WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Undd: wo kann ich das nachlesen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann mir bitte jemand sagen, wie viel Stunden ein fachlicher Leiter in der Praxis sein muss?
Undd: wo kann ich das nachlesen?
§ 12 Organisatorische Voraussetzungen
(1) Der Zugelassene/fachliche Leiter hat in seiner Praxis ganztägig als Behandler zur Verfü-
gung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsbe-
rechtigten anderweitig sicher zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Hausbesuche und
die Erbringung von Therapien in Einrichtungen sowie Krankheit, Urlaub oder berufliche
Fortbildung bis zu einer Dauer von 8 Wochen.
Von einer bestimmten Stundenzahl ist hier nicht die Rede. Ich denke "ganztägig" lässt aber auch nur einen minimalen Bewegungs- und Interpretationsspielraum zu. M. E. sollte ein fachlicher Leiter nie weniger Stunden in der Praxis zur Verfügung stehen als seine Mitarbeiter und Kollegen. Sollte dies einer einzigen Person nicht möglich sein, gibt es inzwischen hier ja auch durchaus die Möglichkeit des "jobsharings".
In anderen Bereichen (Physio und Ergo) kenne ich mich nicht aus. Im Zweifelsfall einfach mal bei den Krankenkassen nachfragen oder im Internet in den zutreffenden Rahmenempfehlungen nachlesen.
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Tolkinchen schrieb:
Sollte die Frage für den Bereich Logopädie gelten, hier ein kleiner Auszug aus den Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes:
§ 12 Organisatorische Voraussetzungen
(1) Der Zugelassene/fachliche Leiter hat in seiner Praxis ganztägig als Behandler zur Verfü-
gung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsbe-
rechtigten anderweitig sicher zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Hausbesuche und
die Erbringung von Therapien in Einrichtungen sowie Krankheit, Urlaub oder berufliche
Fortbildung bis zu einer Dauer von 8 Wochen.
Von einer bestimmten Stundenzahl ist hier nicht die Rede. Ich denke "ganztägig" lässt aber auch nur einen minimalen Bewegungs- und Interpretationsspielraum zu. M. E. sollte ein fachlicher Leiter nie weniger Stunden in der Praxis zur Verfügung stehen als seine Mitarbeiter und Kollegen. Sollte dies einer einzigen Person nicht möglich sein, gibt es inzwischen hier ja auch durchaus die Möglichkeit des "jobsharings".
In anderen Bereichen (Physio und Ergo) kenne ich mich nicht aus. Im Zweifelsfall einfach mal bei den Krankenkassen nachfragen oder im Internet in den zutreffenden Rahmenempfehlungen nachlesen.
Richtig?
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morpheus-06 schrieb:
Ja
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FSchulze schrieb:
Kann ich bzgl. der Fortbildungspflicht einen fachlichen Leiter bestimmen, dieser muss nun die Fortbildungsnachweise statt des inhabers erfüllen.
Richtig?
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