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Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
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für dich.
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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
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an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Leasingwagen all in! Da steht eine rate pro Monat! Kann man einen ca Richwert sagen was eine rate wirklich Kostet? Als Prvatmann ist das ja klar, habe eine rate und das ist auch mein eigentlicher Wert! Aber ich als Freiberufler, gibt es einen ca Prozentwert den ich abziehen kann um mir das vorstellen zu können was wirklich stehen bleibt? Will gerade nicht meinen Stuerberater nerven. Eine Idee? Danke
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Physiofit2000 schrieb:
Kurze Frage an die Selbständigen.
Leasingwagen all in! Da steht eine rate pro Monat! Kann man einen ca Richwert sagen was eine rate wirklich Kostet? Als Prvatmann ist das ja klar, habe eine rate und das ist auch mein eigentlicher Wert! Aber ich als Freiberufler, gibt es einen ca Prozentwert den ich abziehen kann um mir das vorstellen zu können was wirklich stehen bleibt? Will gerade nicht meinen Stuerberater nerven. Eine Idee? Danke
Unter Berücksichtigung deines Steuersatzes vom Vorjahr kannst du grob überschlagen wie das Verhältnis von Steuererleichterung durch Betriebskosten und Steueranlage durch 1%-Regelung aussieht.
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Außerdem musst du über einen repräsentativen Zeitraum Fahrtenbuch führen (3 Mon), um nachzuweisen, dass du das Fahrzeug mehr als 50% geschäftlich nutzt.
Du kannst allerdings die Entfernungspauschale Whg.-Arbeit wieder abziehen
Du brauchst allerdings nicht mehr anzusetzen, als du tatsächliche kosten hast.
Alternative ist, du setzt die tatsächlichen km mit 30ct an. Und machst mit dem Auto, was du willst.
Ist meißt billiger!
Wie du siehst, bin ich aufs Leasing gar nicht eingegangen, weil es für die 1% unerheblich ist.
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TheStonie schrieb:
Steuerlich musst du 1% vom Listenneupreis bei Erstzulassung versteuern.
Außerdem musst du über einen repräsentativen Zeitraum Fahrtenbuch führen (3 Mon), um nachzuweisen, dass du das Fahrzeug mehr als 50% geschäftlich nutzt.
Du kannst allerdings die Entfernungspauschale Whg.-Arbeit wieder abziehen
Du brauchst allerdings nicht mehr anzusetzen, als du tatsächliche kosten hast.
Alternative ist, du setzt die tatsächlichen km mit 30ct an. Und machst mit dem Auto, was du willst.
Ist meißt billiger!
Wie du siehst, bin ich aufs Leasing gar nicht eingegangen, weil es für die 1% unerheblich ist.
hier Link und hier Pkw-Nutzung im Steuerlexikon hast du schon mal einen ersten Einblick.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Na ja, ganz so einfach, wie die Kollegen das Beschreiben ist das Ganze nicht. Du wirst nicht um den Anruf bei deinem Steuerberater herum kommen, weil zur Beantwortung dieser Frage ja einiges an Info fehlt.
hier Link und hier Pkw-Nutzung im Steuerlexikon hast du schon mal einen ersten Einblick.
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Papa Alpaka schrieb:
Eine Rate kostet das was auf der Rechnung steht; die 1%-Regelung bezieht sich auf den Listenneupreis des Herstellers.
Unter Berücksichtigung deines Steuersatzes vom Vorjahr kannst du grob überschlagen wie das Verhältnis von Steuererleichterung durch Betriebskosten und Steueranlage durch 1%-Regelung aussieht.
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