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flachen Hierarchien
• Geregelte, flexible
Arbeitszeiten (Mo-Fr, keine
Wochenendarbeit)
• Unbefristete Anstellung
• Finanzielle Unterstützung und
Zusatzurlaub für Fortbildungen
• Ein Firmentablet (auch privat
nutz...
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Ist das jemandem bekannt bzw. gibts dazu eine verlässliche schriftliche Quelle?
Die Info an die Ärzte soll wohl von der KV kommen.
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mia 554 schrieb:
Habe heute von einer Ärztin die Info bekommen, daß nur noch derjenige Arzt Folgeverordnungen austellen darf, der auch die Erstverordnung ausgestellt hat...
Ist das jemandem bekannt bzw. gibts dazu eine verlässliche schriftliche Quelle?
Die Info an die Ärzte soll wohl von der KV kommen.
Habe heute von einer Ärztin die Info bekommen, daß nur noch derjenige Arzt Folgeverordnungen austellen darf, der auch die Erstverordnung ausgestellt hat...
Ist das jemandem bekannt bzw. gibts dazu eine verlässliche schriftliche Quelle?
Die Info an die Ärzte soll wohl von der KV kommen.
Da weder die HMR noch die R-Verträge geändert wurden, kannst du diese Info in die Tonne klopfen.
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Habe heute von einer Ärztin die Info bekommen, daß nur noch derjenige Arzt Folgeverordnungen austellen darf, der auch die Erstverordnung ausgestellt hat...
Ist das jemandem bekannt bzw. gibts dazu eine verlässliche schriftliche Quelle?
Die Info an die Ärzte soll wohl von der KV kommen.
Da weder die HMR noch die R-Verträge geändert wurden, kannst du diese Info in die Tonne klopfen.
Das betrifft uns ja erst sekundär, es ist eine Richtlinie für die Ärzte, die das Ausstellen einer FV ablehnen sollen, wenn der Patient die EV woanders her hat.
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mia 554 schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.6.19 16:00:
mia 554 schrieb am 27.6.19 15:39:
Habe heute von einer Ärztin die Info bekommen, daß nur noch derjenige Arzt Folgeverordnungen austellen darf, der auch die Erstverordnung ausgestellt hat...
Ist das jemandem bekannt bzw. gibts dazu eine verlässliche schriftliche Quelle?
Die Info an die Ärzte soll wohl von der KV kommen.
Da weder die HMR noch die R-Verträge geändert wurden, kannst du diese Info in die Tonne klopfen.
Das betrifft uns ja erst sekundär, es ist eine Richtlinie für die Ärzte, die das Ausstellen einer FV ablehnen sollen, wenn der Patient die EV woanders her hat.
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Tempelritter schrieb:
mia 554 schrieb am 27.6.19 15:39:
Habe heute von einer Ärztin die Info bekommen, daß nur noch derjenige Arzt Folgeverordnungen austellen darf, der auch die Erstverordnung ausgestellt hat...
Ist das jemandem bekannt bzw. gibts dazu eine verlässliche schriftliche Quelle?
Die Info an die Ärzte soll wohl von der KV kommen.
Da weder die HMR noch die R-Verträge geändert wurden, kannst du diese Info in die Tonne klopfen.
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