Goldene Hände gesucht!
Wir suchen zum nächstmöglichen
Termin staatl. geprüfte
Physiotherapeuten in VZ als
fachliche Leitung für unsere
wunderschöne orthopädisch
sportmedizinisch ausgerichtete
Praxis im Zentrum von Neuhausen. .
Wir bieten:
30-60min Taktung
interne und externe
Fortbildungsmöglichkeiten
finanzielle Unterstützung bei
Fobis
30 Tage Urlaub
leistungsgerechte Bezahlung je nach
Qualifikation
Deutschlandticket oder
Fahrtkostenzuschuss
UrbanSportsclub A...
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Und muss ich mich in Schleswig - Holstein auch beim Gesundheitsamt anmelden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend, ich möchte mich gerne im kommenden Jahr mit einer privaten Physiotherapiepraxis selbständig machen. Nun meine Frage. Können die Räumlichkeiten auch im eigenen Wohnhaus sein oder müssen externe Räumlichkeiten angemietet werden und gibt es dort auch Vorschriften?
Und muss ich mich in Schleswig - Holstein auch beim Gesundheitsamt anmelden?
Nutzungsänderung von Wohn auf Gewerberäume
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Inche schrieb:
Ja die Räume können im Privaten Wohngebäude sein weiteres sollt es du auf deinem Zuständigen Amt erfahren Parkplätze Brandschutz usw.Daher ab zum Bauamt Gesundheitsamt Ordnungsamt
Nutzungsänderung von Wohn auf Gewerberäume
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Eberhard schrieb:
Es gibt tausende Physiotherapeuten, Masseure usw., die ihre Praxis im eigen Haus haben. Allerdings müssen dabei vor allem Baurechtsfragen beachtet werden. Wie mein Vorschreiber schon richtig schrieb, sollte das zuständige Bauamt befragt werden.
habe ich gerade erfolgreich durch....auch in SH
Bauamt- Nutzungsänderung- schauen was geändert werden muss....bei uns war es ein zweiter Notausgang.....und dann gehts los....Gesundheitsamt brauchst du nicht
Finanzamt- Meldung der Selbstständigkeit...ebenso bei KV und RV und Berufshaftpflicht abschliessen
und los gehts.....
kauf dir das Buch...die eigene Praxis und such dir nen Steuerberater
viel Erfolg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schön für eure Antworten! Ist mir eine große Hilfe!!!
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Claudiia schrieb:
Hey,
habe ich gerade erfolgreich durch....auch in SH
Bauamt- Nutzungsänderung- schauen was geändert werden muss....bei uns war es ein zweiter Notausgang.....und dann gehts los....Gesundheitsamt brauchst du nicht
Finanzamt- Meldung der Selbstständigkeit...ebenso bei KV und RV und Berufshaftpflicht abschliessen
und los gehts.....
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viel Erfolg
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