3. Aufl 2013, S 1192 ff, 1207 ff insbesondere RdNr 246); ein überwiegendes oder gar - wie hier - vollständiges Outsourcen von wesentlichen ärztlichen oder auch nichtärztlichen Hilfeleistungen ist nicht zulässig. Diese Form der stationären Leistungserbringung wird daher regelmäßig nur als Annex zur Tätigkeit eines Heilmittelerbringers in der ambulanten Versorgung in Betracht kommen."
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Oh ja, dass ist ein interessanter Ansatzpunkt. Wäre ja zumindest auch die Möglichkeit, einen solchen FL - Posten in der Klinik künftig zu streichen. Mit der Rechtsprechung habe ich mich im letzten Jahr bereits beschäftigt und sehe in unserem Fall da keine Probleme.Darf ich Dich trotzdem nochmal fragen, weshalb für Dich die FL an dieser Stelle nicht in Frage käme?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
REHA am Kreuz schrieb:
FL brauche ich doch nur, wenn es um Verträge nach § 124 Abs. 2 oder Abs. 3 SGB V geht. Wenn im Krankenhaus keine Leistungen nach Abs. 3 abgegeben werden (weil das bei gleichzeitiger Zulassung nach Abs. 2 u.U. rechtswidrig wäre), wozu dann ein FL?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Nun ja - zur Teamleitung eben...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Aber davon ab - wie wäre dass "gehaltserhöhungstechnisch"?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
REHA am Kreuz schrieb:
Sofern keine widerrufbare Zulage gewährt wurde, nur über Änderungskündigung (letztlich nur mit Zustimmung des AN, sofern man nicht über Abmahnung gehen möchte).
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
REHA am Kreuz schrieb:
Angesichts der aktuellen Rechtsprechung des BSG würde ich zunächst prüfen, ob ich an der Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus in dieser Form überhaupt festhalten möchte (Urteil vom 19. September 2013 · Az. B 3 KR 8/12 R). Ggf. (d.h. bei vorliegender Kassenzulassung nach 124 Abs. 2 SGB V und je nach den Umständen der Physioerbringung im Krankenhaus ) sollte ich dort gar keinen FL haben.
Rn. 33 "Auf der anderen Seite dürfen aber auch Leistungserbringer, die unter den Voraussetzungen des § 124 Abs 2 SGB V zur Abgabe von Heilmitteln im Bereich der ambulanten Versorgung zugelassen sind, stationäre Hilfeleistungen anbieten, wenn sie von einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Versorgungseinrichtung beauftragt werden, im Rahmen der Krankenhaus- oder sonstigen Behandlung zu erbringenden Heilmittel als Dritte iS von § 2 Abs 2 S 2 Nr 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abzugeben. Diese Vorschrift erlaubt die Abgabe von Krankenhausleistungen durch Dritte jedoch ausdrücklich nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs 2 S 1 KHEntgG. Danach müssen die Leistungen im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sein. Aus dem Merkmal "im Einzelfall" ist zu schlussfolgern, dass die Leistungen Dritter nicht regelmäßig und nur in einem untergeordneten Umfang angefordert werden dürfen (vgl Clemens, MedR 2011, 770, 780; ders in: Wenzel, Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, 3. Aufl 2013, S 1192 ff, 1207 ff insbesondere RdNr 246); ein überwiegendes oder gar - wie hier - vollständiges Outsourcen von wesentlichen ärztlichen oder auch nichtärztlichen Hilfeleistungen ist nicht zulässig. Diese Form der stationären Leistungserbringung wird daher regelmäßig nur als Annex zur Tätigkeit eines Heilmittelerbringers in der ambulanten Versorgung in Betracht kommen."
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Sie wird nichts lesen, was sie nicht wissen darf. Der Termin für das anstehende Gespräch ist bereits vereinbart. Die Situation wird sich auf jeden Fall ändern müssen, ganz gleich mit welchem rechtlchen Hintergrund. Ich wollte mich nur noch mal informieren.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
..n.m.M.geht es nicht darum, was wer wissen darf, vielmehr darum, wo sich meine Chefin ihren Rat holt. :anguished:
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Und Du meinst, dass sei hier nicht der richtige Platz? Ich hole mir auch anderswo Rat, sehr gerne auch bei meiner Anwältin, meinem StB oder meinem Gatten. Dennoch lese ich auch gerne, was die "Allgemeinheit" so dazu sagt und denkt. Manchmal rückt es die eigenen Gedanken ein bischen zurecht. Die Richtung ist da nicht immer verkehrt. Letztendlich bilde ich mir dann schon meine eigene Meinung und damit bin ich häufig ganz gut gefahren.
ich weiss nicht, ob Hilde Rusche- Dullendorf dein richtiger name ist oder ob du unter einem nick schreibst, den deine umgebung nicht kennt.
wenn das erste zutreffen sollte, braucht nur einer aus der umgebung deiner MA das posting zu lesen und sofort geht das gequatsche los, das dürfte die betreffende nicht freuen, gesprächsstoff zu sein. der ärger ist doch vorprogrammiert und frieden am arbeitsplatz ist dann nur ein scheinfrieden. ich jedenfalls wäre richtig sauer geworden und hätte mich gewehrt......
wenn die mitarbeiterin bekannt wird, ist sie öffentlich "abgestempelt" als jemand, der "versagt" hat. was immer mit "unternehmerisch denken" gemeint sein soll. das ist auslegungssache.
doch eines weiss ich, unternehmerisch denken ist gewiss nicht, den arbeitsfrieden zu gefährden und/oder einen mitarbeiter an den öffentlichen pranger zu stellen.
das wollte ich mal loswerden,
gruss
uli
für kaputter link sollte stehen WWW
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rheuma schrieb:
da kann der leser nur hoffen, dass diese einstellung auch diesmal klappt. [kaputter Link] vergisst nichts!!
ich weiss nicht, ob Hilde Rusche- Dullendorf dein richtiger name ist oder ob du unter einem nick schreibst, den deine umgebung nicht kennt.
wenn das erste zutreffen sollte, braucht nur einer aus der umgebung deiner MA das posting zu lesen und sofort geht das gequatsche los, das dürfte die betreffende nicht freuen, gesprächsstoff zu sein. der ärger ist doch vorprogrammiert und frieden am arbeitsplatz ist dann nur ein scheinfrieden. ich jedenfalls wäre richtig sauer geworden und hätte mich gewehrt......
wenn die mitarbeiterin bekannt wird, ist sie öffentlich "abgestempelt" als jemand, der "versagt" hat. was immer mit "unternehmerisch denken" gemeint sein soll. das ist auslegungssache.
doch eines weiss ich, unternehmerisch denken ist gewiss nicht, den arbeitsfrieden zu gefährden und/oder einen mitarbeiter an den öffentlichen pranger zu stellen.
das wollte ich mal loswerden,
gruss
uli
für kaputter link sollte stehen WWW
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
.. und Du bist sicher, dass Deine FL hier nicht mitredet / -liest??
mfg hgb :wink:
Mein Profilbild bearbeiten