Hallo, mein Name ist Katharina
Bimböse und ich bin die Inhaberin
der Q4 Physiotherapie in Berlin
Köpenick. Ich führe eine kleine,
charmante und moderne Praxis, in
der der persönliche Kontakt und
die individuelle Betreuung unserer
Patienten an oberster Stelle
stehen. Durch den Weggang einer
Mitarbeiterin suche ich nun nach
einer engagierten Verstärkung, die
den familiären Charakter und die
besonderen Vorzüge einer kleinen
Praxis zu schätzen weiß.
Was ich dir bieten kann:
1. Gestaltu...
Bimböse und ich bin die Inhaberin
der Q4 Physiotherapie in Berlin
Köpenick. Ich führe eine kleine,
charmante und moderne Praxis, in
der der persönliche Kontakt und
die individuelle Betreuung unserer
Patienten an oberster Stelle
stehen. Durch den Weggang einer
Mitarbeiterin suche ich nun nach
einer engagierten Verstärkung, die
den familiären Charakter und die
besonderen Vorzüge einer kleinen
Praxis zu schätzen weiß.
Was ich dir bieten kann:
1. Gestaltu...
ich habe gerade folgende Situation und brauche dringend Ratschläge:
ich bin im 2. Jahr meiner Elternzeit und wohne nicht mehr in der Nähe meiner letzten Anstellung. Jetzt habe ich Anfragen von Patienten, ob ich sie behandeln könnte. Es geht um 2 Pat., die jeweils mit einem 6er Privatrezept kommen würden.
Ein Raum steht mir zur Verfügung und die Lust mal wieder zu behandeln ist auch da.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
- darf ich in der Elternzeit als Angestellte, in einem angemieteten Raum auf ein Privatrezept behandeln?
- brauche ich dafür eine Berufshaftversicherung? bzw. kann man als eigentlich Angestellte, aber Selbständige in spe auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, habt ihr Tipss und wieviel würden die so etwas kosten?
- welche Konsequenzen hat es, wenn ich das meinem Chef nicht erzähle? Bekommt er das mit, wenn ich die Einnahmen in der LOhnsteuererklärung angebe?
- ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
- wenn mein Stundensatz 50,- Euro beträgt, kann ich das bei einem Privatrezept mit KG einfach so in Rechnung stellen oder gibt es auch da Höchstsätze, die ich beachten muss?
Ich wäre so dankbar um jegliche Hilfestellung, da ich es sehr schade fände, wenn ich nicht ab und zu doch mal wieder behandeln könnte
vielen Dank für alle Tipps
[bearbeitet am 23.03.14 17:09]
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tika schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe gerade folgende Situation und brauche dringend Ratschläge:
ich bin im 2. Jahr meiner Elternzeit und wohne nicht mehr in der Nähe meiner letzten Anstellung. Jetzt habe ich Anfragen von Patienten, ob ich sie behandeln könnte. Es geht um 2 Pat., die jeweils mit einem 6er Privatrezept kommen würden.
Ein Raum steht mir zur Verfügung und die Lust mal wieder zu behandeln ist auch da.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
- darf ich in der Elternzeit als Angestellte, in einem angemieteten Raum auf ein Privatrezept behandeln?
- brauche ich dafür eine Berufshaftversicherung? bzw. kann man als eigentlich Angestellte, aber Selbständige in spe auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, habt ihr Tipss und wieviel würden die so etwas kosten?
- welche Konsequenzen hat es, wenn ich das meinem Chef nicht erzähle? Bekommt er das mit, wenn ich die Einnahmen in der LOhnsteuererklärung angebe?
- ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
- wenn mein Stundensatz 50,- Euro beträgt, kann ich das bei einem Privatrezept mit KG einfach so in Rechnung stellen oder gibt es auch da Höchstsätze, die ich beachten muss?
Ich wäre so dankbar um jegliche Hilfestellung, da ich es sehr schade fände, wenn ich nicht ab und zu doch mal wieder behandeln könnte
vielen Dank für alle Tipps
[bearbeitet am 23.03.14 17:09]
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Papa Alpaka schrieb:
vgl. hier: http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/elternzeit-und-nebenher-zeitweise-private-behandlungen/16/233141/233141
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