"Die entspannteste Art
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Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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da ich in meinen Recherchen nichts zu meiner folgenden Frage finde und auch der Verband bisher nicht antwortet, erhoffe ich mir hier eine kompetente Antwort.
Ich würde gerne eine langjährige und erfahrene Kollegin als fachliche Leitung benennen. Sie ist jedoch Masseur und med. Bademeister, kein Physio. Aufgabengebiet soll die tägliche Organisation des Praxisablaufs im Therapeutenbereich sein.
Machbar oder nicht?
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mister182 schrieb:
Hallo liebe Kollegen / Kolleginnen,
da ich in meinen Recherchen nichts zu meiner folgenden Frage finde und auch der Verband bisher nicht antwortet, erhoffe ich mir hier eine kompetente Antwort.
Ich würde gerne eine langjährige und erfahrene Kollegin als fachliche Leitung benennen. Sie ist jedoch Masseur und med. Bademeister, kein Physio. Aufgabengebiet soll die tägliche Organisation des Praxisablaufs im Therapeutenbereich sein.
Machbar oder nicht?
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mister182 schrieb:
Nein, ist eine Physio-Praxis. Ich habe im Rahmenvertrag sowie im Netz geschaut, ZVK angeschrieben, Kollegen/innen gefragt. Keiner konnte bisher eine sichere Aussage treffen.
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Bernie schrieb:
Wenn Du eine Massagepraxis hast geht das. Sonst -aus meiner Sicht-nicht. (§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung [Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V]). Wo hast Du denn recherchiert? Steht ja alles in den Verträgen drin. (Hinweis: Ich habe selbst keine GKV Praxis)
Siehe Anlage 5 des Rahmenvertrages: "Zulassungsvorraussetzungen"
1. Berufliche Qualifikation
1.1 Zulassungsfähige Berufsgruppen
Angehörige folgender Berufsgruppen, die gemäß des Masseur- und Physiotherapeu-
tengesetzes die Erlaubnis zur Führung einer der nachfolgend aufgeführten Berufsbe-
zeichnungen besitzen, können im Rahmen der Physiotherapie zur Abgabe vertraglich
vereinbarter Leistungen zugelassen werden:
1.1.1 Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen oder Masseure und medi-
zinische Bademeister
1.1.2 Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten
1.1.3 Masseurinnen oder Masseure
1.1.4 Krankengymnastinnen oder Krankengymnasten
Willst du deine Mitarbeiterin wirklich zur fachlichen Leitung machen? Arbeitest du nicht mehr mit in deiner Praxis?
Ich finde es völlig unnötig jemand zum FL zu machen, wenn man selbst noch in der Praxis ist.
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das habe ich auch entdeckt. Ich bin jedoch nicht ganz sicher ob das auch als fachliche Leitung geht. Leider sind hierzu nirgendwo explizite, aussagekräftige Informationen zu finden.
Ich bin dabei eine Zweitpraxis zu gründen. In der jetzigen sind wir 15 Leute, das wird auf Dauer nur sinnvoll wenn ich Sachen abgebe. Es soll also nicht nur wegen der rechtlichen Komponente einen leitenden Therapeuten geben, sondern mehr zur Aufgabenverteilung bzw. Entlastung. Der besagten MA traue ich das zu 100% zu. Behandlungen werde ich selbst zurückschrauben.
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mister182 schrieb:
Danke Jeverland,
das habe ich auch entdeckt. Ich bin jedoch nicht ganz sicher ob das auch als fachliche Leitung geht. Leider sind hierzu nirgendwo explizite, aussagekräftige Informationen zu finden.
Ich bin dabei eine Zweitpraxis zu gründen. In der jetzigen sind wir 15 Leute, das wird auf Dauer nur sinnvoll wenn ich Sachen abgebe. Es soll also nicht nur wegen der rechtlichen Komponente einen leitenden Therapeuten geben, sondern mehr zur Aufgabenverteilung bzw. Entlastung. Der besagten MA traue ich das zu 100% zu. Behandlungen werde ich selbst zurückschrauben.
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Bernie schrieb:
"Also grundsätzlich geht das." Also ich lasse mich ja gerne belehren, aber das musst Du mir erklären. Wie kann ein Masseur fachlicher Leiter in einer PT Praxis sein, wenn der die fachliche Qualifikation für eine Zulassung als Leistungserbringer selbst nicht hat und er auch selbst die Leistungen nicht abgeben darf, welch in einer PT Praxis abgegeben werden (Mit Ausnahme von z.B. Massage, Lympdrainage, Wärme usw.) Die fachliche Leitung wird ja anstelle des zugelassenen Leistungserbringers benannt.
"Leider sind hierzu nirgendwo explizite, aussagekräftige Informationen zu finden."
§ 124 SGB V in Verbindung mit § 3 und § 11 des Rahmenvertrages und der Anlage 5 Abs. 1 .......................
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Bernie schrieb:
@mister182
"Leider sind hierzu nirgendwo explizite, aussagekräftige Informationen zu finden."
§ 124 SGB V in Verbindung mit § 3 und § 11 des Rahmenvertrages und der Anlage 5 Abs. 1 .......................
Anlage 5 zum Rahmenvertrag sagt aus, dass Masseure eine Zulassung für eine Physiopraxis bekommen können. Also impliziert das, dass die Fachliche Leitung natürlich auch Masseur sein darf.
Der Fachliche Leiter muss doch auch nicht alle Qualis haben, die in der Praxis angeboten werden.
Genügend fachliche Leiter in dieser Republik haben kein Zertifikat und keine Ahnung von Kinder-ZNS oder PNF, in den Praxen wird es trotzdem, weil es Mitarbeiter gibt, die das können.
Aber in sofern hast Du recht, der Masseur darf selbst natürlich keine KG abgeben, aber dafür sind dann ja dann die anderen Angestellten da.
Hier am Ort kenne ich mindestens einen Med. Bademeister, der eine Physiopraxis betreibt. Ohne eine zusätzlich benannte Fachliche Leitung. Er hat nur "normale" Angestellte.
Aber wie Massu unter schreibt, bei der Zulassungstelle nachfragen.
Wenn die vorab keine Antwort geben können, hilft nur einfach die Mitarbeiterin anzumelden.
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Jeverland schrieb:
@Bernie
Anlage 5 zum Rahmenvertrag sagt aus, dass Masseure eine Zulassung für eine Physiopraxis bekommen können. Also impliziert das, dass die Fachliche Leitung natürlich auch Masseur sein darf.
Der Fachliche Leiter muss doch auch nicht alle Qualis haben, die in der Praxis angeboten werden.
Genügend fachliche Leiter in dieser Republik haben kein Zertifikat und keine Ahnung von Kinder-ZNS oder PNF, in den Praxen wird es trotzdem, weil es Mitarbeiter gibt, die das können.
Aber in sofern hast Du recht, der Masseur darf selbst natürlich keine KG abgeben, aber dafür sind dann ja dann die anderen Angestellten da.
Hier am Ort kenne ich mindestens einen Med. Bademeister, der eine Physiopraxis betreibt. Ohne eine zusätzlich benannte Fachliche Leitung. Er hat nur "normale" Angestellte.
Aber wie Massu unter schreibt, bei der Zulassungstelle nachfragen.
Wenn die vorab keine Antwort geben können, hilft nur einfach die Mitarbeiterin anzumelden.
am Rande der ganzen Paragrafen: Du traust das Deiner/em MA/in zu - wird sie/er denn auch so vom Team akzeptiert? Als fachliche Leitung, also ggf. auch als Ansprechpartner/in zu Therapieinhalten von z. B. jüngeren KollegInnen?
Du schreibst von einem 15köpfigen Team, da wird im Alltag die eine oder andere fachliche Frage auftauchen.
Organisationstalent hin oder her...aber ist nur so ein Gedanke...
Schönes Wochenende vorab!
t.
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tinki schrieb:
@mister182 Hallo,
am Rande der ganzen Paragrafen: Du traust das Deiner/em MA/in zu - wird sie/er denn auch so vom Team akzeptiert? Als fachliche Leitung, also ggf. auch als Ansprechpartner/in zu Therapieinhalten von z. B. jüngeren KollegInnen?
Du schreibst von einem 15köpfigen Team, da wird im Alltag die eine oder andere fachliche Frage auftauchen.
Organisationstalent hin oder her...aber ist nur so ein Gedanke...
Schönes Wochenende vorab!
t.
"Anlage 5 zum Rahmenvertrag sagt aus, dass Masseure eine Zulassung für eine Physiopraxis bekommen können." Das steht in "meine" Anlage 5 nicht. Bei mir steht: "Angehörige folgender Berufsgruppen, die gemäß des Masseur- und Physiotherapeu-
tengesetzes die Erlaubnis zur Führung einer der nachfolgend aufgeführten Berufsbe-
zeichnungen besitzen, können im Rahmen der Physiotherapie zur Abgabe vertraglich
vereinbarter Leistungen zugelassen werden:
1.1.1 Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen oder Masseure und medi-
zinische Bademeister
1.1.2 Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten
1.1.3 Masseurinnen oder Masseure
1.1.4 Krankengymnastinnen oder Krankengymnasten"
Die vertraglich vereinbarten Leistungen unterscheiden sich doch beim Masseur und beim PT, oder bin ich da falsch?
"Der Fachliche Leiter muss doch auch nicht alle Qualis haben, die in der Praxis angeboten werden." Das ist richtig, aber aus meiner Sicht fehlt dem Masseur schon die Grundvoraussetzung als fachlicher Leiter für eine PT Praxis. Aber vielleicht irre ich mich da auch. Kann ja sein.
Eurer Argumentation folgend würde ich dann nur noch Masseure als fachliche Leiter einstellen..........
Physio Deutschland sagt zur Anmeldung der PT Praxis:" Erforderlich ist der Nachweis der Erlaubnis zur Führung der Berufsurkunde„Physiotherapeut/in“ oder „Krankengymnast/in“. Die Berufsurkunde muss beglaubigt sein."
Die ARGE unterscheidet bei der Zulassung in:"Physiotherapiepraxis, Medizinischer Badebetrieb und Massagepraxis"
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Bernie schrieb:
@Jeverland
"Anlage 5 zum Rahmenvertrag sagt aus, dass Masseure eine Zulassung für eine Physiopraxis bekommen können." Das steht in "meine" Anlage 5 nicht. Bei mir steht: "Angehörige folgender Berufsgruppen, die gemäß des Masseur- und Physiotherapeu-
tengesetzes die Erlaubnis zur Führung einer der nachfolgend aufgeführten Berufsbe-
zeichnungen besitzen, können im Rahmen der Physiotherapie zur Abgabe vertraglich
vereinbarter Leistungen zugelassen werden:
1.1.1 Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen oder Masseure und medi-
zinische Bademeister
1.1.2 Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten
1.1.3 Masseurinnen oder Masseure
1.1.4 Krankengymnastinnen oder Krankengymnasten"
Die vertraglich vereinbarten Leistungen unterscheiden sich doch beim Masseur und beim PT, oder bin ich da falsch?
"Der Fachliche Leiter muss doch auch nicht alle Qualis haben, die in der Praxis angeboten werden." Das ist richtig, aber aus meiner Sicht fehlt dem Masseur schon die Grundvoraussetzung als fachlicher Leiter für eine PT Praxis. Aber vielleicht irre ich mich da auch. Kann ja sein.
Eurer Argumentation folgend würde ich dann nur noch Masseure als fachliche Leiter einstellen..........
Physio Deutschland sagt zur Anmeldung der PT Praxis:" Erforderlich ist der Nachweis der Erlaubnis zur Führung der Berufsurkunde„Physiotherapeut/in“ oder „Krankengymnast/in“. Die Berufsurkunde muss beglaubigt sein."
Die ARGE unterscheidet bei der Zulassung in:"Physiotherapiepraxis, Medizinischer Badebetrieb und Massagepraxis"
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Jeverland schrieb:
Also grundsätzlich geht das.
Siehe Anlage 5 des Rahmenvertrages: "Zulassungsvorraussetzungen"
1. Berufliche Qualifikation
1.1 Zulassungsfähige Berufsgruppen
Angehörige folgender Berufsgruppen, die gemäß des Masseur- und Physiotherapeu-
tengesetzes die Erlaubnis zur Führung einer der nachfolgend aufgeführten Berufsbe-
zeichnungen besitzen, können im Rahmen der Physiotherapie zur Abgabe vertraglich
vereinbarter Leistungen zugelassen werden:
1.1.1 Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen oder Masseure und medi-
zinische Bademeister
1.1.2 Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten
1.1.3 Masseurinnen oder Masseure
1.1.4 Krankengymnastinnen oder Krankengymnasten
Willst du deine Mitarbeiterin wirklich zur fachlichen Leitung machen? Arbeitest du nicht mehr mit in deiner Praxis?
Ich finde es völlig unnötig jemand zum FL zu machen, wenn man selbst noch in der Praxis ist.
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hast Du hierzu eventuell Schriften, Vorgaben, etc. ...?
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mister182 schrieb:
Vielen Dank pt ani,
hast Du hierzu eventuell Schriften, Vorgaben, etc. ...?
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pt ani schrieb:
Man kann die Praxis als Masseurin eröffnen, leiten. Braucht dann aber eine/n fachlichen LeiterIn, der Physio ist. Das ist mein letzter Stand..
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massu schrieb:
Der effektivste Weg dies zu erfahren, wäre die Zulassungsstelle zu fragen. Ich kenne das nur, dass die fachliche Leitung auch fachlich leiten muss. Eine Masseurin steht fachlich unter einem Physio. Die Zusatzqualifikationen sind personengebunden. Die FL muss diese nicht besitzen.
Mein Resultat dieser Diskussion: Ich werde die Zulassungsstelle fragen und auf deren Aussage hin dementsprechend handeln.
Ich selbst bin ebenfalls der Meinung, das eine PT-Praxis gemäß den Vorschriften fachlich nicht von einem Masseur geleitet werden darf. Wenn auch, um auf @tinki 's Frage einzugehen, diese MA die erforderlichen Eigenschaften besitzt die Mitarbeiter während meiner Abwesenheit richtig zu behandeln und zu leiten. Auch die Akzeptanz wäre kein einschränkender Faktor. Für fachliche Themen sind wir untereinander stetig in Gesprächen und profitieren von den unterschiedlichen Erfahrungs-/ und Ausbildungswerten. Daher würde es tatsächlich nur um die Leitung des täglichen Praxisablaufs gehen, was dementsprechend schriftlich vereinbart und festgehalten wird.
Nochmals vielen Dank an alle und ein schönes Wochenende.
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ein stellvertr. Geschäftsführer (gerne ein Masseur, oder Anmeldekraft), der für alles organisatorisches zuständig wäre und ein fachlicher Leiter (Physio) für das therapeutische und die Zulassung, der mind 25h im Betrieb wäre
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massu schrieb:
Mach doch eine geteilte Leitung
ein stellvertr. Geschäftsführer (gerne ein Masseur, oder Anmeldekraft), der für alles organisatorisches zuständig wäre und ein fachlicher Leiter (Physio) für das therapeutische und die Zulassung, der mind 25h im Betrieb wäre
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mister182 schrieb:
Wie ich sehe gibt es, wie so oft im Leben ;-), keine einheitliche Meinung. Ich möchte mich trotzdem ganz herzlich für Eure Zeit und den Austausch bedanken.
Mein Resultat dieser Diskussion: Ich werde die Zulassungsstelle fragen und auf deren Aussage hin dementsprechend handeln.
Ich selbst bin ebenfalls der Meinung, das eine PT-Praxis gemäß den Vorschriften fachlich nicht von einem Masseur geleitet werden darf. Wenn auch, um auf @tinki 's Frage einzugehen, diese MA die erforderlichen Eigenschaften besitzt die Mitarbeiter während meiner Abwesenheit richtig zu behandeln und zu leiten. Auch die Akzeptanz wäre kein einschränkender Faktor. Für fachliche Themen sind wir untereinander stetig in Gesprächen und profitieren von den unterschiedlichen Erfahrungs-/ und Ausbildungswerten. Daher würde es tatsächlich nur um die Leitung des täglichen Praxisablaufs gehen, was dementsprechend schriftlich vereinbart und festgehalten wird.
Nochmals vielen Dank an alle und ein schönes Wochenende.
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