Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
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• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
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• Präventionskurse, Präventives
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Säugling)
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Laut Rahmenvertrag ist man als Physiotherapeut ja verpflichtet, die Behandlung zu dokumentieren. Bei fehlenden Dokus stellt dies eine Vertragswidrigkeit dar und kann mit einer Vertragsstrafe bis zu 50.000€ und dem Entzug der Kassenzulassung belegt werden. Des Weiteren ist diese Pflicht auch im Arbeitsvertrag zusätzlich geregelt.
Folgendes Szenario: ein angesteller Physiotherapeut kommt dieser Dokupflicht mehrmals nicht nach und wird aufgrund dessen und mehrmaligen Abmahnungen gekündigt - Was kann man nun als Arbeitgeber dagegen unternehmen? Die Dokumentationen werden auf jeden Fall benötigt, da ja ansonsten die Krankenkassen u. U. eine Strafe verhängen.
Im Konkreten handelt es sich um einen Rezeptwert im hohen vierstelligen Bereich bei dem die Doku nicht vollständig ist - diese Summe und eine mögliche Vertragsstrafe würde den finanziellen Ruin der Praxis bedeuten.
Der ehemalige Mitarbeiter weigert sich trotz mehrmaliger Aufforderung und obwohl die Arbeit bereits bezahlt wurde, in der Praxis zu erscheinen und die Dokumentationen zur vervollständigen.
Welche Möglichkeiten gibt es? Gerne auch Urteile und Gesetze.
Danke und ein schönes Wochenende!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen.
Laut Rahmenvertrag ist man als Physiotherapeut ja verpflichtet, die Behandlung zu dokumentieren. Bei fehlenden Dokus stellt dies eine Vertragswidrigkeit dar und kann mit einer Vertragsstrafe bis zu 50.000€ und dem Entzug der Kassenzulassung belegt werden. Des Weiteren ist diese Pflicht auch im Arbeitsvertrag zusätzlich geregelt.
Folgendes Szenario: ein angesteller Physiotherapeut kommt dieser Dokupflicht mehrmals nicht nach und wird aufgrund dessen und mehrmaligen Abmahnungen gekündigt - Was kann man nun als Arbeitgeber dagegen unternehmen? Die Dokumentationen werden auf jeden Fall benötigt, da ja ansonsten die Krankenkassen u. U. eine Strafe verhängen.
Im Konkreten handelt es sich um einen Rezeptwert im hohen vierstelligen Bereich bei dem die Doku nicht vollständig ist - diese Summe und eine mögliche Vertragsstrafe würde den finanziellen Ruin der Praxis bedeuten.
Der ehemalige Mitarbeiter weigert sich trotz mehrmaliger Aufforderung und obwohl die Arbeit bereits bezahlt wurde, in der Praxis zu erscheinen und die Dokumentationen zur vervollständigen.
Welche Möglichkeiten gibt es? Gerne auch Urteile und Gesetze.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Das Problem kommt mir bekannt vor - da hilft nur Eigenarbeit, Berichte durchgehen, Doku vervollständigen - sinngemäß zumindest. Der MA kann mit Sicherheit auch nicht mehr genau sagen, was er wann gemacht hat. Übel, aber künftig regelmäßig ein Auge drauf haben, rechtlich hat man da wenig Aussicht auf Erfolg.
Und bevor es eine Strafe der Kasse gibt, muss es sich 1.) um einen gravierenden Verstoss handeln (und nicht nur 3 lückenhafte Patientendokus) und 2.) gibt es vorher eine Verwarnung.
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Wonderwoman schrieb:
Sorry, aber was ist das für eine Panikmache? Bei wem hat sich irgendwann mal die Kasse blicken lassen, um die Doku eines Patienten zu kontrollieren?
Und bevor es eine Strafe der Kasse gibt, muss es sich 1.) um einen gravierenden Verstoss handeln (und nicht nur 3 lückenhafte Patientendokus) und 2.) gibt es vorher eine Verwarnung.
Eine fachliche Doku mit Befund und geleisteten Techniken, evtl. Veränderungen, besonderen Vorkommnissen, Bericht an den Arzt usw. ist sicherlich sinnvoll aber aus meiner Sicht irrelevant für die Abrechnung und eine Angst vor Strafe bei fehlenden fachlichen Doku maßlos übertrieben. Sollte es zu Problemen durch die Therapie kommen, wäre ein solche Doku sicherlich auch haftungsrechtlich erforderlich. Das scheint mir hier kein Problem zu sein.
Also ich würde dem Mitarbeiter nicht hinterhertelefonieren sondern lediglich die Daten der VO und die Behandlungsdaten gem. Rezept oder auch Terminplan auf Rezept und Karteikarte nachtragen so weit diese fehlen und fertig.
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Shakespeare schrieb:
Das kommt darauf an was man unter Doku versteht. Für die Kassen reicht es aus, wenn die VO, mit Dat., verordneten Leistungen und Dg., der Behandler, die abgeleistete Behandlung und die korrekten Behandlungsdaten vollständig und korrekt auf Verordnung und Karteikarte dokumentiert werden.
Eine fachliche Doku mit Befund und geleisteten Techniken, evtl. Veränderungen, besonderen Vorkommnissen, Bericht an den Arzt usw. ist sicherlich sinnvoll aber aus meiner Sicht irrelevant für die Abrechnung und eine Angst vor Strafe bei fehlenden fachlichen Doku maßlos übertrieben. Sollte es zu Problemen durch die Therapie kommen, wäre ein solche Doku sicherlich auch haftungsrechtlich erforderlich. Das scheint mir hier kein Problem zu sein.
Also ich würde dem Mitarbeiter nicht hinterhertelefonieren sondern lediglich die Daten der VO und die Behandlungsdaten gem. Rezept oder auch Terminplan auf Rezept und Karteikarte nachtragen so weit diese fehlen und fertig.
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