O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Weiss jemand, ob die Beihilfestelle physiotherapeutische Leistungen, die vom Arzt verschrieben wurden, erstattet werden, wenn die Therapie durch den Ehepartner bzw. durch einen Verwandten erbracht wird?
Danke für die Info im Voraus.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
holger302 schrieb:
Ich denke das die EHE geltende Gesetze nicht neutralisiert. Also warum sollte es keine Erstattung geben?
Die Beihilfe schließt Behandlungen und Anwendungen durch nahe Angehörige aus.
Nachzulesen in der Beihilfe Verordnung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MeFe89 schrieb:
Leider nicht richtig.
Die Beihilfe schließt Behandlungen und Anwendungen durch nahe Angehörige aus.
Nachzulesen in der Beihilfe Verordnung.
so ist es
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@MeFe89
so ist es
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok,vielen Dank.
Die Beihilfe schließt Behandlungen und Anwendungen durch nahe Angehörige aus.
Nachzulesen in der Beihilfe Verordnung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89
MeFe89 schrieb am 01.09.2023 08:06 Uhr:Leider nicht richtig. Richtig und das gilt im Übrigen in der Regel auch für die Private KV im Allgemeinen.
Die Beihilfe schließt Behandlungen und Anwendungen durch nahe Angehörige aus.
Nachzulesen in der Beihilfe Verordnung.
... so ist es. Ich mache einen Honorarvertrag mit Privatpatienten, in dem auch steht, dass eventuell die PKV dies nicht erstattet. Diesen muss der Patient unterschreiben, wenn er in unserer Praxis behandelt werden möchte. Preisverhandlungen gibt's in unserer Praxis nicht, darauf mache ich auch aufmerksam, dehalb hab' ich nie Diskussionen. grinning
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Evemarie Kaiser schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
... so ist es. Ich mache einen Honorarvertrag mit Privatpatienten, in dem auch steht, dass eventuell die PKV dies nicht erstattet. Diesen muss der Patient unterschreiben, wenn er in unserer Praxis behandelt werden möchte. Preisverhandlungen gibt's in unserer Praxis nicht, darauf mache ich auch aufmerksam, dehalb hab' ich nie Diskussionen. grinning
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Und woher weiß die Beihilfe dass es sich um Verwandschaft handelt????
In der BeihilfeV des Bundes oder auch der, der einzelnen Bundesländer (die i. d. R. die des Bundes inhaltlich weitgehend übernehmen)??
In der aktuellen Beihilfeverordnung meines Bundeslandes (Bayern) habe ich dazu (bisher) nichts gefunden. Kannst Du die entsprechende Passage benennen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@MeFe89
In der BeihilfeV des Bundes oder auch der, der einzelnen Bundesländer (die i. d. R. die des Bundes inhaltlich weitgehend übernehmen)??
In der aktuellen Beihilfeverordnung meines Bundeslandes (Bayern) habe ich dazu (bisher) nichts gefunden. Kannst Du die entsprechende Passage benennen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
holger302 schrieb:
@MeFe89 ok, japanese_ogreich Liebe Deutsche -land.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SNS37 schrieb:
@Schippi Der Datenschutz macht das eigentlich unmöglich!sunglasses
Zitat: "Die Beihilfe schließt Behandlungen und Anwendungen durch nahe Angehörige aus. Nachzulesen in der Beihilfe Verordnung".
Dies gilt zumindest für Bayern seit dem 01.01.2021 nicht mehr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@MeFe89
Zitat: "Die Beihilfe schließt Behandlungen und Anwendungen durch nahe Angehörige aus. Nachzulesen in der Beihilfe Verordnung".
Dies gilt zumindest für Bayern seit dem 01.01.2021 nicht mehr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
@GüSta Hast du eine Quelle?
Im Bund und in BW steht es drin.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MeFe89 schrieb:
@GüSta ich habe tatsächlich auch nichts in der Landesverordnung von Bayern gelesen, hab extra das PDF danach durchsuchen lassen. Da hast du recht. Nennt sich dann wohl vetterleswirtschaft oder? ;)
Im Bund und in BW steht es drin.
vor 2021 hat mich eine Angestellte meiner Frau bzw. dann später meiner Tochter behandelt. Damit war bereits in der Vergangenheit das "Problem" vom Tisch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@MeFe89
vor 2021 hat mich eine Angestellte meiner Frau bzw. dann später meiner Tochter behandelt. Damit war bereits in der Vergangenheit das "Problem" vom Tisch.
Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Link
Im Bund und in BW steht es drin.
Die Definition des Begriffs "Angehöriger" findest Du z. B. für das Steuerrecht in § 15 der Abgabenordnung (AO). Wikipedia z. B. listet dazu noch weitere Quellen.
Zur Klarstellung, weil hier mehrmals benutzt wurde: die Begriffe "Verwandter" und "Angehöriger" sind nicht deckungsgleich. Wer miteinander verwandt ist beschreibt § 1589 BGB.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@MeFe89
MeFe89 schrieb am 01.09.2023 18:07 Uhr:@GüSta ich habe tatsächlich auch nichts in der Landesverordnung von Bayern gelesen, hab extra das PDF danach durchsuchen lassen. Da hast du recht. Nennt sich dann wohl vetterleswirtschaft oder? ;) Ich habe mir die Mühe gemacht und die aktuelle Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) durchgelesen und auch dort wie bereits bei der Beihilfeverordnung für Bayern keinen Leistungsausschluß bei der Behandlung Angehöriger bzw. naher Angehöriger gefunden. Könntest Du mir den einschlägigen § in der BBhV nennen?
Im Bund und in BW steht es drin.
Die Definition des Begriffs "Angehöriger" findest Du z. B. für das Steuerrecht in § 15 der Abgabenordnung (AO). Wikipedia z. B. listet dazu noch weitere Quellen.
Zur Klarstellung, weil hier mehrmals benutzt wurde: die Begriffe "Verwandter" und "Angehöriger" sind nicht deckungsgleich. Wer miteinander verwandt ist beschreibt § 1589 BGB.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde!
Weiss jemand, ob die Beihilfestelle physiotherapeutische Leistungen, die vom Arzt verschrieben wurden, erstattet werden, wenn die Therapie durch den Ehepartner bzw. durch einen Verwandten erbracht wird?
Danke für die Info im Voraus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Linda Armbruster schrieb:
Ich reiche regelmäßig die Physiorezepte bei der Beihilfe BW ein und lasse mich von meinem Ehemann in seiner Praxis behandeln. Bisher alles ohne weitere Nachfragen o.ä.
Mein Profilbild bearbeiten