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wie verhält es sich in Bezug auf die Kassenzulassung wenn eine schon bestehende Praxis als Einzelunternehmung einen Gesellschafter aufnimmt und dann als GBR weiterläuft ?
Muss die Praxis eine erneute Zulassung beantragen ?
Soweit ich mich informiert habe muss der Name der Unternehmung nicht zwingend geändert werden, eine GBR kann man nennen wie man will, nur muss am Schluss der Zusatz GBR, richtig ? Also z.b. statt bisher Physiotherapie Max Mustermann --> Physiotherapie Max Mustermann GBR, selbiges auf allen Rechnungen und im Auftritt nach aussen ? Sprich auch das Geschäftskonto etc. etc.
Danke für Information.
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Gert Winsa schrieb:
Hallo,
wie verhält es sich in Bezug auf die Kassenzulassung wenn eine schon bestehende Praxis als Einzelunternehmung einen Gesellschafter aufnimmt und dann als GBR weiterläuft ?
Muss die Praxis eine erneute Zulassung beantragen ?
Soweit ich mich informiert habe muss der Name der Unternehmung nicht zwingend geändert werden, eine GBR kann man nennen wie man will, nur muss am Schluss der Zusatz GBR, richtig ? Also z.b. statt bisher Physiotherapie Max Mustermann --> Physiotherapie Max Mustermann GBR, selbiges auf allen Rechnungen und im Auftritt nach aussen ? Sprich auch das Geschäftskonto etc. etc.
Danke für Information.
Muss die Praxis eine erneute Zulassung beantragen ?
nö, nur die meldung, dass ein zusätzlicher arbeiter in den räumlichkeiten tätig ist. (die räumlichkeit selbst muss natürlich den zulassungsrichtlinien entsprechen für einen weiteren therapeuten)
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Bist du dir so sicher mit der Zulassung ? Der Vertragspartner ändert sich ja.
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Gert Winsa schrieb:
Diesen Vorraussetzungen entspricht Sie, die ursprüngliche Praxis ist vor nicht all zu ferner Zeit umgezogen und erfüllt alle Vorraussetzungen.
Bist du dir so sicher mit der Zulassung ? Der Vertragspartner ändert sich ja.
Eine weitere Frage die sich aufdrängt: muss ein neuer Gesellschafter eine Einlage an die Gesellschaft tätigen, da ansonsten dass Finanzamt einmal probleme machen kann, z.b. Schein GBR, warum besteht keine Einlage mit allen Steuerlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft und alle Gesellschafter etc. etc.
Soll damit nur ein anderes Arbeitsverhältnis verschleiert werden etc.
Danke für Info.
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Gert Winsa schrieb:
Ok ich konnte einige Punkte klären, die Vertretung nach außen muss zwingend mit einer Veränderung des Namens, Briefköpfe, Gemeinsames Bankkonto etc. etc. verändert werden. Ist auch naheliegend.
Eine weitere Frage die sich aufdrängt: muss ein neuer Gesellschafter eine Einlage an die Gesellschaft tätigen, da ansonsten dass Finanzamt einmal probleme machen kann, z.b. Schein GBR, warum besteht keine Einlage mit allen Steuerlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft und alle Gesellschafter etc. etc.
Soll damit nur ein anderes Arbeitsverhältnis verschleiert werden etc.
Danke für Info.
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Alex Moro schrieb:
Gert Winsa schrieb am 21.9.19 10:15:
Muss die Praxis eine erneute Zulassung beantragen ?
nö, nur die meldung, dass ein zusätzlicher arbeiter in den räumlichkeiten tätig ist. (die räumlichkeit selbst muss natürlich den zulassungsrichtlinien entsprechen für einen weiteren therapeuten)
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Zum Ende des Einzelunternehmens muss ein kompletter Schlussstrich gezogen werden.
Ihr müst einen Gesellschaftsvertrag machen, neues IK beantragen,Finanzamt neue Steuernummer usw.
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weiß56 schrieb:
Ganz dringend Steuerberater aufsuchen.
Zum Ende des Einzelunternehmens muss ein kompletter Schlussstrich gezogen werden.
Ihr müst einen Gesellschaftsvertrag machen, neues IK beantragen,Finanzamt neue Steuernummer usw.
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Gert Winsa schrieb:
Ok, Thema hat sich erledigt, ist zu kompliziert. Nach einiger Beschäftigung mit der Materie ist es eine sehr komplexe Angelegenheit es gibt andere Lösungsvarianten.
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Eberhard schrieb:
Ich würde Gerd Winsa raten, sich mit den organisatorischen Fragen an seinen Steuerberater und mit den Zulassungsfragen an den Berufsverband zu wenden.
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