Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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Und muss ich mich in Schleswig - Holstein auch beim Gesundheitsamt anmelden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend, ich möchte mich gerne im kommenden Jahr mit einer privaten Physiotherapiepraxis selbständig machen. Nun meine Frage. Können die Räumlichkeiten auch im eigenen Wohnhaus sein oder müssen externe Räumlichkeiten angemietet werden und gibt es dort auch Vorschriften?
Und muss ich mich in Schleswig - Holstein auch beim Gesundheitsamt anmelden?
Nutzungsänderung von Wohn auf Gewerberäume
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Inche schrieb:
Ja die Räume können im Privaten Wohngebäude sein weiteres sollt es du auf deinem Zuständigen Amt erfahren Parkplätze Brandschutz usw.Daher ab zum Bauamt Gesundheitsamt Ordnungsamt
Nutzungsänderung von Wohn auf Gewerberäume
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Eberhard schrieb:
Es gibt tausende Physiotherapeuten, Masseure usw., die ihre Praxis im eigen Haus haben. Allerdings müssen dabei vor allem Baurechtsfragen beachtet werden. Wie mein Vorschreiber schon richtig schrieb, sollte das zuständige Bauamt befragt werden.
habe ich gerade erfolgreich durch....auch in SH
Bauamt- Nutzungsänderung- schauen was geändert werden muss....bei uns war es ein zweiter Notausgang.....und dann gehts los....Gesundheitsamt brauchst du nicht
Finanzamt- Meldung der Selbstständigkeit...ebenso bei KV und RV und Berufshaftpflicht abschliessen
und los gehts.....
kauf dir das Buch...die eigene Praxis und such dir nen Steuerberater
viel Erfolg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schön für eure Antworten! Ist mir eine große Hilfe!!!
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Claudiia schrieb:
Hey,
habe ich gerade erfolgreich durch....auch in SH
Bauamt- Nutzungsänderung- schauen was geändert werden muss....bei uns war es ein zweiter Notausgang.....und dann gehts los....Gesundheitsamt brauchst du nicht
Finanzamt- Meldung der Selbstständigkeit...ebenso bei KV und RV und Berufshaftpflicht abschliessen
und los gehts.....
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viel Erfolg
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