Egal ob Aussteiger vor 10 Jahren
oder Mutter aus der Elternzeit.....
wir halten einen Platz für jeden
bereit. Wir suchen Verstärkung
für unser kleines Team. Du findest
bei uns eine harmonische
Atmosphäre, interne und externe
Fortbildungen werden unterstützt
und gefördert. Dein Lohn wird
regelmäßig an deine Qualitäten
angepasst. Komm zu uns und wir
nehmen dich mit auf eine wunderbare
Reise.
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aber wenn andere Therapeuten auch Patienten an Geräten einweisen ,Aufsicht halten sollen , müssen diese den Schein doch auch haben oder ?
danke für Antwort !
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Danny 07 schrieb:
eine fachliche Leitung muß ja bei den Kassen angemeldet sein ( die den KGG-Gerätschein hat ),
aber wenn andere Therapeuten auch Patienten an Geräten einweisen ,Aufsicht halten sollen , müssen diese den Schein doch auch haben oder ?
danke für Antwort !
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moahl schrieb:
Ja!
Satz 2: Ja (wenn KGG zu Lasten der GKV, wenn "nur" Selbstzahler etc., ebenfalls Nein)
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Hase C schrieb:
Satz 1: Nein
Satz 2: Ja (wenn KGG zu Lasten der GKV, wenn "nur" Selbstzahler etc., ebenfalls Nein)
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Danny 07 schrieb:
Danke für eure Antworten !
und dann passiert mal was ?
würde man dann mit zur Verantwortung gezogen ?
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limone schrieb:
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/patienten-an-geraeten-fachliche-leitung/16/68688/68777#msg-68777
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Danny 07 schrieb:
aber was wäre denn , wenn man den Schein nicht hat , aber als Weisung des AG trotzdem Patienten an den Geräten einweisen soll ,es auch sozusagen besten Wissens macht
und dann passiert mal was ?
würde man dann mit zur Verantwortung gezogen ?
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