wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Gruß aus Brandenburg
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Wenn du keine Umsatzeinbußen hast -> warum sollten Unterstützungsgelder fließen?
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn du Umsatzeinbußen hast -> Überbrückungshilfen wie alle anderen auch
Wenn du keine Umsatzeinbußen hast -> warum sollten Unterstützungsgelder fließen?
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Horatio72 schrieb:
Wie wird das ei9gentlich berechnet? Also ich werde nichts beantragen aber wüsste auchg grad nicht wie ich das berechnen sollte. Mir fiel z.b. das komplette Weihnachtsgeschäft (Gutscheine ) weg. Ich habe auch nen vollen Plan, aber auch viele kurzfristige Absagen. (Kontaktperson, erkältet usw) Im Gegensatz zum letzten Jahr ist es schon deutlich weniger aber diese Schwankungen hab ich eigentlich jedes Jahr durch strukturelle Veränderungen. Ich wüsste also gar nicht was ich da angeben sollte?
Corona-Hilfe: Bundesregierung will Unterstützung ausweiten - Politik - SZ
der Therapeuten-Schutzschirm vom letzten Jahr war wohl eine einmalige Sache und für manch einen sogar ein echter "Zugewinn".
Die derzeitige Situation, wo bei uns vorübergehend (für ca. 6 Wochen) nur die Umsätze in den stationären Einrichtungen weggebrochen sind, rechtfertigt meines Erachtens noch nicht den Ruf nach zusätzlichen staatlichen Hilfen.
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W. Stangner schrieb:
KUG, IFSG und siehe aktuell hier:
Corona-Hilfe: Bundesregierung will Unterstützung ausweiten - Politik - SZ
der Therapeuten-Schutzschirm vom letzten Jahr war wohl eine einmalige Sache und für manch einen sogar ein echter "Zugewinn".
Die derzeitige Situation, wo bei uns vorübergehend (für ca. 6 Wochen) nur die Umsätze in den stationären Einrichtungen weggebrochen sind, rechtfertigt meines Erachtens noch nicht den Ruf nach zusätzlichen staatlichen Hilfen.
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Ellyboy schrieb:
Moin allerseits.Ich frage mich, ob wir wie letztes Jahr auf finanzielle Hilfe hoffen können.Weiß zufällig jemand etwas darüber?
Gruß aus Brandenburg
Falls ich mich nicht irre, war die Begründung, das Umsatzausfall zu Lasten der Praxis im Umkehrschluss zu weniger
Ausgaben der KK führen. Da das Kassensystem eigentlich ein Solidarprinzip ist und die Ausgaben Heilmittel für das Kalenderjahr "geplant"sind, wurde damit wirklich unbürokratisch geholfen.
Unsere Praxis hat eine Gewichtung von ca. 60% Praxis und 40% HB und Pflegeeinrichtungen. Aufgrund von massiven Coronaausbrüchen in allen meinen Pflegeheimen und das Wegbleiben von Risikopat. in der Praxis brechen mir seit Anfang Dezember 2020 gerade rund 30-40% Umsatz weg.
Warum sollte ein erneuter Rettungsschirm nicht legitim sein um Kurzarbeit etc. zu vermeiden.
Gruß aus Brandenburg
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PT-Morris schrieb:
Ungedeckte Fixkosten können anteilig durch die Überbrückungshilfe II/III erstattet werden.
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Ellyboy schrieb:
ich meinte den Rettungsschirm für PI auf der Grundlage der Abrechnunge Quartal IV 2019 und davon 40%.
Falls ich mich nicht irre, war die Begründung, das Umsatzausfall zu Lasten der Praxis im Umkehrschluss zu weniger
Ausgaben der KK führen. Da das Kassensystem eigentlich ein Solidarprinzip ist und die Ausgaben Heilmittel für das Kalenderjahr "geplant"sind, wurde damit wirklich unbürokratisch geholfen.
Unsere Praxis hat eine Gewichtung von ca. 60% Praxis und 40% HB und Pflegeeinrichtungen. Aufgrund von massiven Coronaausbrüchen in allen meinen Pflegeheimen und das Wegbleiben von Risikopat. in der Praxis brechen mir seit Anfang Dezember 2020 gerade rund 30-40% Umsatz weg.
Warum sollte ein erneuter Rettungsschirm nicht legitim sein um Kurzarbeit etc. zu vermeiden.
Gruß aus Brandenburg
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PT-Morris schrieb:
Wie es aussieht wird der Zugang zur Überbrückungshilfe III erleichtert ( nur noch mindestens 30% Umsatzrückgang ) und die Neustarthilfe wird aufgestockt. Bei den Betriebskosten zur Bestimmung der ungedeckte Fixkosten wird wohl auch ein fiktiver Unternehmerlohn ansetzbar sein.
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