Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
ich habe gerade folgende Situation und brauche dringend Ratschläge:
ich bin im 2. Jahr meiner Elternzeit und wohne nicht mehr in der Nähe meiner letzten Anstellung. Jetzt habe ich Anfragen von Patienten, ob ich sie behandeln könnte. Es geht um 2 Pat., die jeweils mit einem 6er Privatrezept kommen würden.
Ein Raum steht mir zur Verfügung und die Lust mal wieder zu behandeln ist auch da.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
- darf ich in der Elternzeit als Angestellte, in einem angemieteten Raum auf ein Privatrezept behandeln?
- brauche ich dafür eine Berufshaftversicherung? bzw. kann man als eigentlich Angestellte, aber Selbständige in spe auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, habt ihr Tipss und wieviel würden die so etwas kosten?
- welche Konsequenzen hat es, wenn ich das meinem Chef nicht erzähle? Bekommt er das mit, wenn ich die Einnahmen in der LOhnsteuererklärung angebe?
- ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
- wenn mein Stundensatz 50,- Euro beträgt, kann ich das bei einem Privatrezept mit KG einfach so in Rechnung stellen oder gibt es auch da Höchstsätze, die ich beachten muss?
Ich wäre so dankbar um jegliche Hilfestellung, da ich es sehr schade fände, wenn ich nicht ab und zu doch mal wieder behandeln könnte
vielen Dank für alle Tipps
[bearbeitet am 23.03.14 17:09]
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tika schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe gerade folgende Situation und brauche dringend Ratschläge:
ich bin im 2. Jahr meiner Elternzeit und wohne nicht mehr in der Nähe meiner letzten Anstellung. Jetzt habe ich Anfragen von Patienten, ob ich sie behandeln könnte. Es geht um 2 Pat., die jeweils mit einem 6er Privatrezept kommen würden.
Ein Raum steht mir zur Verfügung und die Lust mal wieder zu behandeln ist auch da.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
- darf ich in der Elternzeit als Angestellte, in einem angemieteten Raum auf ein Privatrezept behandeln?
- brauche ich dafür eine Berufshaftversicherung? bzw. kann man als eigentlich Angestellte, aber Selbständige in spe auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, habt ihr Tipss und wieviel würden die so etwas kosten?
- welche Konsequenzen hat es, wenn ich das meinem Chef nicht erzähle? Bekommt er das mit, wenn ich die Einnahmen in der LOhnsteuererklärung angebe?
- ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
- wenn mein Stundensatz 50,- Euro beträgt, kann ich das bei einem Privatrezept mit KG einfach so in Rechnung stellen oder gibt es auch da Höchstsätze, die ich beachten muss?
Ich wäre so dankbar um jegliche Hilfestellung, da ich es sehr schade fände, wenn ich nicht ab und zu doch mal wieder behandeln könnte
vielen Dank für alle Tipps
[bearbeitet am 23.03.14 17:09]
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Papa Alpaka schrieb:
vgl. hier: http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/elternzeit-und-nebenher-zeitweise-private-behandlungen/16/233141/233141
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