Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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PT-Morris schrieb:
Es sieht so aus, in Bayern. Der Tennisplatz bleibt zu, aber in der Muckibude darf wieder gekeucht werden.
"Bayern: Verwaltungsgerichtshof kippt vollständige Schließung von Fitnessstudios
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Lockdowns gekippt. Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag in München veröffentlichten Beschluss. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Rechtsmittel sind nicht möglich.
Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt. Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, weil Individualsport nach der Verordnung zulässig bleiben solle. Dies müsse auch für Fitnessstudios gelten.
Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde."
was die "restlichen" Beschränkungen sind läßt sich leider nicht ablesen.
Nehme an, als nächstes werden die Restaurants klage einreichen. Wird ein lustiger Winter werden.
Nachtrag
kam gerade im Radio.
also es ist erlaubt sog. Individuales Training zu machen. D.h. ein Kunde mit einem Trainer ist erlaubt pro Trainingsraum.
Also wird es sich nicht wirklich rentieren, die Buden wieder aufzusperren. Wenn nur ein großer Raum da ist, egal wie viel Qm, dann bringt es ja nichts darin mit einem "Hansel" rumzuturnen.
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idefix- schrieb:
Hier eine redaktionelle Aussage auf t-online.
"Bayern: Verwaltungsgerichtshof kippt vollständige Schließung von Fitnessstudios
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Lockdowns gekippt. Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag in München veröffentlichten Beschluss. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Rechtsmittel sind nicht möglich.
Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt. Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, weil Individualsport nach der Verordnung zulässig bleiben solle. Dies müsse auch für Fitnessstudios gelten.
Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde."
was die "restlichen" Beschränkungen sind läßt sich leider nicht ablesen.
Nehme an, als nächstes werden die Restaurants klage einreichen. Wird ein lustiger Winter werden.
Nachtrag
kam gerade im Radio.
also es ist erlaubt sog. Individuales Training zu machen. D.h. ein Kunde mit einem Trainer ist erlaubt pro Trainingsraum.
Also wird es sich nicht wirklich rentieren, die Buden wieder aufzusperren. Wenn nur ein großer Raum da ist, egal wie viel Qm, dann bringt es ja nichts darin mit einem "Hansel" rumzuturnen.
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PT-Morris schrieb:
Ich denke noch viel dümmer, denn jetzt gibt es ja keine behördliche Schließung mehr, zumindest für Bayern. Damit entfällt auch ein Anspruch auf die 75/70% Corona November Hilfe.
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Papa Alpaka schrieb:
...bis zur Urteilsverkündung sind immerhin 10 Tage angeordneter Schließung vergangen für die betroffene Betriebe anteilig "Novembergeld" bekommen können sollten... (aber: gerade mit der Aussicht auf bis zu 75% des Umsatzes vom November 2019 wenn man die Füße stillhält war es schon blöd, die Klage einzureichen...)
...bis zur Urteilsverkündung sind immerhin 10 Tage .....(aber: gerade mit der Aussicht auf bis zu 75% des Umsatzes vom November 2019 wenn man die Füße stillhält war es schon blöd, die Klage einzureichen...)
Denken Sie wirklich, dass jemand, der seine Rechte einklagt und den Verordnungsgeber juristisch auf den Boden des Rechtsstaats zurückholt etwas blödes tut, indem er auf ein paar Pimmerlinge verzichtet? Am 18.11. wird im Bundestag des Sack zugemacht und dann bleiben solche Erfolge vor Gericht im Kampf um die Berufsfreiheit eine bittere Erinnerung.
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Xela schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 12.11.2020 22:24:
...bis zur Urteilsverkündung sind immerhin 10 Tage .....(aber: gerade mit der Aussicht auf bis zu 75% des Umsatzes vom November 2019 wenn man die Füße stillhält war es schon blöd, die Klage einzureichen...)
Denken Sie wirklich, dass jemand, der seine Rechte einklagt und den Verordnungsgeber juristisch auf den Boden des Rechtsstaats zurückholt etwas blödes tut, indem er auf ein paar Pimmerlinge verzichtet? Am 18.11. wird im Bundestag des Sack zugemacht und dann bleiben solche Erfolge vor Gericht im Kampf um die Berufsfreiheit eine bittere Erinnerung.
Urteile sind, in der Fläche, kein Anlass zur Reflektion. Weder bei Legislativ-, noch bei Exekutivorganen und der Souverän unterstützt mit breiter Mehrheit diejenigen, welche das Grundgesetz Art. 1-20 als Hindernis betrachten...
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Papa Alpaka schrieb:
Die Verordnungs- und Gesetzgeber bewegen sich seit mehreren Legislaturperioden wissentlich außerhalb des durch die Verfassung vorgegebenen Rahmens ("was nützt das beste Gesetz wenn ihm die Verfassung im Wege steht?" -- dann ist das Gesetz halt nicht gut...; "wir brauchen eine Reform des Bundesverfassungsgerichtes, es behindert unsere Arbeit"; "wir brauchen eine Reformation des Polizeirechts um Wohnungen ohne Zustimmung der Bewohner und ohne Richtervorbehalt betreten zu dürfen").
Urteile sind, in der Fläche, kein Anlass zur Reflektion. Weder bei Legislativ-, noch bei Exekutivorganen und der Souverän unterstützt mit breiter Mehrheit diejenigen, welche das Grundgesetz Art. 1-20 als Hindernis betrachten...
Die Verordnungs- und Gesetzgeber bewegen sich seit mehreren Legislaturperioden wissentlich außerhalb des durch die Verfassung vorgegebenen Rahmens ....
Sorry P.A.. Das ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Ich hab schon Foren erlebt, da wurde das umgehend als polemisch qualifiziert. In der ganzen Debatte ist eines der größten Probleme, wenn sich einzelne nicht an das halten, was NACHWEISBAR WAHR ist.
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Xela schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 13.11.2020 08:13:
Die Verordnungs- und Gesetzgeber bewegen sich seit mehreren Legislaturperioden wissentlich außerhalb des durch die Verfassung vorgegebenen Rahmens ....
Sorry P.A.. Das ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Ich hab schon Foren erlebt, da wurde das umgehend als polemisch qualifiziert. In der ganzen Debatte ist eines der größten Probleme, wenn sich einzelne nicht an das halten, was NACHWEISBAR WAHR ist.
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Klonkrieger schrieb:
Irgendwie werde ich nicht schlau aus dieser Meldung. Dürfen Fitnessstudios-, bereiche-,Trainingsflächen in nun wieder öffnen? Ab sofort? Unter welchen Auflagen? Oder erstmal abwarten?Was meint ihr?Grüße, Klonkrieger
Ich möchte aber zu bedenken geben: Recht sprechen ist nicht immer auch recht haben.
Bei uns kommt die Sonne raus und ich habe heute frei, kann also viel frische unverbrauchte Luft tanken.
Liebe Grüße
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Logo1983 schrieb:
Ich bin immer dafür, zu hinterfragen und nicht alles als gegeben hinzunehmen, was einem so vorgesetzt wird. Nichts ist statisch im Leben.
Ich möchte aber zu bedenken geben: Recht sprechen ist nicht immer auch recht haben.
Bei uns kommt die Sonne raus und ich habe heute frei, kann also viel frische unverbrauchte Luft tanken.
Liebe Grüße
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Und nun ist alles andere in geschlossenen Räumen auch untersagt und damit Gleichbehandlung wiederhergestellt.
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kroetzi schrieb:
Es ging in der Klage des Fitnesstudiobetreibers auch darum dass es ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sei , wenn Fittnesstudios komplett schließen müssen, alles andere aber erlaubt sei.
Und nun ist alles andere in geschlossenen Räumen auch untersagt und damit Gleichbehandlung wiederhergestellt.
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PT-Morris schrieb:
Ist aber wieder hinfällig, da Bayern ab heute Individualsport in geschlossenen Räumen verbietet. Nur Schulsport bleibt erlaubt.
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