Du bist Physiotherapeut:in und hast
Lust auf ein großartiges
Praxisteam.
Wir haben eine
Physio-Logo-Osteopathie Praxis. Wir
behandeln sehr gerne Kinder und
sind spezialisiert auf Osteopathie
Kinder und Bobath Kinder.
Natürlich behandeln wir auch
Erwachsene in allen
Therapiebereichen. Wir fahren auch
sehr gerne Hausbesuche.
Wir bieten:
-sehr gute Vergütung
-Arbeitszeit und Stunden frei
wählbar
-30 Tage Urlaub, Geburtstag frei
-5 Tage Fortbildungsurlaub
-interne Fortbildungen mit unser...
Lust auf ein großartiges
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wählbar
-30 Tage Urlaub, Geburtstag frei
-5 Tage Fortbildungsurlaub
-interne Fortbildungen mit unser...
Undd: wo kann ich das nachlesen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann mir bitte jemand sagen, wie viel Stunden ein fachlicher Leiter in der Praxis sein muss?
Undd: wo kann ich das nachlesen?
§ 12 Organisatorische Voraussetzungen
(1) Der Zugelassene/fachliche Leiter hat in seiner Praxis ganztägig als Behandler zur Verfü-
gung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsbe-
rechtigten anderweitig sicher zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Hausbesuche und
die Erbringung von Therapien in Einrichtungen sowie Krankheit, Urlaub oder berufliche
Fortbildung bis zu einer Dauer von 8 Wochen.
Von einer bestimmten Stundenzahl ist hier nicht die Rede. Ich denke "ganztägig" lässt aber auch nur einen minimalen Bewegungs- und Interpretationsspielraum zu. M. E. sollte ein fachlicher Leiter nie weniger Stunden in der Praxis zur Verfügung stehen als seine Mitarbeiter und Kollegen. Sollte dies einer einzigen Person nicht möglich sein, gibt es inzwischen hier ja auch durchaus die Möglichkeit des "jobsharings".
In anderen Bereichen (Physio und Ergo) kenne ich mich nicht aus. Im Zweifelsfall einfach mal bei den Krankenkassen nachfragen oder im Internet in den zutreffenden Rahmenempfehlungen nachlesen.
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Tolkinchen schrieb:
Sollte die Frage für den Bereich Logopädie gelten, hier ein kleiner Auszug aus den Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes:
§ 12 Organisatorische Voraussetzungen
(1) Der Zugelassene/fachliche Leiter hat in seiner Praxis ganztägig als Behandler zur Verfü-
gung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsbe-
rechtigten anderweitig sicher zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Hausbesuche und
die Erbringung von Therapien in Einrichtungen sowie Krankheit, Urlaub oder berufliche
Fortbildung bis zu einer Dauer von 8 Wochen.
Von einer bestimmten Stundenzahl ist hier nicht die Rede. Ich denke "ganztägig" lässt aber auch nur einen minimalen Bewegungs- und Interpretationsspielraum zu. M. E. sollte ein fachlicher Leiter nie weniger Stunden in der Praxis zur Verfügung stehen als seine Mitarbeiter und Kollegen. Sollte dies einer einzigen Person nicht möglich sein, gibt es inzwischen hier ja auch durchaus die Möglichkeit des "jobsharings".
In anderen Bereichen (Physio und Ergo) kenne ich mich nicht aus. Im Zweifelsfall einfach mal bei den Krankenkassen nachfragen oder im Internet in den zutreffenden Rahmenempfehlungen nachlesen.
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morpheus-06 schrieb:
Ja
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FSchulze schrieb:
Kann ich bzgl. der Fortbildungspflicht einen fachlichen Leiter bestimmen, dieser muss nun die Fortbildungsnachweise statt des inhabers erfüllen.
Richtig?
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