Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
möchtest deine Karriere in Schwung
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Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
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Ich brauche mal ein wenig Schwarmintelligenz und Erfahrungswerte. Wir basteln gerade gedanklich an einigen Varianten:
Mein Mann, Physio, betreibt eine Praxis mit 2 Mitarbeitern und ist dort auch der fachliche Leiter. Ich, kein Physio, mache die Rezeption, Buchhaltung und alles Bürokratische.
Nun wollen wir eine zweite Praxis eröffnen. Ist es theoretisch möglich, dass er die fachliche Leitung beider Praxen übernimmt. Mit je 25 Wochenstunden? Würden wir damit umgehen können, dass Gewerbesteuer anfällt? Oder in einer Praxis alleiniger fachlicher Leiter (30 Wochenstunden) und in der anderen im Jobsharing (15/15) mit einer Angestellten?
Wäre es möglich, dass ich die Zulassung der Zweitpraxis auf mich beantrage und ihn als fachlichen Leiter anstelle? Ich habe verschiedenes dazu gelesen, manche Kassen lehnen Fachfremde als Zulassungsinhaber wohl generell ab, aber laut Rahmenvertrag ginge das. Wäre ich dann auch freiberuflich oder ist das dann eh immer Gewerbe?
Welche Konstellation könnt ihr empfehlen, wer hat Erfahrungen? Was ist steuerlich am klügsten (Stichwort Freiberuflichkeit)?
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Moin.
Beide Varianten sind möglich.
Also dein Mann übernimmt 2 Leitungen mit je 25 Stunden, er teilt sich in der Zweitpraxis die Fachliche Leitung.
Problematisch sehe ich eher, dass diese Fachlichen Leitung auch so gelebt werden und nicht nur auf dem Papier steht.
Die Variante, dass du der PI bist und dein Mann die FL geht auch. Du bist dann aber immer gewerblich unterwegs. Steuerlich wird die Gewerbesteuer ja auf die Einkommenssteuer angerechnet, bis zu einem Hebesatz von 380 hast du finanziell nichts groß zu befürchten. Der IHK Beitrag halt. Wenn der Hebesatz aber höher ist, musst du halt den Gewinn in der Zweitpraxis möglichst klein rechnen.
Teile deiner Fragen sind aber bei deinem Steuerberater viel besser aufgehoben als bei uns.
Für diese Art von Grundsatzüberlegungen kommt es oft auf die anderen persönlichen Umstände an.
Kurze Info am Rande:
Ich bin zum Beispiel auch Fachfremder und trotzdem PI.
Ich arbeite sogar nebenbei in teilzeit noch woanders (auch im Gesundheitssektor)
Meine (nicht-ehe)-Frau ist die FL.
Neben meiner Frau hab ich noch andere Angestellte.
Unsere sehr spezielle Konstellation hat andere Gründe.
Ich zahle jedenfalls trotzdem keinen Cent Gewerbesteuer. Nur die Einkommensteuer. Muss dafür aber einen etwas umfangreicheren Jahresabschluss machen, weil ich eben nicht Freiberuflich unterwegs bin, sondern voll gewerblich.
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Jeverland schrieb:
@Moneliah
Moin.
Beide Varianten sind möglich.
Also dein Mann übernimmt 2 Leitungen mit je 25 Stunden, er teilt sich in der Zweitpraxis die Fachliche Leitung.
Problematisch sehe ich eher, dass diese Fachlichen Leitung auch so gelebt werden und nicht nur auf dem Papier steht.
Die Variante, dass du der PI bist und dein Mann die FL geht auch. Du bist dann aber immer gewerblich unterwegs. Steuerlich wird die Gewerbesteuer ja auf die Einkommenssteuer angerechnet, bis zu einem Hebesatz von 380 hast du finanziell nichts groß zu befürchten. Der IHK Beitrag halt. Wenn der Hebesatz aber höher ist, musst du halt den Gewinn in der Zweitpraxis möglichst klein rechnen.
Teile deiner Fragen sind aber bei deinem Steuerberater viel besser aufgehoben als bei uns.
Für diese Art von Grundsatzüberlegungen kommt es oft auf die anderen persönlichen Umstände an.
Kurze Info am Rande:
Ich bin zum Beispiel auch Fachfremder und trotzdem PI.
Ich arbeite sogar nebenbei in teilzeit noch woanders (auch im Gesundheitssektor)
Meine (nicht-ehe)-Frau ist die FL.
Neben meiner Frau hab ich noch andere Angestellte.
Unsere sehr spezielle Konstellation hat andere Gründe.
Ich zahle jedenfalls trotzdem keinen Cent Gewerbesteuer. Nur die Einkommensteuer. Muss dafür aber einen etwas umfangreicheren Jahresabschluss machen, weil ich eben nicht Freiberuflich unterwegs bin, sondern voll gewerblich.
Das hat mir schon sehr geholfen.
Du hast absolut Recht. Besonders die 50 Wochenstundenvariante wird auf Dauer schwer umsetzbar sein. Mein Mann möchte auf lange Sicht ja eher ein paar Stunden abbauen. Dass die EÜR bei Gewerbe dann durch eine Bilanzierung ersetzt wird, wusste ich. Das macht dann unser Steuerberater. Ich muss gestehen, dass er nicht auf Heilmittelerbringer spezialisiert ist. Daher sind mir manchmal die Erfahrungswerte der User hier wichtiger und aussagekräftiger.
Hat das Bundesland bei solchen Fragen eine Relevanz? Klar, der Rahmenvertrag ist bundeseinheitlich, aber die AOK Rheinland kocht ja trotzdem noch ein anderes Süppchen, als so manch andere AOK.
Der Vorteil, wenn ich PI wäre, ist doch dann, dass die Erstpraxis unter meinem Mann weiter freiberuflich bleibt und nur die 2. Gewerbe, oder? Wenn er 2 auf sich laufen hat, werden beide gewerblich, richtig? Allein, um die Steuerberaterkosten zu senken, erscheint mir das sinnvoll.
Danke nochmal🙏
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Moneliah schrieb:
Vielen Dank für deine Antwort.
Das hat mir schon sehr geholfen.
Du hast absolut Recht. Besonders die 50 Wochenstundenvariante wird auf Dauer schwer umsetzbar sein. Mein Mann möchte auf lange Sicht ja eher ein paar Stunden abbauen. Dass die EÜR bei Gewerbe dann durch eine Bilanzierung ersetzt wird, wusste ich. Das macht dann unser Steuerberater. Ich muss gestehen, dass er nicht auf Heilmittelerbringer spezialisiert ist. Daher sind mir manchmal die Erfahrungswerte der User hier wichtiger und aussagekräftiger.
Hat das Bundesland bei solchen Fragen eine Relevanz? Klar, der Rahmenvertrag ist bundeseinheitlich, aber die AOK Rheinland kocht ja trotzdem noch ein anderes Süppchen, als so manch andere AOK.
Der Vorteil, wenn ich PI wäre, ist doch dann, dass die Erstpraxis unter meinem Mann weiter freiberuflich bleibt und nur die 2. Gewerbe, oder? Wenn er 2 auf sich laufen hat, werden beide gewerblich, richtig? Allein, um die Steuerberaterkosten zu senken, erscheint mir das sinnvoll.
Danke nochmal🙏
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Moneliah schrieb:
Der Hebesatz beträgt bei uns 480
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Problem beschreiben
Moneliah schrieb:
Hallo an die Physios,
Ich brauche mal ein wenig Schwarmintelligenz und Erfahrungswerte. Wir basteln gerade gedanklich an einigen Varianten:
Mein Mann, Physio, betreibt eine Praxis mit 2 Mitarbeitern und ist dort auch der fachliche Leiter. Ich, kein Physio, mache die Rezeption, Buchhaltung und alles Bürokratische.
Nun wollen wir eine zweite Praxis eröffnen. Ist es theoretisch möglich, dass er die fachliche Leitung beider Praxen übernimmt. Mit je 25 Wochenstunden? Würden wir damit umgehen können, dass Gewerbesteuer anfällt? Oder in einer Praxis alleiniger fachlicher Leiter (30 Wochenstunden) und in der anderen im Jobsharing (15/15) mit einer Angestellten?
Wäre es möglich, dass ich die Zulassung der Zweitpraxis auf mich beantrage und ihn als fachlichen Leiter anstelle? Ich habe verschiedenes dazu gelesen, manche Kassen lehnen Fachfremde als Zulassungsinhaber wohl generell ab, aber laut Rahmenvertrag ginge das. Wäre ich dann auch freiberuflich oder ist das dann eh immer Gewerbe?
Welche Konstellation könnt ihr empfehlen, wer hat Erfahrungen? Was ist steuerlich am klügsten (Stichwort Freiberuflichkeit)?
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