• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
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Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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Wir sind ein familiär geführtes
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an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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an zwei Praxisstandorten. Neben
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aber wenn andere Therapeuten auch Patienten an Geräten einweisen ,Aufsicht halten sollen , müssen diese den Schein doch auch haben oder ?
danke für Antwort !
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Danny 07 schrieb:
eine fachliche Leitung muß ja bei den Kassen angemeldet sein ( die den KGG-Gerätschein hat ),
aber wenn andere Therapeuten auch Patienten an Geräten einweisen ,Aufsicht halten sollen , müssen diese den Schein doch auch haben oder ?
danke für Antwort !
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moahl schrieb:
Ja!
Satz 2: Ja (wenn KGG zu Lasten der GKV, wenn "nur" Selbstzahler etc., ebenfalls Nein)
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Hase C schrieb:
Satz 1: Nein
Satz 2: Ja (wenn KGG zu Lasten der GKV, wenn "nur" Selbstzahler etc., ebenfalls Nein)
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Danny 07 schrieb:
Danke für eure Antworten !
und dann passiert mal was ?
würde man dann mit zur Verantwortung gezogen ?
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limone schrieb:
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/patienten-an-geraeten-fachliche-leitung/16/68688/68777#msg-68777
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Danny 07 schrieb:
aber was wäre denn , wenn man den Schein nicht hat , aber als Weisung des AG trotzdem Patienten an den Geräten einweisen soll ,es auch sozusagen besten Wissens macht
und dann passiert mal was ?
würde man dann mit zur Verantwortung gezogen ?
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