Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
ich habe eine Frage ich bin jetzt selbstständig und habe eine Frage zu meinen Fahrten mit dem Auto! Wo ich Angestellt war durfte ich nur eine Strecke berechnen, ist das als Selbstständiger auch so? Wei ein Pat.meinte man dürfte als Selbstständiger Hin und Rückfahrt steuerlich gelten machen.
Wer weiss was?
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage ich bin jetzt selbstständig und habe eine Frage zu meinen Fahrten mit dem Auto! Wo ich Angestellt war durfte ich nur eine Strecke berechnen, ist das als Selbstständiger auch so? Wei ein Pat.meinte man dürfte als Selbstständiger Hin und Rückfahrt steuerlich gelten machen.
Wer weiss was?
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die infos
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morpheus-06 schrieb:
Wohin?
Wie das genau geltend zu machen bzw. einzutragen ist, hängt davon ab ob dass Auto als Betriebsmittel bzw. Dienstwagen abgesetzt wird (also alle Kosten, abz. Privatanteil) oder ob man "Kilometerpauschalen" geltend macht.
Macht man letzteres, sollte man den Tag so organisieren, dass man Hausbesuche strategisch so einplant, dass man möglichst viele Kilometer steuerlich geltend machen kann (Beginn und Ende der Arbeitszeit, dazwischen Praxis). Vielleicht kann da ein guter Steuerberater helfen. Gruß S.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
was heisst einfache strecke , die kürzeste oder nur der Hinweg!! darf ich mein Leasingauto für Hin-rückweg die strecke berechnen?
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morpheus-06 schrieb:
nur den Hinweg (einfache Strecke), Leasing spielt dabei keine Rolle.
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Kitane schrieb:
Ich verstehe was du meinst, du mußt ein Fahrtenbuch führen ,weil du dein Auto geleast hast. Mache ich auch schon seit 15 Jahren. Ja du mußt alle Fahrten aufschreiben. z.B. Kiolmeterstand bei der Abfahrt von zu Hause Praxis , HB`S Müller, Meir, Schmidt, Praxis zu Hause Kilometerstand bei Ankunft und das Buch am Jahresende beim Steuerberater abgeben. Es ist sehr lästig, aber es lohnt sich. Viel Erfolg
> Ich verstehe was du meinst, du mußt ein Fahrtenbuch führen
> ,weil du dein Auto geleast hast.
..................
wieso muß man ein Fahrtenbuch bei einem Leasingauto führen???? Muß man nicht. Lohnt sich aber oft. Dies jedoch unabhängig von Leasing oder nicht.
Kitane schrieb:
Ja du mußt alle Fahrten aufschreiben. z.B.
> Kiolmeterstand bei der Abfahrt von zu Hause Praxis , HB`S
> Müller, Meir, Schmidt, Praxis zu Hause Kilometerstand bei
> Ankunft und das Buch am Jahresende beim Steuerberater abgeben.
.................
Na ich hoffe mal, daß Du nicht echt die Namen Deiner Patienten ins Fahrtenbuch schreibst! :flushed:
Schweigepflicht??????
Ich schreib die Straßennamen auf und als Grund "Hausbesuch". Das reicht bei Berufen, die der Schweigepflicht unterliegen.
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die neue schrieb:
Kitane schrieb:
> Ich verstehe was du meinst, du mußt ein Fahrtenbuch führen
> ,weil du dein Auto geleast hast.
..................
wieso muß man ein Fahrtenbuch bei einem Leasingauto führen???? Muß man nicht. Lohnt sich aber oft. Dies jedoch unabhängig von Leasing oder nicht.
Kitane schrieb:
Ja du mußt alle Fahrten aufschreiben. z.B.
> Kiolmeterstand bei der Abfahrt von zu Hause Praxis , HB`S
> Müller, Meir, Schmidt, Praxis zu Hause Kilometerstand bei
> Ankunft und das Buch am Jahresende beim Steuerberater abgeben.
.................
Na ich hoffe mal, daß Du nicht echt die Namen Deiner Patienten ins Fahrtenbuch schreibst! :flushed:
Schweigepflicht??????
Ich schreib die Straßennamen auf und als Grund "Hausbesuch". Das reicht bei Berufen, die der Schweigepflicht unterliegen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
und wie geht das ohne Fahrtenbuch??
> Ich verstehe was du meinst, du mußt ein Fahrtenbuch führen
> ,weil du dein Auto geleast hast. Mache ich auch schon seit 15
> Jahren. Ja du mußt alle Fahrten aufschreiben. z.B.
> Kiolmeterstand bei der Abfahrt von zu Hause Praxis , HB`S
> Müller, Meir, Schmidt, Praxis zu Hause Kilometerstand bei
> Ankunft und das Buch am Jahresende beim Steuerberater abgeben.
> Es ist sehr lästig, aber es lohnt sich. Viel Erfolg
nicht unbedingt. Bei der 1% Variante muss nur für 3 Monate ein FB geführt werden. Wir wissen nicht ob Privat- oder Firmen-KFZ, 1 % Regelung oder voll.
Def. kann nur der Hinweg (einfache Strecke) Wohnort - Praxis geltend gemacht werden. Mehr wurde auch nicht gefragt.
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morpheus-06 schrieb:
Kitane schrieb:
> Ich verstehe was du meinst, du mußt ein Fahrtenbuch führen
> ,weil du dein Auto geleast hast. Mache ich auch schon seit 15
> Jahren. Ja du mußt alle Fahrten aufschreiben. z.B.
> Kiolmeterstand bei der Abfahrt von zu Hause Praxis , HB`S
> Müller, Meir, Schmidt, Praxis zu Hause Kilometerstand bei
> Ankunft und das Buch am Jahresende beim Steuerberater abgeben.
> Es ist sehr lästig, aber es lohnt sich. Viel Erfolg
nicht unbedingt. Bei der 1% Variante muss nur für 3 Monate ein FB geführt werden. Wir wissen nicht ob Privat- oder Firmen-KFZ, 1 % Regelung oder voll.
Def. kann nur der Hinweg (einfache Strecke) Wohnort - Praxis geltend gemacht werden. Mehr wurde auch nicht gefragt.
> und wie geht das ohne Fahrtenbuch??
du solltest mal einen Termin bei deinem STB machen.
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morpheus-06 schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> und wie geht das ohne Fahrtenbuch??
du solltest mal einen Termin bei deinem STB machen.
auch die Kilometerhefte meiner MA werden mit Namen und Adressen gefüht und sind bei eirn Steuerprüfung ebenso vorzulegen!
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Kitane schrieb:
Wenn du dein Fahrzeug überwiegend dienstlich nutzt,dann ist es blödsinn die 1% Regelung geltend zu machen,weil du dann viel zu wenig absetzen kannst. Ich habe noch weitere Fahrzeuge zur Verfügung, die ich dann privat nutze, also besser Fahrtenbuch führen und natürlich die Namen der Pat. angeben, weil das FA es sonst nicht anerkennt. Habe im vorletzen Jahr eine Steuerprüfung gehabt (FA steht ebenso unter Schweigepflicht wie wir)
auch die Kilometerhefte meiner MA werden mit Namen und Adressen gefüht und sind bei eirn Steuerprüfung ebenso vorzulegen!
Was die 1%-Regelung angeht, magst Du ja recht haben - Du hast jedoch behauptet, beim Leasing-Fahrzeug muß man ein Fahrtenbuch führen. Das ist jedoch absoluter Quatsch.
mab hat gar nicht gefragt, wie er/sie sich zwischen 1%-Regelung oder Fahrtenbuch entscheiden soll. Ebensowenig hat er/sie gesagt, daß noch andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Aber das führt einfach zu weit .....
Und ich hab lediglich Dich dahingehend korrigiert, daß auch beim Leasingauto ein Fahrtenbuch nicht zwingend notwendig ist. Sollte aber eins geführt werden, dürfen wegen unserer Schweigepflicht keine Patientennamen darin auftauchen.
Und dabei bleibe ich :blush:
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die neue schrieb:
in Bezug auf die Namen im Fahrtenbuch stimmt das nicht, was Du schreibst. Wie Morpheus sagt, sprich mal mit Deinem Steuerberater.
Was die 1%-Regelung angeht, magst Du ja recht haben - Du hast jedoch behauptet, beim Leasing-Fahrzeug muß man ein Fahrtenbuch führen. Das ist jedoch absoluter Quatsch.
mab hat gar nicht gefragt, wie er/sie sich zwischen 1%-Regelung oder Fahrtenbuch entscheiden soll. Ebensowenig hat er/sie gesagt, daß noch andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Aber das führt einfach zu weit .....
Und ich hab lediglich Dich dahingehend korrigiert, daß auch beim Leasingauto ein Fahrtenbuch nicht zwingend notwendig ist. Sollte aber eins geführt werden, dürfen wegen unserer Schweigepflicht keine Patientennamen darin auftauchen.
Und dabei bleibe ich :blush:
Ein beliebter Spruch bei einer Steuerprüfung, nur rechtlich nicht haltbar. Hier sollte der STB eingreifen.
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morpheus-06 schrieb:
"FA steht ebenso unter Schweigepflicht wie wir"
Ein beliebter Spruch bei einer Steuerprüfung, nur rechtlich nicht haltbar. Hier sollte der STB eingreifen.
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Shakespeare schrieb:
Wenn es eine feste Arbeitsstätte (Praxis, Ort der Haupttätigkeit) gibt gilt auch für Selbständige die Regelung, dass nur die einfache Strecke steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn man von zuhause dort hinfährt.
Wie das genau geltend zu machen bzw. einzutragen ist, hängt davon ab ob dass Auto als Betriebsmittel bzw. Dienstwagen abgesetzt wird (also alle Kosten, abz. Privatanteil) oder ob man "Kilometerpauschalen" geltend macht.
Macht man letzteres, sollte man den Tag so organisieren, dass man Hausbesuche strategisch so einplant, dass man möglichst viele Kilometer steuerlich geltend machen kann (Beginn und Ende der Arbeitszeit, dazwischen Praxis). Vielleicht kann da ein guter Steuerberater helfen. Gruß S.
So nun habe ich genug dazu gesagt und gelesen für mich ist jetzt ENDE
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Autor: Kitane
Datum: 02.03.14 16:34
Ich verstehe was du meinst, du mußt ein Fahrtenbuch führen ,weil du dein Auto geleast hast. Mache ich auch schon seit 15 Jahren. Ja du mußt alle Fahrten aufschreiben. z.B. Kiolmeterstand bei der Abfahrt von zu Hause Praxis , HB`S Müller, Meir, Schmidt, Praxis zu Hause Kilometerstand bei Ankunft und das Buch am Jahresende beim Steuerberater abgeben. Es ist sehr lästig, aber es lohnt sich. Viel Erfolg
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die neue schrieb:
Klugscheissermodus an: doch - hast Du
Autor: Kitane
Datum: 02.03.14 16:34
Ich verstehe was du meinst, du mußt ein Fahrtenbuch führen ,weil du dein Auto geleast hast. Mache ich auch schon seit 15 Jahren. Ja du mußt alle Fahrten aufschreiben. z.B. Kiolmeterstand bei der Abfahrt von zu Hause Praxis , HB`S Müller, Meir, Schmidt, Praxis zu Hause Kilometerstand bei Ankunft und das Buch am Jahresende beim Steuerberater abgeben. Es ist sehr lästig, aber es lohnt sich. Viel Erfolg
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Kitane schrieb:
Ich habe nicht behauptet, dass man bei einm Leasingfahrzeug ein Fahrtenbuch führen muss. ich habe nur angemerkt ,dass es sich lohnen würde, wenn man das Auto viel dienstlich benutzt. Damit man nicht die 1%Regelung anwendet, sondern mehr absetzen kann. Ich habe meinen Steuerberater gefragt und mich beim FA nochmal rückversichert, es ist so wie ich es gesagt habe. Wenn du so auf Datenschutz achtest,dann dürftest du ja auch keine Rezepte an eine Abrechnungsstelle oder an ein Abrechnungszentrum schicken.
So nun habe ich genug dazu gesagt und gelesen für mich ist jetzt ENDE
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