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bis jetzt hat noch keiner von euch(PI) darüber berichtet, ob und so ja ab wann und wie viel, ihr eueren Mitarbeiter teilnehmen lässt an der Erhöhung der Leistungsvergütung.
Mich würde eueren Überlegungen interessieren zu dieser ersten Stufe. Z.B. hat die Erhöhung der Vergütung dazu geführt, dass die Ärtzte angehalten werden weniger zu verschreiben.
Ich bin gespannt auf einer sachlicher Diskussion.
Gruß Susi
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Pat2 schrieb:
Liebe Kollegen,
bis jetzt hat noch keiner von euch(PI) darüber berichtet, ob und so ja ab wann und wie viel, ihr eueren Mitarbeiter teilnehmen lässt an der Erhöhung der Leistungsvergütung.
Mich würde eueren Überlegungen interessieren zu dieser ersten Stufe. Z.B. hat die Erhöhung der Vergütung dazu geführt, dass die Ärtzte angehalten werden weniger zu verschreiben.
Ich bin gespannt auf einer sachlicher Diskussion.
Gruß Susi
@ Pat2
Vielmehr würde mich interessieren woher du weisst , dass die Ärzte angehalten sind weniger zu verschreiben.
Gibt es dazu verlässliche Quellen?
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Vielmehr würde mich interessieren woher du weisst , dass die Ärzte angehalten sind weniger zu verschreiben.
Gibt es dazu verlässliche Quellen?
Ja mich auch, hast du dazu eine Quelle? Eine Abnahme des Verordnungsvolumens wäre natürlich blöd.
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ptinning schrieb:
@ Pat2
Vielmehr würde mich interessieren woher du weisst , dass die Ärzte angehalten sind weniger zu verschreiben.
Gibt es dazu verlässliche Quellen?
Ja mich auch, hast du dazu eine Quelle? Eine Abnahme des Verordnungsvolumens wäre natürlich blöd.
...was aber bei einer Erhöhung der Vergütungen die logische Konsequenz ist!!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Eine Abnahme des Verordnungsvolumens wäre natürlich blöd...
...was aber bei einer Erhöhung der Vergütungen die logische Konsequenz ist!!
Grüße...Gerry
...Eine Abnahme des Verordnungsvolumens wäre natürlich blöd...
...was aber bei einer Erhöhung der Vergütungen die logische Konsequenz ist!!
Grüße...Gerry
Nein. Denn auch das Volumen wurde für die Kostenträger entsprechend angepasst.
Oder besser gesagt, die Durschnittswerte und Richtgrößen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
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tom1350 schrieb:
Gerry schrieb am 16.1.18 14:29:
...Eine Abnahme des Verordnungsvolumens wäre natürlich blöd...
...was aber bei einer Erhöhung der Vergütungen die logische Konsequenz ist!!
Grüße...Gerry
Nein. Denn auch das Volumen wurde für die Kostenträger entsprechend angepasst.
Oder besser gesagt, die Durschnittswerte und Richtgrößen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
...Eine Abnahme des Verordnungsvolumens wäre natürlich blöd...
...was aber bei einer Erhöhung der Vergütungen die logische Konsequenz ist!!
Grüße...Gerry
Nein. Denn auch das Volumen wurde für die Kostenträger entsprechend angepasst.
Oder besser gesagt, die Durschnittswerte und Richtgrößen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Genau so wie du es geschrieben hast ist es :blush:
Habe die Selbe Info von meinem Berufsverband.
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ptinning schrieb:
tom1350 schrieb am 16.1.18 16:09:
Gerry schrieb am 16.1.18 14:29:
...Eine Abnahme des Verordnungsvolumens wäre natürlich blöd...
...was aber bei einer Erhöhung der Vergütungen die logische Konsequenz ist!!
Grüße...Gerry
Nein. Denn auch das Volumen wurde für die Kostenträger entsprechend angepasst.
Oder besser gesagt, die Durschnittswerte und Richtgrößen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Genau so wie du es geschrieben hast ist es :blush:
Habe die Selbe Info von meinem Berufsverband.
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therapeutin schrieb:
man sollte erst einmal schauen was wirklich an + ankommt,erst das Geld verdienen und dann verteilen und nicht wie der Staat das Geld verteilen und dann erst einmal zusehen woher er es bekommt :wink:
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mbone schrieb:
Ich bin eine One Man Show, drum behalte ich den ganzen Reichtum für mich
@ Pat2
Vielmehr würde mich interessieren woher du weisst , dass die Ärzte angehalten sind weniger zu verschreiben.
Gibt es dazu verlässliche Quellen?
[...]
bis jetzt hat noch keiner von euch(PI) darüber berichtet, ob und so ja ab wann und wie viel, ihr eueren Mitarbeiter teilnehmen lässt an der Erhöhung der Leistungsvergütung.
[...]
Sorry, ich wusste nicht das erwartet wird das ich die Öffentlichkeit über meine Gehaltstrukturierung informiere. Sollte ich vielleicht mal wieder machen, da lassen sich immer wieder gute Leute anheuern ;)
Kurz und knapp: Der größere Teil der ausgeschütteten Geldern sind Umsatzbeteiligungen -- damit werden sämtliche Honorarerhöhungen durch Kostenträger automatisch an die ausführenden Mitarbeiter weitergegeben, ab dem Moment in dem sie abrechnungswirksam werden**.
**an dem Punkt eine Information für den interessierten angestellten Mitleser: Die Abschlüsse über "+30% bis Ende 2019" führen nicht dazu das ich rückwirkend Löhne um 35% anheben kann. Jegliches Geld das ich ausgebe muss zuerst erwirtschaftet werden, ein sehr kleiner Teil des ausgegebenen Geldes wird dafür eingesetzt, zukünftige Einkommensquellen zu erschließen...
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Papa Alpaka schrieb:
Pat2 schrieb am 6.1.18 23:29:
[...]
bis jetzt hat noch keiner von euch(PI) darüber berichtet, ob und so ja ab wann und wie viel, ihr eueren Mitarbeiter teilnehmen lässt an der Erhöhung der Leistungsvergütung.
[...]
Sorry, ich wusste nicht das erwartet wird das ich die Öffentlichkeit über meine Gehaltstrukturierung informiere. Sollte ich vielleicht mal wieder machen, da lassen sich immer wieder gute Leute anheuern ;)
Kurz und knapp: Der größere Teil der ausgeschütteten Geldern sind Umsatzbeteiligungen -- damit werden sämtliche Honorarerhöhungen durch Kostenträger automatisch an die ausführenden Mitarbeiter weitergegeben, ab dem Moment in dem sie abrechnungswirksam werden**.
**an dem Punkt eine Information für den interessierten angestellten Mitleser: Die Abschlüsse über "+30% bis Ende 2019" führen nicht dazu das ich rückwirkend Löhne um 35% anheben kann. Jegliches Geld das ich ausgebe muss zuerst erwirtschaftet werden, ein sehr kleiner Teil des ausgegebenen Geldes wird dafür eingesetzt, zukünftige Einkommensquellen zu erschließen...
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erhe schrieb:
Was ist denn die Erfahrung der Kollegen aus BaWü oder anderen Bundesländern bzgl. des Verordnungsverhaltens nach einer solchen deutlichen Erhöhung wie jetzt erstmals in RP. Erst eine Zurückhaltung oder ist die Info über höhere Richtgrößen zeitnah bei den Ärzten gelandet?
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MikeL schrieb:
Ich glaube nicht einmal, dass es den Ärzten bekannt ist, dass unsere Honorare angehoben wurden... :hushed:
Bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht bereits seit 1993 in den Arbeitsverträgen festgeschrieben, dass sich das Gehalt bei einer Erhöhung der GKV-Honorare entsprechend der hieraus resultierenden Umsatzsteigerung erhöht und zwar automatisch, ohne hierum verhandeln oder bitten zu müssen. Nachdem ich zuvor selbst im Angestelltenverhältnis Opfer eines geldgierigen Orthopäden war, dem jedes Mittel recht war, seinen eigenen Gewinn auf Kosten anderer zu maximieren, war mit ein solcher Passus in den Verträgen meines Teams ein inneres Bedürfnis. :point_up:
--> Moralisch verständlich und auch lobenswert, unternehmerisch aber bedenklich. Wenn dieser Passus ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von Vergütungsssteigerungen gilt sind diese noch lange nicht umsatzwirksam, d.h. Du gehst unnötigerweise in Vorleistung - und da stellt sich die Frage warum. Der zweite Punkt ist der, dass solche automatisierten Gehaltsanhebungen selten beim Mitarbeiter als vom Unternehmer wohlwollend empfunden werden sondern nach einiger Zeit schlichtweg normal, das sieht man in jedem Tarifvertrag. Der Motivationsfaktor aufgrund dieser Vereinbarung dürfte somit zeitlich begrenzt sein. Ich halte es für sinnvoll eine Regelung zu finden, die der von Papa Alpaka entspricht, allerdings zur Zeit deutlich nachgelagert, weil kein Mensch weiss wie sich die VerordnungeMENGE entwickeln wird.
MikeS
Ergänzung:
--- Sorry MikeL, ich habe bei Deinem Beitrag etwas überlesen ... also ist es auch so dass bei Dir die tatsächliche Umsatzsteigerung NACH Behandlung berücksichtigt wird ? Dann ist mein obiger Beitrag natürlich zum Teil hinfällig.
MikeS
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MikeS schrieb:
MikeL schrieb am 16.1.18 16:44:
Bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht bereits seit 1993 in den Arbeitsverträgen festgeschrieben, dass sich das Gehalt bei einer Erhöhung der GKV-Honorare entsprechend der hieraus resultierenden Umsatzsteigerung erhöht und zwar automatisch, ohne hierum verhandeln oder bitten zu müssen. Nachdem ich zuvor selbst im Angestelltenverhältnis Opfer eines geldgierigen Orthopäden war, dem jedes Mittel recht war, seinen eigenen Gewinn auf Kosten anderer zu maximieren, war mit ein solcher Passus in den Verträgen meines Teams ein inneres Bedürfnis. :point_up:
--> Moralisch verständlich und auch lobenswert, unternehmerisch aber bedenklich. Wenn dieser Passus ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von Vergütungsssteigerungen gilt sind diese noch lange nicht umsatzwirksam, d.h. Du gehst unnötigerweise in Vorleistung - und da stellt sich die Frage warum. Der zweite Punkt ist der, dass solche automatisierten Gehaltsanhebungen selten beim Mitarbeiter als vom Unternehmer wohlwollend empfunden werden sondern nach einiger Zeit schlichtweg normal, das sieht man in jedem Tarifvertrag. Der Motivationsfaktor aufgrund dieser Vereinbarung dürfte somit zeitlich begrenzt sein. Ich halte es für sinnvoll eine Regelung zu finden, die der von Papa Alpaka entspricht, allerdings zur Zeit deutlich nachgelagert, weil kein Mensch weiss wie sich die VerordnungeMENGE entwickeln wird.
MikeS
Ergänzung:
--- Sorry MikeL, ich habe bei Deinem Beitrag etwas überlesen ... also ist es auch so dass bei Dir die tatsächliche Umsatzsteigerung NACH Behandlung berücksichtigt wird ? Dann ist mein obiger Beitrag natürlich zum Teil hinfällig.
MikeS
--- Sorry MikeL, ich habe bei Deinem Beitrag etwas überlesen ... also ist es auch so dass bei Dir die tatsächliche Umsatzsteigerung NACH Behandlung berücksichtigt wird ? Dann ist mein obiger Beitrag natürlich zum Teil hinfällig.
MikeS
So ist es!
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MikeL schrieb:
MikeS schrieb am 17.1.18 09:24:
--- Sorry MikeL, ich habe bei Deinem Beitrag etwas überlesen ... also ist es auch so dass bei Dir die tatsächliche Umsatzsteigerung NACH Behandlung berücksichtigt wird ? Dann ist mein obiger Beitrag natürlich zum Teil hinfällig.
MikeS
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MikeL schrieb:
Bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht bereits seit 1993 in den Arbeitsverträgen festgeschrieben, dass sich das Gehalt bei einer Erhöhung der GKV-Honorare entsprechend der hieraus resultierenden Umsatzsteigerung erhöht und zwar automatisch, ohne hierum verhandeln oder bitten zu müssen. Nachdem ich zuvor selbst im Angestelltenverhältnis Opfer eines geldgierigen Orthopäden war, dem jedes Mittel recht war, seinen eigenen Gewinn auf Kosten anderer zu maximieren, war mit ein solcher Passus in den Verträgen meines Teams ein inneres Bedürfnis. :point_up:
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