Wir suchen zwei Physiotherapeuten
(w/m/d) in Teilzeit evtl. auch
Vollzeit
nach Stuttgart Heumaden
Bist du Wiedereinsteiger/in, alter
Hase oder beginnst gerade deine
berufliche Laufbahn als
Physiotherapeut /in, dann würden
wir uns freuen Dich kennenzulernen!
Unser Angebot:
- überdurchschnittliches Gehalt,
Fahrtkostenzuschuss, VWL, Betriebl.
Altersvorsorge, Prämien- und
Bonuszahlungen, Jobrad, etc.
- individuelle Förderung von Fort-
und W...
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Das wäre super. Canke
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe leider vergeblich versucht bei juris weiterzukommen. Benötige also keine Gerichtsurteile sondern den entsprechenden Paragraphen. Ich glaube er ist aus dem BGB. Vielleicht hat ja einer von Euch einen Link.
Das wäre super. Canke
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Xela schrieb:
Selbst wenn Sie an Ihre Praxistür das Wort "Bestellpraxis" dengeln, wird sich ohne eine separate Vereinbarung - sprich Behandlungsvertrag nicht ohne weiteres eine Pflicht zur Zahlung von Ausfallgebühren ergeben. Also erst Behandlungsvertrag und dann Ausfallgebühr. Ohne Behandlungsvertrag riskieren Sie ggf. einen langen Rechtsstreit.
Du suchst §293 (Annahmeverzug) und §615 (Vergütung bei Annahmeverzug) :)
Wie Xela schon andeutet: um Ärger zu vermeiden ist es wichtig, den Versicherten darauf hinzuweisen das er im Falle des Annahmeverzuges selbst vergütungspflichtig wird und nicht die GKV.
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Papa Alpaka schrieb:
...das BGB ist etwas abstrakt um allen Bereichen des Lebens gerecht zu werden ;)
Du suchst §293 (Annahmeverzug) und §615 (Vergütung bei Annahmeverzug) :)
Wie Xela schon andeutet: um Ärger zu vermeiden ist es wichtig, den Versicherten darauf hinzuweisen das er im Falle des Annahmeverzuges selbst vergütungspflichtig wird und nicht die GKV.
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