Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Und muss ich mich in Schleswig - Holstein auch beim Gesundheitsamt anmelden?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend, ich möchte mich gerne im kommenden Jahr mit einer privaten Physiotherapiepraxis selbständig machen. Nun meine Frage. Können die Räumlichkeiten auch im eigenen Wohnhaus sein oder müssen externe Räumlichkeiten angemietet werden und gibt es dort auch Vorschriften?
Und muss ich mich in Schleswig - Holstein auch beim Gesundheitsamt anmelden?
Nutzungsänderung von Wohn auf Gewerberäume
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Inche schrieb:
Ja die Räume können im Privaten Wohngebäude sein weiteres sollt es du auf deinem Zuständigen Amt erfahren Parkplätze Brandschutz usw.Daher ab zum Bauamt Gesundheitsamt Ordnungsamt
Nutzungsänderung von Wohn auf Gewerberäume
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Eberhard schrieb:
Es gibt tausende Physiotherapeuten, Masseure usw., die ihre Praxis im eigen Haus haben. Allerdings müssen dabei vor allem Baurechtsfragen beachtet werden. Wie mein Vorschreiber schon richtig schrieb, sollte das zuständige Bauamt befragt werden.
habe ich gerade erfolgreich durch....auch in SH
Bauamt- Nutzungsänderung- schauen was geändert werden muss....bei uns war es ein zweiter Notausgang.....und dann gehts los....Gesundheitsamt brauchst du nicht
Finanzamt- Meldung der Selbstständigkeit...ebenso bei KV und RV und Berufshaftpflicht abschliessen
und los gehts.....
kauf dir das Buch...die eigene Praxis und such dir nen Steuerberater
viel Erfolg
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schön für eure Antworten! Ist mir eine große Hilfe!!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Claudiia schrieb:
Hey,
habe ich gerade erfolgreich durch....auch in SH
Bauamt- Nutzungsänderung- schauen was geändert werden muss....bei uns war es ein zweiter Notausgang.....und dann gehts los....Gesundheitsamt brauchst du nicht
Finanzamt- Meldung der Selbstständigkeit...ebenso bei KV und RV und Berufshaftpflicht abschliessen
und los gehts.....
kauf dir das Buch...die eigene Praxis und such dir nen Steuerberater
viel Erfolg
Mein Profilbild bearbeiten