WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Jetzt hat eine Patientin Schwierigkeiten mit der Beihilfe. Darum habe ich mir das noch einmal genauer angeschaut und habe plötzlich Sorge, dass ich das falsch in Rechnung stelle, da es in der Position ja heißt "ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid"... Bei diesen Einmalpackungen hält doch ein Vlies das Moor fest?!?! :tired_face:
Aber der Körper ist doch direkt in Kontakt mit dem Fango (im Gegensatz zu den Wärmeträgern, wo das Moor in Folie eingeschweißt ist, die nennen sich zwar auch Moorpackungen, können aber immer wieder verwand werden und der Körper bekommt überhaupt keinen Kontakt zu dem Moor)
Kann mir jemand sagen, welche Position ich abrechnen darf bzw. muss???
Ich freue mich über eine Antwort! :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine Frage: Ich benutze in meiner Praxis für Fango-Patienten Naturmoor-Packungen auf Wärmeträgern. Die Packungen werden nach einer Anwendung entsorgt. Daher habe ich bei Privat-Rechnungen 20,50€ in Rechnung gestellt "Warmpackung bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide".
Jetzt hat eine Patientin Schwierigkeiten mit der Beihilfe. Darum habe ich mir das noch einmal genauer angeschaut und habe plötzlich Sorge, dass ich das falsch in Rechnung stelle, da es in der Position ja heißt "ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid"... Bei diesen Einmalpackungen hält doch ein Vlies das Moor fest?!?! :tired_face:
Aber der Körper ist doch direkt in Kontakt mit dem Fango (im Gegensatz zu den Wärmeträgern, wo das Moor in Folie eingeschweißt ist, die nennen sich zwar auch Moorpackungen, können aber immer wieder verwand werden und der Körper bekommt überhaupt keinen Kontakt zu dem Moor)
Kann mir jemand sagen, welche Position ich abrechnen darf bzw. muss???
Ich freue mich über eine Antwort! :sunglasses:
Es wurde schon oft gesagt, die Beihilfepreise sind nicht bindend. Wenn du deine Preise für deine privatpatienten so kalkulierst, dass es 20,5 Euro sind, dann muss der Patient gemäß deines Honorarvertrags diese auch zahlen. Was Dein Patient erstattet bekommt soll dich bitte nicht interessieren. Wichtig ist immer, dass es einen Honorarvertrag gibt.
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Sonst bekommt der Beihilfepatient immer nur die widerverwendbare Packung erstattet (11,80€)
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Minza schrieb:
Kleiner Tipp -damit deine Beihilfe Patientin alles wiederbekommt: Auf dem Rezept vom Arzt muss stehen: Fango (1x verwendbare Teilpackung) oder Großpackung je nach dem welche Größe du verwendest.
Sonst bekommt der Beihilfepatient immer nur die widerverwendbare Packung erstattet (11,80€)
Huhu,
Es wurde schon oft gesagt, die Beihilfepreise sind nicht bindend. Wenn du deine Preise für deine privatpatienten so kalkulierst, dass es 20,5 Euro sind, dann muss der Patient gemäß deines Honorarvertrags diese auch zahlen. Was Dein Patient erstattet bekommt soll dich bitte nicht interessieren. Wichtig ist immer, dass es einen Honorarvertrag gibt.
Stimme ich voll und ganz zu.....denn mit der Versicherung in dem Sinne habt ihr dann nichts mehr zu tun....ihr seit ja kein Krankenhaus
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Martin Nedela schrieb:
K. Leistritz schrieb am 7.3.15 08:36:
Huhu,
Es wurde schon oft gesagt, die Beihilfepreise sind nicht bindend. Wenn du deine Preise für deine privatpatienten so kalkulierst, dass es 20,5 Euro sind, dann muss der Patient gemäß deines Honorarvertrags diese auch zahlen. Was Dein Patient erstattet bekommt soll dich bitte nicht interessieren. Wichtig ist immer, dass es einen Honorarvertrag gibt.
Stimme ich voll und ganz zu.....denn mit der Versicherung in dem Sinne habt ihr dann nichts mehr zu tun....ihr seit ja kein Krankenhaus
Im Beihilfeverzeichnis steht ".....bei Anwendung von ......"
Da steht nicht ".....bei Verordnung von ......" :kissing_closed_eyes:
DAS sollte Mann/Frau dem Beamten mitteilen und der/die dann seine/ihre Beihilfesachbearbeiterin. :hushed:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Warum??
Im Beihilfeverzeichnis steht ".....bei Anwendung von ......"
Da steht nicht ".....bei Verordnung von ......" :kissing_closed_eyes:
DAS sollte Mann/Frau dem Beamten mitteilen und der/die dann seine/ihre Beihilfesachbearbeiterin. :hushed:
kann Dir nur zustimmen, genauso steht es geschrieben.
Weil wir schon dabei sind, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teilpackung und Großpackung. Wenn ich dem Patienten z. B. 1 Haslauer-Naturmoorpackung unter die LWS lege = Teilpackung???
Wenn ich dem Patienten z. B. 2 Haslauer-Naturmoorpackungen unter die LWS/BWS/HWS lege (bei Patienten mit normaler Größe) = Großpackung??? (oder muß ich an jedem Arm/Bein nochmals jeweils eine Packung legen???)
Gruß
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo Lars van Ravenzwaaij,
kann Dir nur zustimmen, genauso steht es geschrieben.
Weil wir schon dabei sind, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teilpackung und Großpackung. Wenn ich dem Patienten z. B. 1 Haslauer-Naturmoorpackung unter die LWS lege = Teilpackung???
Wenn ich dem Patienten z. B. 2 Haslauer-Naturmoorpackungen unter die LWS/BWS/HWS lege (bei Patienten mit normaler Größe) = Großpackung??? (oder muß ich an jedem Arm/Bein nochmals jeweils eine Packung legen???)
Gruß
Achilles 2
Hallo Lars van Ravenzwaaij,
kann Dir nur zustimmen, genauso steht es geschrieben.
Weil wir schon dabei sind, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teilpackung und Großpackung. Wenn ich dem Patienten z. B. 1 Haslauer-Naturmoorpackung unter die LWS lege = Teilpackung???
Wenn ich dem Patienten z. B. 2 Haslauer-Naturmoorpackungen unter die LWS/BWS/HWS lege (bei Patienten mit normaler Größe) = Großpackung??? (oder muß ich an jedem Arm/Bein nochmals jeweils eine Packung legen???)
Gruß
Achilles 2
Genauso machen wir das und rechnen entsprechend ab.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Achilles2 schrieb am 7.3.15 18:45:
Hallo Lars van Ravenzwaaij,
kann Dir nur zustimmen, genauso steht es geschrieben.
Weil wir schon dabei sind, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teilpackung und Großpackung. Wenn ich dem Patienten z. B. 1 Haslauer-Naturmoorpackung unter die LWS lege = Teilpackung???
Wenn ich dem Patienten z. B. 2 Haslauer-Naturmoorpackungen unter die LWS/BWS/HWS lege (bei Patienten mit normaler Größe) = Großpackung??? (oder muß ich an jedem Arm/Bein nochmals jeweils eine Packung legen???)
Gruß
Achilles 2
Genauso machen wir das und rechnen entsprechend ab.
Hallo Lars van Ravenzwaaij,
kann Dir nur zustimmen, genauso steht es geschrieben.
Weil wir schon dabei sind, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teilpackung und Großpackung. Wenn ich dem Patienten z. B. 1 Haslauer-Naturmoorpackung unter die LWS lege = Teilpackung???
Wenn ich dem Patienten z. B. 2 Haslauer-Naturmoorpackungen unter die LWS/BWS/HWS lege (bei Patienten mit normaler Größe) = Großpackung??? (oder muß ich an jedem Arm/Bein nochmals jeweils eine Packung legen???)
Gruß
Achilles 2
Genauso machen wir das und rechnen entsprechend ab.
Also 1 Packung = Teilpackung
2 Packungen = Großpackung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Achilles2 schrieb am 7.3.15 18:45:
Hallo Lars van Ravenzwaaij,
kann Dir nur zustimmen, genauso steht es geschrieben.
Weil wir schon dabei sind, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teilpackung und Großpackung. Wenn ich dem Patienten z. B. 1 Haslauer-Naturmoorpackung unter die LWS lege = Teilpackung???
Wenn ich dem Patienten z. B. 2 Haslauer-Naturmoorpackungen unter die LWS/BWS/HWS lege (bei Patienten mit normaler Größe) = Großpackung??? (oder muß ich an jedem Arm/Bein nochmals jeweils eine Packung legen???)
Gruß
Achilles 2
Genauso machen wir das und rechnen entsprechend ab.
Also 1 Packung = Teilpackung
2 Packungen = Großpackung
entspricht aber Kuchenblechgröße nicht Stulllenbrett
:point_up:
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Norbert Meyer schrieb:
ein Rücken ist nun Mal eine Großpackung, denn dazu gehört auch der Nacken die Schultern bis zum Gesäß, basta 28,20
entspricht aber Kuchenblechgröße nicht Stulllenbrett
:point_up:
ich weiß, die "Beihilfeliste" hat uns nicht zu interessieren. Hast Du aber irgendwann einmal von einem Deiner Patienten mitbekommen, daß er dadurch in irgendeiner Form "Beihilfestreß" bekommen hat in Form von zu geringer Erstattung????
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2 :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Achilles2 schrieb:
Hallo Lars van Ravenzwaaij,
ich weiß, die "Beihilfeliste" hat uns nicht zu interessieren. Hast Du aber irgendwann einmal von einem Deiner Patienten mitbekommen, daß er dadurch in irgendeiner Form "Beihilfestreß" bekommen hat in Form von zu geringer Erstattung????
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2 :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Oh durchaus. Deswegen mein Hinweis auf der Text des Beihilfeverzeichnisses. Das hat bislang jeder Beihilfesachbearbeiter zum Schweigen gebracht bzw. dem Patienten geholfen.
ein Rücken ist nun Mal eine Großpackung, denn dazu gehört auch der Nacken die Schultern bis zum Gesäß, basta 28,20
entspricht aber Kuchenblechgröße nicht Stulllenbrett
:point_up:
Und was willst du uns damit sagen??? Um den gesamten Rücken zu "fangoen" brauch ich halt 2 Packungen (= Großpackung) statt einer. Für alles andere reicht in der Regel 1 Packung (= Teilpackung). Es sei den, du benutzt noch ein altmodisches und verdammt unhygienisches Fango mit selbst Ausgießen und so.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Norbert Meyer schrieb am 8.3.15 08:47:
ein Rücken ist nun Mal eine Großpackung, denn dazu gehört auch der Nacken die Schultern bis zum Gesäß, basta 28,20
entspricht aber Kuchenblechgröße nicht Stulllenbrett
:point_up:
Und was willst du uns damit sagen??? Um den gesamten Rücken zu "fangoen" brauch ich halt 2 Packungen (= Großpackung) statt einer. Für alles andere reicht in der Regel 1 Packung (= Teilpackung). Es sei den, du benutzt noch ein altmodisches und verdammt unhygienisches Fango mit selbst Ausgießen und so.
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K. Leistritz schrieb:
Huhu,
Es wurde schon oft gesagt, die Beihilfepreise sind nicht bindend. Wenn du deine Preise für deine privatpatienten so kalkulierst, dass es 20,5 Euro sind, dann muss der Patient gemäß deines Honorarvertrags diese auch zahlen. Was Dein Patient erstattet bekommt soll dich bitte nicht interessieren. Wichtig ist immer, dass es einen Honorarvertrag gibt.
ich persönlich schreibe auf die Rechnung des Patienten immer folgendes drauf: z. B. 10 x Manuelle Therapie, 10 x Naturmoorfango, Teilpackung (Pos. 22 a, Pkt. 2), einmal verwendbar
.
Diese Positionsnummer ist die laufende Nummer dieser blöden "Beihilfeliste".
Den Patienten lege ich in die Rechnung immer noch einen kleinen Beizettel, wo drauf steht, daß der Patient sich bei mir melden soll, wenn die Beihilfestelle Probleme machen sollte (ich möchte meine langjährigen Patienten auch nicht ins offene Messer laufen lassen).
Bisher hat sich keiner meiner Patienten bei mir dahingehend gemeldet.
Bei mir in der Fangoküche habe ich immer noch ein scharfes Tapeziermesser, mit dem ich dieses Flies bei den Naturmoorpackungen aufschlitze (bei den Patienten, wo ich weiß, daß diese rechthaberisch sind, dann kann mir keiner an den Karren fahren).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Naturmoorfango, Teilpackung (Pos. 22 a, Pkt. 2), einmal verwendbar
Fango oder Moor?
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Helmut Fromberger schrieb:
Naturmoorfango, Teilpackung (Pos. 22 a, Pkt. 2), einmal verwendbar
Fango oder Moor?
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Achilles2 schrieb:
Hallo anonymer Teilnehmer,
ich persönlich schreibe auf die Rechnung des Patienten immer folgendes drauf: z. B. 10 x Manuelle Therapie, 10 x Naturmoorfango, Teilpackung (Pos. 22 a, Pkt. 2), einmal verwendbar
.
Diese Positionsnummer ist die laufende Nummer dieser blöden "Beihilfeliste".
Den Patienten lege ich in die Rechnung immer noch einen kleinen Beizettel, wo drauf steht, daß der Patient sich bei mir melden soll, wenn die Beihilfestelle Probleme machen sollte (ich möchte meine langjährigen Patienten auch nicht ins offene Messer laufen lassen).
Bisher hat sich keiner meiner Patienten bei mir dahingehend gemeldet.
Bei mir in der Fangoküche habe ich immer noch ein scharfes Tapeziermesser, mit dem ich dieses Flies bei den Naturmoorpackungen aufschlitze (bei den Patienten, wo ich weiß, daß diese rechthaberisch sind, dann kann mir keiner an den Karren fahren).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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