Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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"... Die Aufteilung der fachlichen Leitung einer Praxis im Job-Sharing-Verfahren ist möglich."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
BRV § 3 Ziffer 1 Satz 4
"... Die Aufteilung der fachlichen Leitung einer Praxis im Job-Sharing-Verfahren ist möglich."
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke. Wieviel Stunden muss die fachliche Leitung angestellt sein?
(1) Aus der Einbindung der zugelassenen Leistungserbringer in den Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen gemäß § 2 Absatz 2 SGB V ergibt sich, dass eine Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens 25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet ist. Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten während der Öffnungszeiten aufgrund der Durchführung von ärztlich verordneten Hausbesuchen, der Erbringung von Leistungen in Einrichtungen nach § 11 Absatz 2 der HeilM-RL bzw. § 9 Absatz 2 der HeilM-RL ZÄ, Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung.
Wie die Mindestanforderungen in Job-Sharing erfüllt werden, bleibt dir überlassen. Theoretisch kannst du auch 25 Fachliche Leiter à 1 Stunde anstellen. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis
(1) Aus der Einbindung der zugelassenen Leistungserbringer in den Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen gemäß § 2 Absatz 2 SGB V ergibt sich, dass eine Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens 25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet ist. Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten während der Öffnungszeiten aufgrund der Durchführung von ärztlich verordneten Hausbesuchen, der Erbringung von Leistungen in Einrichtungen nach § 11 Absatz 2 der HeilM-RL bzw. § 9 Absatz 2 der HeilM-RL ZÄ, Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung.
Wie die Mindestanforderungen in Job-Sharing erfüllt werden, bleibt dir überlassen. Theoretisch kannst du auch 25 Fachliche Leiter à 1 Stunde anstellen. 😉
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend. Kann der fachliche Leiter auch aufgeteilt werden- jeweils 12,5h?
also meines Wissens: Nein
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also meines Wissens: Nein
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Äntz schrieb am 17.04.2023 21:33 Uhr:..Der Therapeut, dem die fachliche Leitung übertragen wird, muss ganz tägig als Behandler zur Verfügung stehen. Als Mindestanwesenheitspflicht werden 30 Stunden/Woche angenommen... Mehrfach falsch. Erst den BRV lesen und dann antworten. 🙈
also meines Wissens: Nein
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Äntz schrieb:
Mit Verlaub: Ich antworte dann, wenn ich es möchte! ..und habe auch geschrieben meines Wissens.. Ich bin ebenfalls froh zu lernen und ein Forum ist zum Wissensaustausch da. Falls dich das stört, eröffne doch ne eigene Seite
Oder alternativ: eigne dich erst das notwendige Wissen an: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Äntz Es ist für ein Fragesteller überhaupt nicht hilfreich, wenn du antwortest ohne wirklich Ahnung zu haben und dazu auch noch grundlegend falsch. Dann antworte lieber nicht. So stiftest du nur Verwirrung. Oder behandelst du auch spezielle Krankheitsbilder ohne Ahnung davon zu haben?
Oder alternativ: eigne dich erst das notwendige Wissen an: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Äntz schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij schönes Leben nerd_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Äntz Ooooh, bist du jetzt beleidigt?
Du scheinst den RV nicht zu kennen..und Lars hat die Bedingungen ja hier eingestelltJürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo Antz,
Du scheinst den RV nicht zu kennen..und Lars hat die Bedingungen ja hier eingestelltJürgenK ;)
grins
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
grins
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Nicole Gaupp schrieb:
So und wie ist es denn jetzt mit der fachlichen Leitung tatsächlich? Wieviel Stunden muss nun eine fachliche Leitung in der Praxis sein? Ich Blick es tatsächlich nicht mehr 🫤
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...ich würde sagen wie der Praxisinhaber...oder eben für die Zeit wo der Inhaber nicht da ist
MfG
JürgenK ;)
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Inche schrieb:
@Nicole Gaupp Laut dem neusten Rahmenvertrag 25std an 3 Tagen die Woche. Frühr 30Tage an 5 Tagen.Die Fachliche Leitung darf auch auf 2 Personen aufgeteilt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Auch auf mehr als 2 Personen. Das ist weiter nicht geregelt.
Die fachliche Leitung muss für die Zeit der GKV-Mindest-Öffnungszeiten gewährleistet sein. Alles andere ist nicht geregelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nicole Gaupp Der Begriff "Fachlicher Leiter" beinhaltet der zugelassenen PI und/oder ggf. eine oder mehrere angestellte PT welche die Voraussetzungen zur fachlichen Leitung erfüllen und vom PI damit beauftragt werden.
Die fachliche Leitung muss für die Zeit der GKV-Mindest-Öffnungszeiten gewährleistet sein. Alles andere ist nicht geregelt.
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Nicole Gaupp schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Dankeschön
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Problem beschreiben
Äntz schrieb:
..Der Therapeut, dem die fachliche Leitung übertragen wird, muss ganz tägig als Behandler zur Verfügung stehen. Als Mindestanwesenheitspflicht werden 30 Stunden/Woche angenommen...
also meines Wissens: Nein
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