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Laut IFK werden ab Juli die Heilmittelverordnungen nur noch mit dem icd 10 code versehen.Gibt es eine gute Internetseite zur Decodierung? Ich habe immer wieder Schüler in der Praxis, denen ich dann gerne eine Seite empfehlen würde, zum schnellen Überblick. Und alle codes kenn ich natürlich auch nicht auswendig.......
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Meggi89 schrieb:
Hallo an alle!
Laut IFK werden ab Juli die Heilmittelverordnungen nur noch mit dem icd 10 code versehen.Gibt es eine gute Internetseite zur Decodierung? Ich habe immer wieder Schüler in der Praxis, denen ich dann gerne eine Seite empfehlen würde, zum schnellen Überblick. Und alle codes kenn ich natürlich auch nicht auswendig.......
Da lehnt sich der IFK sehr weit aus dem Fenster. Solange die Angabe des ICD10 Schlüssels kein Bestandteil der HMR ist, kommt da gar nichts.
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Meggi89 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort. Aber so war tatsächlich die Info des Verbandes, dass wir sogar Verordnungen ohne icd ändern lassen müssen. Also eine weitere Prüfpflicht :unamused:
https://www.physio.de/forum/abrechnung/icd-10-code-und-indikationsschluessel/8/160936/160962
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Tempelritter schrieb:
Das sehe ich nicht so.
https://www.physio.de/forum/abrechnung/icd-10-code-und-indikationsschluessel/8/160936/160962
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Eduard Physio schrieb:
Hallo. Stand der Dinge bei uns in Ort: Die Ärzte schicken alle Patienten die seit Jahren regelmässig Heilmittel Verordnung bekommen(natürlich ausserhalb des Regelfalls )zu Kasse um Langfristige Genehmigung zu bekommen. Und die Kassen wollen davon nichts wissen. Ist das richtig so?
2)Gibt es für den Leistungserbringer eine Prüfpflicht des ICD-10-Codes im Hinblick auf die Vollständigkeit der therapierelevanten Verordnungsangaben?
Ja! Der Leistungserbringer muss gemäß Heilmittel-Richtlinie und den Rahmenverträgen neben weiteren Angaben auch das Vorhandensein der Diagnose feststellen. Der ICD-10-Code soll regelhaft anstelle der ausgeschriebenen Diagnose vom Vertragsarzt angegeben werden.
Es muss also regelhaft der ICD-10-Code oder in Ausnahmefällen mindestens die ausgeschriebene Diagnose vorhanden sein.
Also ändert sich die Prüfplicht nicht wirklich. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wenn Megg89 richtig lesen könnte :sunglasses: , dann findet sie in der Info des IFK folgendes: ...
2)Gibt es für den Leistungserbringer eine Prüfpflicht des ICD-10-Codes im Hinblick auf die Vollständigkeit der therapierelevanten Verordnungsangaben?
Ja! Der Leistungserbringer muss gemäß Heilmittel-Richtlinie und den Rahmenverträgen neben weiteren Angaben auch das Vorhandensein der Diagnose feststellen. Der ICD-10-Code soll regelhaft anstelle der ausgeschriebenen Diagnose vom Vertragsarzt angegeben werden.
Es muss also regelhaft der ICD-10-Code oder in Ausnahmefällen mindestens die ausgeschriebene Diagnose vorhanden sein.
Also ändert sich die Prüfplicht nicht wirklich. :unamused:
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Meggi89 schrieb:
Wenn Lars v. R. Richtig lesen könnte.... Ich meinte die Prüfpflicht dahingehend, dass überhaupt ein icd code draufsteht und nicht, ob es zur Verordnung passt!
Sonst kürzen die Kassen.
Also werden wir die ICD10Codes irgendwann mal entschlüsseln müssen, damit wir die Diagnose kennen.
Wohl dem, bei dem das das Praxisprogramm macht. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Es muss entweder die Diagnose in Klarschrift oder Code draufstehen. Und natürlich muss das dann auch zu den verschriebenen Heilmitteln passen.
Sonst kürzen die Kassen.
Also werden wir die ICD10Codes irgendwann mal entschlüsseln müssen, damit wir die Diagnose kennen.
Wohl dem, bei dem das das Praxisprogramm macht. :smile:
Zitat:
"Aber so war tatsächlich die Info des Verbandes, dass wir sogar Verordnungen ohne icd ändern lassen müssen. Also eine weitere Prüfpflicht."
Unsere Prüfpflicht bezieht sich darauf, dass entweder eine ICD-10 oder eine Klartext-Diagnose auf der Verordnung sein muss. Nichts anderes sagt auch der IFK.
Auch redet der IFK von SOLL und nicht von MUSS.
Also liebe Meggi: richtig lesen (auch deine eigene Beiträge). :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 13.06.14 08:38]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sorry, du hast immer noch nicht richtig gelesen bzw. verstanden: ich habe genau auf deine Aussage reagiert.
Zitat:
"Aber so war tatsächlich die Info des Verbandes, dass wir sogar Verordnungen ohne icd ändern lassen müssen. Also eine weitere Prüfpflicht."
Unsere Prüfpflicht bezieht sich darauf, dass entweder eine ICD-10 oder eine Klartext-Diagnose auf der Verordnung sein muss. Nichts anderes sagt auch der IFK.
Auch redet der IFK von SOLL und nicht von MUSS.
Also liebe Meggi: richtig lesen (auch deine eigene Beiträge). :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 13.06.14 08:38]
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henrik Rehm schrieb:
Gib mal Medcode als such begriff ein da findest du alles. :smile:
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Tempelritter schrieb:
ICD-10-GM-2010 Code Suche oder in Buchform
Da lehnt sich der IFK sehr weit aus dem Fenster. Solange die Angabe des ICD10 Schlüssels kein Bestandteil der HMR ist, kommt da gar nichts.
mfg hgb :blush:
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Tempelritter schrieb:
ein ICD10 Schlüssel soll die geschriebene Diagnose ersetzen.
mfg hgb :frowning:
[bearbeitet am 13.06.14 11:31]
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hgb schrieb:
Asche auf mein Haupt! :frowning: :frowning: :frowning:
mfg hgb :frowning:
[bearbeitet am 13.06.14 11:31]
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hgb schrieb:
der ICD muss zusätzlich, nicht anstelle der wörtlichen Diagnose auf das Rezept!
mfg hgb :blush:
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idefix- schrieb:
Google :clap:
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Einfach ICD10 und die Nummer bei Google eingeben (schön wenn man ein Smartphone mit Internetzugang hat) , Sekunden später hat man die Diagnose bereits in den Suchergebnissen. Man muss dazu nicht mal irgendeine Seite öffnen oder erst eine Seite aufrufen über die man sucht.
Gruß S.
Wer kann das für uns HMB`ler vorschreiben?
Sicher nicht die KBV oder der Spitzenverband der GKV!
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Was passiert, wenn die Diagnose gar nicht zum Indikationsschlüssel passt? Genau... die Kassen kürzen Dir die VO.
Und ich bin der festen Überzeugung, dass diese Relation transitiv ist... d.h. wenn der ICD10 nicht zum Indikationsschlüssel paßt, dann Kürzung.
Da frage ich mich... wie willst Du Dich gegen diesen Mechanismus wehren???
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Wonderwoman schrieb:
Der Mechanismus ist doch ganz einfach... Du brauchst zum Behandeln eine Diagnose. Was passiert, wenn der Arzt das in ICD10 verschlüsselt? Genau... Du mußt das entschlüsseln.
Was passiert, wenn die Diagnose gar nicht zum Indikationsschlüssel passt? Genau... die Kassen kürzen Dir die VO.
Und ich bin der festen Überzeugung, dass diese Relation transitiv ist... d.h. wenn der ICD10 nicht zum Indikationsschlüssel paßt, dann Kürzung.
Da frage ich mich... wie willst Du Dich gegen diesen Mechanismus wehren???
Das Gleiche wie bisher auch, da ist es egal ob Code oder ausgeschrieben, den Code habe ich schnell entschlüsselt. Ich wehre mich gegen die Einführung einer Pflichtangabe des ICD10 Codes von Vereinen die keine Berechtigung dazu haben!
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morpheus-06 schrieb:
"Was passiert, wenn die Diagnose gar nicht zum Indikationsschlüssel passt? Genau... die Kassen kürzen Dir die VO."
Das Gleiche wie bisher auch, da ist es egal ob Code oder ausgeschrieben, den Code habe ich schnell entschlüsselt. Ich wehre mich gegen die Einführung einer Pflichtangabe des ICD10 Codes von Vereinen die keine Berechtigung dazu haben!
Aber ich sehe hier keine Möglichkeit, weil nirgends steht, dass die Diagnose in KLartext stehen muss.
Oder hast Du hier eine Quelle, auf die man sich beziehen kann?
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Wonderwoman schrieb:
In der Tat gebe ich Dir Recht... es bedeutet mehr Arbeit für uns und würde ich eine Möglichkeit sehen, würde auch ich mich wehren.
Aber ich sehe hier keine Möglichkeit, weil nirgends steht, dass die Diagnose in KLartext stehen muss.
Oder hast Du hier eine Quelle, auf die man sich beziehen kann?
icd 10 = ein weiterer Schritt in Richtung unerträglicher Bürokratie mit dem
Ziel der Kostenträger, dem unermüdlichen, fortbildungsverpflichteten (das
ist jedoch m.E. in Ordnung) Heilmittelerbringer zu Dumpingpreisen, in Kürze
auch noch dafür zu "bestrafen", wenn der ICD 10 evtl. nicht 100%ig zur
Diagnose passt (die mir vorliegende Liste fassen die Diagnosegruppen sehr weit) - ich spekuliere, dass ein fehlerhafter ICD 10-Code der Diagnose gleichgestellt wird und damit ein kompletter Abzug unter Einbehaltung der Verordnung begründet wird. Gleichzeitig wird der bürokratische "Wasserkopf" der Kostenträger beschäftigt, der dann bei Abzugserfolg auf unsere Kosten Leistungsprämien kassiert. Gesellschaftlich wird für alle Berufsgruppen eine leistungsgerechte Bezahlung diskutiert - wo bleiben wir, die - so meine ich - erheblich zur Volksgesundheit beitragen (ist doch auch bedauerlich, dass Ärzte manchmal durch unsere Arbeit nicht ihre angestrebte OP durchführen können :hushed: ) ....machen wir also unseren Job :blush:
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Maria Kölln schrieb:
Hallo liebe Mitstreiter und Physio-Fan-Gemeinde,
icd 10 = ein weiterer Schritt in Richtung unerträglicher Bürokratie mit dem
Ziel der Kostenträger, dem unermüdlichen, fortbildungsverpflichteten (das
ist jedoch m.E. in Ordnung) Heilmittelerbringer zu Dumpingpreisen, in Kürze
auch noch dafür zu "bestrafen", wenn der ICD 10 evtl. nicht 100%ig zur
Diagnose passt (die mir vorliegende Liste fassen die Diagnosegruppen sehr weit) - ich spekuliere, dass ein fehlerhafter ICD 10-Code der Diagnose gleichgestellt wird und damit ein kompletter Abzug unter Einbehaltung der Verordnung begründet wird. Gleichzeitig wird der bürokratische "Wasserkopf" der Kostenträger beschäftigt, der dann bei Abzugserfolg auf unsere Kosten Leistungsprämien kassiert. Gesellschaftlich wird für alle Berufsgruppen eine leistungsgerechte Bezahlung diskutiert - wo bleiben wir, die - so meine ich - erheblich zur Volksgesundheit beitragen (ist doch auch bedauerlich, dass Ärzte manchmal durch unsere Arbeit nicht ihre angestrebte OP durchführen können :hushed: ) ....machen wir also unseren Job :blush:
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morpheus-06 schrieb:
das mit dem ICD10 Code ab 01.07.2014 kannst du in die Tonne klopfen.
Wer kann das für uns HMB`ler vorschreiben?
Sicher nicht die KBV oder der Spitzenverband der GKV!
Ja, gugst du hier:
ICD-10-GM-2020 ICD-10-GM-2020 - ICD10
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jojohppt schrieb:
>...Gibt es eine gute Internetseite zur Decodierung?
Ja, gugst du hier:
ICD-10-GM-2020 ICD-10-GM-2020 - ICD10
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