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ich bin PI eine Physio Praxis. Mein MA hat von der Kriminalpolizei eine Vorladung bekommen. Eine Pat. hat ihn wegen fahrlässige Körperverletzung angeklagt und er soll zum Termin kommen um sich zum Verdacht der Fahrlässigen Körperverletzung zu äußern. Angeblich soll dass Anfang April 2016 gewesen sein. Wir haben die Akte von der Pat. uns nochmal angeschaut und festgestellt , dass der letzte Behandlungstermin Ende Dezember 2015 gewesen ist. Also könnte er im April 2016 gar nicht bei ihr zur Behandlung gewesen sein.
Soll er selbst hingehen mit der Kopie der letzten VO oder soll ich trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten?
Evtl. will die Frau einfach Geld kassieren?
Danke für jeden hilfreichen Tipp.
Mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin PI eine Physio Praxis. Mein MA hat von der Kriminalpolizei eine Vorladung bekommen. Eine Pat. hat ihn wegen fahrlässige Körperverletzung angeklagt und er soll zum Termin kommen um sich zum Verdacht der Fahrlässigen Körperverletzung zu äußern. Angeblich soll dass Anfang April 2016 gewesen sein. Wir haben die Akte von der Pat. uns nochmal angeschaut und festgestellt , dass der letzte Behandlungstermin Ende Dezember 2015 gewesen ist. Also könnte er im April 2016 gar nicht bei ihr zur Behandlung gewesen sein.
Soll er selbst hingehen mit der Kopie der letzten VO oder soll ich trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten?
Evtl. will die Frau einfach Geld kassieren?
Danke für jeden hilfreichen Tipp.
Mfg
...wenn es ist wie du sagst wird der RA den Vorwurf locker abwehren und es kostet dich ein paar Nerven. Wenn du lustig bist kannst du direkt mit Übler Nachrede kontern ;)
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Patientenakte hat zunächst einmal nichts in AN Händen zu suchen.
Du selbst brauchst erstmal gar nichts tun, ggfs deinen eigenen Anwalt um Rat fragen.
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RoFo schrieb:
Du solltest deinem MA empfehlen einen Anwalt zu nehmen.
Patientenakte hat zunächst einmal nichts in AN Händen zu suchen.
Du selbst brauchst erstmal gar nichts tun, ggfs deinen eigenen Anwalt um Rat fragen.
Der AN braucht unter den geschilderten Bedingungen - Tatzeit ohne Kontakt zur Praxis - keinen Anwalt. Die einzige Einlassung bei der Kripo sind die Personalien und dass zum Tatzeitpunkt kein Kontakt bestand. Alles Weitere verletzt schon die Schweigepflicht. Ohne Entbindung des AN läuft überhaupt nichts, bzw. sollte der AN weitere Aussagen verweigen unter Hinweis auf die Schweigepflicht. Die Kripo ist kein Gericht!!
Es ist ein schönes Spiel der RAe, jemanden als Beschuldigten zu bezeichnen, damit er nicht als Zeuge ausssagen kann.
Da die "Tatzeit" hier wohl der springende Punkt ist, ist die Praxis außen vor. Wenn der AN private Kontakte hatte, ist es doppelt schwierig. Behandlung ohne VO und schwarz?
Interessant ist, was die Körperverletzung sein soll, dafür braucht AN aber keinen Anwalt.
Sollte der og. g. Fall außerhalb der Praxis vorliegen, braucht AN den Anwalt und eine neue Stelle, so etwas wäre für den PI als VERTRAUENSBRUCH NICHT TRAGBAR.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Die Anschuldigung geht gegen den AN, nicht gegen die Praxis im Sinne eines Haftpflichtschadens. Alle Informationen aus der Kartei bleiben zunächst da = in der Praxis.
Der AN braucht unter den geschilderten Bedingungen - Tatzeit ohne Kontakt zur Praxis - keinen Anwalt. Die einzige Einlassung bei der Kripo sind die Personalien und dass zum Tatzeitpunkt kein Kontakt bestand. Alles Weitere verletzt schon die Schweigepflicht. Ohne Entbindung des AN läuft überhaupt nichts, bzw. sollte der AN weitere Aussagen verweigen unter Hinweis auf die Schweigepflicht. Die Kripo ist kein Gericht!!
Es ist ein schönes Spiel der RAe, jemanden als Beschuldigten zu bezeichnen, damit er nicht als Zeuge ausssagen kann.
Da die "Tatzeit" hier wohl der springende Punkt ist, ist die Praxis außen vor. Wenn der AN private Kontakte hatte, ist es doppelt schwierig. Behandlung ohne VO und schwarz?
Interessant ist, was die Körperverletzung sein soll, dafür braucht AN aber keinen Anwalt.
Sollte der og. g. Fall außerhalb der Praxis vorliegen, braucht AN den Anwalt und eine neue Stelle, so etwas wäre für den PI als VERTRAUENSBRUCH NICHT TRAGBAR.
mfg hgb :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
Anwalt einschalten und bestenfalls bestätigen das die Einladung angekommen ist.
...wenn es ist wie du sagst wird der RA den Vorwurf locker abwehren und es kostet dich ein paar Nerven. Wenn du lustig bist kannst du direkt mit Übler Nachrede kontern ;)
„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
„Ein fahrlässig Handelnder will nicht bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen. Bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können. Das Tat- und damit das Unrechtsbewusstsein hätten in der konkreten Tatsituation somit für den Täter erlangbar sein müssen.“ Wikipedia zu Fahrlässigkeit / Strafrecht.
Die Sache ist durchaus ernst zu nehmen. Kann zumindest viel Ärger verursachen. Und wenn AN zu Recht beschuldigt wird, dann wird es früher oder später auch die Praxis betreffen.
Gruß redvine
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eim schrieb:
Ma soll mit RA sprechen und dann zur Polizei gehen und dann sieht man weiter
Aber ich will zunächst wissen, wenn ich betroffen wäre, worum es geht.
Um Stellung zu nehmen, muss das die Kripo schon sagen, dann kann ich unter Hinweis auf Beschuldigter und Schweigepflicht jede weitere Aussage verweigern und nötigenfalls dann den Anwalt einschalten, der mich Geld kosten wird. Denn es geht hier nicht um einen Haftpflichtschaden, wo die Versicherung automatisch einen Anwalt zahlt, um die Kosten gering zu halten.
Habe ich eine Rechtsschutzversicherung, kann ich den Anwalt vorher einschalten, der fordert Akten an, das Ganze dauert noch länger und ich weiß erst, worum es geht, wenn der Anwalt Akteneinsicht hatte.
Man nennt das Prozeßökonomie, Schweigerecht wg. Schweigepflicht oder als Beschuldigter bietet auch Vorteile. Das Ausmaß möglicher Strafen sollte schon garnicht in Angst versetzen, wenn man ein reines Gewissen hat.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Wenn der Besuch beim RA nichts kostet - ??? -, kann man das machen.
Aber ich will zunächst wissen, wenn ich betroffen wäre, worum es geht.
Um Stellung zu nehmen, muss das die Kripo schon sagen, dann kann ich unter Hinweis auf Beschuldigter und Schweigepflicht jede weitere Aussage verweigern und nötigenfalls dann den Anwalt einschalten, der mich Geld kosten wird. Denn es geht hier nicht um einen Haftpflichtschaden, wo die Versicherung automatisch einen Anwalt zahlt, um die Kosten gering zu halten.
Habe ich eine Rechtsschutzversicherung, kann ich den Anwalt vorher einschalten, der fordert Akten an, das Ganze dauert noch länger und ich weiß erst, worum es geht, wenn der Anwalt Akteneinsicht hatte.
Man nennt das Prozeßökonomie, Schweigerecht wg. Schweigepflicht oder als Beschuldigter bietet auch Vorteile. Das Ausmaß möglicher Strafen sollte schon garnicht in Angst versetzen, wenn man ein reines Gewissen hat.
mfg hgb :wink:
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ein Anwalt würde vermutlich raten keine Aussage zu machen, da die Gefahr besteht, dass man sich mit einer Aussage selbst belastet.
Gruß redvine
mfg hgb :flushed:
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hgb schrieb:
... brauche ich dazu einen Anwalt????
mfg hgb :flushed:
Falls sich aber AN dann irgendwann später doch dazu entschließt eine Aussage zu machen ist ein Anwalt unbedingt zu empfehlen.
Gruß redvine
Vielleicht hilft ja PI mit seinem Anwalt aus. Ist in beiderseitigem Interesse. Dann weiß PI auch was läuft. Als AN würde ich mir allerdings überlegen, ob ich das will und vielleicht einen eigenen Anwalt nehmen.
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redvine schrieb:
Ohne zu wissen, worum es geht, lässt sich natürlich hier nichts weiter raten.
Falls sich aber AN dann irgendwann später doch dazu entschließt eine Aussage zu machen ist ein Anwalt unbedingt zu empfehlen.
Gruß redvine
Vielleicht hilft ja PI mit seinem Anwalt aus. Ist in beiderseitigem Interesse. Dann weiß PI auch was läuft. Als AN würde ich mir allerdings überlegen, ob ich das will und vielleicht einen eigenen Anwalt nehmen.
Der Zeitpunkt stimmt nicht, damit ist die Praxis = PI erst einmal raus aus diesem Fall.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Wo ist denn das beiderseitige Interesse, wenn wir nichts zu dem Fall wissen?
Der Zeitpunkt stimmt nicht, damit ist die Praxis = PI erst einmal raus aus diesem Fall.
mfg hgb :wink:
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Das müssen AN und PI miteinander ausmachen. Da wir eben nichts zu diesem Fall wissen. Ist auf jeden Fall prinzipiell nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Patienten können einem so ganz schön viel Ärger machen.
Gruß redvine
Angst ist niemals ein guter RATGEBER.
MFG HGB :wink:
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hgb schrieb:
mit einer Anzeige wegen übler Nachrede / falscher Anschuldigung / Vortäuschung einer Strasftat kan man sich wunderbar wehren.
Angst ist niemals ein guter RATGEBER.
MFG HGB :wink:
Danke für eure Tipps!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe den MA gefragt, ob er Sie weiter behandelt hat! Es kommt überhaupt nicht in Frage! Ich kann tatsächlich ausschließen, dass er an demTag bei ihr war! Werde trotzdem morgen den Anwalt kontaktieren, da sind wir auf sicheren Seite!
Danke für eure Tipps!
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redvine schrieb:
Strafgesetzbuch (StGB), § 229 Fahrlässige Körperverletzung:
„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
„Ein fahrlässig Handelnder will nicht bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen. Bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können. Das Tat- und damit das Unrechtsbewusstsein hätten in der konkreten Tatsituation somit für den Täter erlangbar sein müssen.“ Wikipedia zu Fahrlässigkeit / Strafrecht.
Die Sache ist durchaus ernst zu nehmen. Kann zumindest viel Ärger verursachen. Und wenn AN zu Recht beschuldigt wird, dann wird es früher oder später auch die Praxis betreffen.
Gruß redvine
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silvia43 schrieb:
Ich würde einen Anwalt nehmen und hoffentlich hast Du vorher deinen Anmeldebogen mit dem Patientenrechtegesetz ausfüllen lassen, wo der Pat. dann mit seiner Unterschrift der Behandlung zugestimmt hat!!
Hallo,
ich bin PI eine Physio Praxis. Mein MA hat von der Kriminalpolizei eine Vorladung bekommen. Eine Pat. hat ihn wegen fahrlässige Körperverletzung angeklagt und er soll zum Termin kommen um sich zum Verdacht der Fahrlässigen Körperverletzung zu äußern. Angeblich soll dass Anfang April 2016 gewesen sein. Wir haben die Akte von der Pat. uns nochmal angeschaut und festgestellt , dass der letzte Behandlungstermin Ende Dezember 2015 gewesen ist. Also könnte er im April 2016 gar nicht bei ihr zur Behandlung gewesen sein.
Soll er selbst hingehen mit der Kopie der letzten VO oder soll ich trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten?
Evtl. will die Frau einfach Geld kassieren?
Danke für jeden hilfreichen Tipp.
Mfg
Hat du deinen MA gefragt , ob er die Pat. eventuell privat ( schwarz ) weiterbehandelt hat ? Wenn nicht : hingehen , hören welche " Körperverletzung " vorliegt , belegen daß kein Kontakt bestand zu diesem Zeitpunkt . Und warten was weiter passiert . Dann kann man immer noch Rechtsbeistand dazu holen . Laß mal hören was ihm vorgeworfen wird .
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.3.17 12:20:
Hallo,
ich bin PI eine Physio Praxis. Mein MA hat von der Kriminalpolizei eine Vorladung bekommen. Eine Pat. hat ihn wegen fahrlässige Körperverletzung angeklagt und er soll zum Termin kommen um sich zum Verdacht der Fahrlässigen Körperverletzung zu äußern. Angeblich soll dass Anfang April 2016 gewesen sein. Wir haben die Akte von der Pat. uns nochmal angeschaut und festgestellt , dass der letzte Behandlungstermin Ende Dezember 2015 gewesen ist. Also könnte er im April 2016 gar nicht bei ihr zur Behandlung gewesen sein.
Soll er selbst hingehen mit der Kopie der letzten VO oder soll ich trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten?
Evtl. will die Frau einfach Geld kassieren?
Danke für jeden hilfreichen Tipp.
Mfg
Hat du deinen MA gefragt , ob er die Pat. eventuell privat ( schwarz ) weiterbehandelt hat ? Wenn nicht : hingehen , hören welche " Körperverletzung " vorliegt , belegen daß kein Kontakt bestand zu diesem Zeitpunkt . Und warten was weiter passiert . Dann kann man immer noch Rechtsbeistand dazu holen . Laß mal hören was ihm vorgeworfen wird .
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Der Anwalt beantragt zunächst Akteneinsicht. Dann bekommt ihr Klarheit über die Anzeige und könnt das weitere Vorgehen planen.
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RePro schrieb:
Nicht ohne Anwalt!
Der Anwalt beantragt zunächst Akteneinsicht. Dann bekommt ihr Klarheit über die Anzeige und könnt das weitere Vorgehen planen.
In welche Welt leben wir???
Hatte schon jemand evtl. ähnliche Situationen?
Wie will man den beweisen, dass man dort nicht war? Und selbst wenn die Therapie stattgefunden hat und dem Patienten Stunden später schlecht geworden ist, wie kann man beweisen, dass es durch die Therapie gekommen ist?
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie kann das überhaupt sein, dass der Pat. den Therapeuten wegen sowas anzeigt, wenn der Therapeut ihn schon lange nicht behandelte! So kann ja jeder jeden anzeigen!
In welche Welt leben wir???
Hatte schon jemand evtl. ähnliche Situationen?
Wie will man den beweisen, dass man dort nicht war? Und selbst wenn die Therapie stattgefunden hat und dem Patienten Stunden später schlecht geworden ist, wie kann man beweisen, dass es durch die Therapie gekommen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Dein MA ist im rechtlichen Sinne dein "Erfüllungsgehilfe" in der Praxis, für Fahrlässigkeit haftest du als PI und musst deinen MA ggf. in Regress nehmen.
Melde den Fall an deine BHV mit schriftlicher Stellungnahme (Pat. war z. Zt.pkt. nicht in Behandlung, Anzeige nach einem Jahr????). Überlass den Rest denen und spar dir den Anwalt.
MA gibt bei der Kripo seine Personalien an, verweist auf seinen Arbeitgeber und macht weiter KEINE Aussage.
Hatte ich auch schon, ruf deine Versicherung an, die beraten dich.
Guten Abend, Nele
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nele69 schrieb:
Als PI hast du eine Berufshaftpflichtversicherung.
Dein MA ist im rechtlichen Sinne dein "Erfüllungsgehilfe" in der Praxis, für Fahrlässigkeit haftest du als PI und musst deinen MA ggf. in Regress nehmen.
Melde den Fall an deine BHV mit schriftlicher Stellungnahme (Pat. war z. Zt.pkt. nicht in Behandlung, Anzeige nach einem Jahr????). Überlass den Rest denen und spar dir den Anwalt.
MA gibt bei der Kripo seine Personalien an, verweist auf seinen Arbeitgeber und macht weiter KEINE Aussage.
Hatte ich auch schon, ruf deine Versicherung an, die beraten dich.
Guten Abend, Nele
Solange nichts zum Tatvorwurf bekannt ist, ist adäquates Reagieren kaum möglich. Wird es an die BHV gemeldet, beginnt ein Schadensfall! Auch wenn hinterher nichts zu zahlen ist!
Von daher wiederhole ich meinen Rat:
MA folgt der Vorladung, gibt nur seine Personalien an und äußert nicht mehr, als dass zum gen. Zeitpunkt kein Kontakt bestand. Der TATVORWURF WIRD IN DER VERNEHMUNG ja genannt.
Wenn das klar ist, kann die BHV immer noch eingeschaltet werden, diese bennent oft einen ihrer Anwälte oder rät, einen der eigenen Wahl - Medizinschäden! - aufzusuchen.
Natürlich kann man in D jederzeit Klage erheben, es kostet bei einem Strafverfahren auch keine Gebühren. Bei falschen Anschuldigungen kann man sich aber auch jederzeit mit Hilfe des Straf- und Zivilrechts wehren, habe ich auch bereits dargestellt, und ich rate, das auch konsequent zu tun. Es gibt immer wieder diese Querulanten, denen nur so beizukommen ist. Wenn's finanziell anfängt, weh zu tun, werden alle weich.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Bisher ist nur von Körperverletzung die Rede, wie und wann völlig unklar.
Solange nichts zum Tatvorwurf bekannt ist, ist adäquates Reagieren kaum möglich. Wird es an die BHV gemeldet, beginnt ein Schadensfall! Auch wenn hinterher nichts zu zahlen ist!
Von daher wiederhole ich meinen Rat:
MA folgt der Vorladung, gibt nur seine Personalien an und äußert nicht mehr, als dass zum gen. Zeitpunkt kein Kontakt bestand. Der TATVORWURF WIRD IN DER VERNEHMUNG ja genannt.
Wenn das klar ist, kann die BHV immer noch eingeschaltet werden, diese bennent oft einen ihrer Anwälte oder rät, einen der eigenen Wahl - Medizinschäden! - aufzusuchen.
Natürlich kann man in D jederzeit Klage erheben, es kostet bei einem Strafverfahren auch keine Gebühren. Bei falschen Anschuldigungen kann man sich aber auch jederzeit mit Hilfe des Straf- und Zivilrechts wehren, habe ich auch bereits dargestellt, und ich rate, das auch konsequent zu tun. Es gibt immer wieder diese Querulanten, denen nur so beizukommen ist. Wenn's finanziell anfängt, weh zu tun, werden alle weich.
mfg hgb :wink:
Es stellte sich heraus, dass sie bei einer Praxis ca. 10min Fussweg entfernt war. Sie hatte schlicht die Praxen verwechselt.
Gruß, A.
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Alyte schrieb:
Ich hatte einen Fall im Kopf, wo eine Pat. bei uns in der Praxis stand und die letzten zwei Termine verschieben wollte. Ich hatte sie noch nie gesehen, den Behandler wusste sie nicht mehr so genau und keine Beschreibung passte.
Es stellte sich heraus, dass sie bei einer Praxis ca. 10min Fussweg entfernt war. Sie hatte schlicht die Praxen verwechselt.
Gruß, A.
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idefix- schrieb:
Als MA würde mich interessieren was ich gemacht haben soll und warum die Anzeige nach fast einem Jahr erst kommt? Als PI würde ich mir von meinemMA schriftlich geben lassen, das er den Patienten nichct schwarz außerhalb der Praxis behandelt hat. Ohne vorherige Info durch die Polizei um was es eigentlich geht,würde ich jede Aussage verweigern.
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