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Stellennummer 0117_000052
in Voll- oder Teilzeit oder auf
Minijob-Basis mit unbefristeter
Einstellung und
flexiblen Arbeits zeiten für
unsere Physiotherapie-Abteilu...
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dass ich 2 fachliche Leiter für eine Praxis benennen kann, habe ich bereits herausgefunden. Muss ein fachlicher Leiter auch gleich ein Physiotherapeut sein oder darf er auch nur Rehasport-Übungsleiter sein und ein Leiter PT?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
dass ich 2 fachliche Leiter für eine Praxis benennen kann, habe ich bereits herausgefunden. Muss ein fachlicher Leiter auch gleich ein Physiotherapeut sein oder darf er auch nur Rehasport-Übungsleiter sein und ein Leiter PT?
Gegenfrage: Kann ein "Übungsleiter Rehasport" ohne KG- oder PT-Ausbildung die therapeutisch korrekte Behandlung der Patienten sicherstellen?
[...]Physiotherapeuten/Krankengymnasten:
1. Ausbildung
1.1 Zulassungsfähige Berufsgruppen
Angehörige folgender Berufsgruppen können im Rahmen der physikalischen Therapie zur Abgabe vertraglich vereinbarter Leistungen zugelassen werden:
1.1.1 Physiotherapeuten/Krankengymnasten
1.2 Nichtzulassungsfähige Berufsgruppen
Folgende Berufsgruppen erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Zulassung insbesondere nicht:
1.2.1 Kneipp-/medizinischer Bademeister
1.2.2 Motopäde, Mototherapeut
1.2.3 Heilpraktiker
1.2.4 Saunabademeister
1.2.5 Badehelfer
1.2.6 Schwimmmeister
1.2.7 Gymnastiklehrer, auch mit Fortbildung in der Bewegungstherapie
1.2.8 Sportlehrer, Sporttherapeut, Sportpädagoge, Diplom-Sportlehrer
1.2.9 Fußpfleger
[...]
-> http://www.physio.de/zulassung/physio.htm
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Papa Alpaka schrieb:
Die Fachliche Leitung einer PT-Praxis darf ausschließlich an Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten vergeben werden, vgl. Zulassungsempfehlungen.
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß §124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden in der Fassung vom 01.03.2012
Gegenfrage: Kann ein "Übungsleiter Rehasport" ohne KG- oder PT-Ausbildung die therapeutisch korrekte Behandlung der Patienten sicherstellen?
[...]Physiotherapeuten/Krankengymnasten:
1. Ausbildung
1.1 Zulassungsfähige Berufsgruppen
Angehörige folgender Berufsgruppen können im Rahmen der physikalischen Therapie zur Abgabe vertraglich vereinbarter Leistungen zugelassen werden:
1.1.1 Physiotherapeuten/Krankengymnasten
1.2 Nichtzulassungsfähige Berufsgruppen
Folgende Berufsgruppen erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Zulassung insbesondere nicht:
1.2.1 Kneipp-/medizinischer Bademeister
1.2.2 Motopäde, Mototherapeut
1.2.3 Heilpraktiker
1.2.4 Saunabademeister
1.2.5 Badehelfer
1.2.6 Schwimmmeister
1.2.7 Gymnastiklehrer, auch mit Fortbildung in der Bewegungstherapie
1.2.8 Sportlehrer, Sporttherapeut, Sportpädagoge, Diplom-Sportlehrer
1.2.9 Fußpfleger
[...]
-> http://www.physio.de/zulassung/physio.htm
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