Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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ich habe gerade folgende Situation und brauche dringend Ratschläge:
ich bin im 2. Jahr meiner Elternzeit und wohne nicht mehr in der Nähe meiner letzten Anstellung. Jetzt habe ich Anfragen von Patienten, ob ich sie behandeln könnte. Es geht um 2 Pat., die jeweils mit einem 6er Privatrezept kommen würden.
Ein Raum steht mir zur Verfügung und die Lust mal wieder zu behandeln ist auch da.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
- darf ich in der Elternzeit als Angestellte, in einem angemieteten Raum auf ein Privatrezept behandeln?
- brauche ich dafür eine Berufshaftversicherung? bzw. kann man als eigentlich Angestellte, aber Selbständige in spe auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, habt ihr Tipss und wieviel würden die so etwas kosten?
- welche Konsequenzen hat es, wenn ich das meinem Chef nicht erzähle? Bekommt er das mit, wenn ich die Einnahmen in der LOhnsteuererklärung angebe?
- ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
- wenn mein Stundensatz 50,- Euro beträgt, kann ich das bei einem Privatrezept mit KG einfach so in Rechnung stellen oder gibt es auch da Höchstsätze, die ich beachten muss?
Ich wäre so dankbar um jegliche Hilfestellung, da ich es sehr schade fände, wenn ich nicht ab und zu doch mal wieder behandeln könnte
vielen Dank für alle Tipps
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tika schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe gerade folgende Situation und brauche dringend Ratschläge:
ich bin im 2. Jahr meiner Elternzeit und wohne nicht mehr in der Nähe meiner letzten Anstellung. Jetzt habe ich Anfragen von Patienten, ob ich sie behandeln könnte. Es geht um 2 Pat., die jeweils mit einem 6er Privatrezept kommen würden.
Ein Raum steht mir zur Verfügung und die Lust mal wieder zu behandeln ist auch da.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
- darf ich in der Elternzeit als Angestellte, in einem angemieteten Raum auf ein Privatrezept behandeln?
- brauche ich dafür eine Berufshaftversicherung? bzw. kann man als eigentlich Angestellte, aber Selbständige in spe auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, habt ihr Tipss und wieviel würden die so etwas kosten?
- welche Konsequenzen hat es, wenn ich das meinem Chef nicht erzähle? Bekommt er das mit, wenn ich die Einnahmen in der LOhnsteuererklärung angebe?
- ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
- wenn mein Stundensatz 50,- Euro beträgt, kann ich das bei einem Privatrezept mit KG einfach so in Rechnung stellen oder gibt es auch da Höchstsätze, die ich beachten muss?
Ich wäre so dankbar um jegliche Hilfestellung, da ich es sehr schade fände, wenn ich nicht ab und zu doch mal wieder behandeln könnte
vielen Dank für alle Tipps
> - darf ich in der Elternzeit als Angestellte, in einem
> angemieteten Raum auf ein Privatrezept behandeln?
Mit Erlaubnis deines Arbeitgebers kannst du dich nebenberuflich Selbständig machen. Die Erstattungsfähigkeit deiner Leistungen kann jedoch Probleme machen. Das sollten deine Pat. vorab für sich klären.
> - brauche ich dafür eine Berufshaftversicherung? bzw. kann man
> als eigentlich Angestellte, aber Selbständige in spe auch eine
> Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, habt ihr
> Tipss und wieviel würden die so etwas kosten?
Ja, brauchst du und kannst du, sie kostet 150-200€/Jahr incl. Privathaftpflicht.
> - welche Konsequenzen hat es, wenn ich das meinem Chef nicht
> erzähle? Bekommt er das mit, wenn ich die Einnahmen in der
> LOhnsteuererklärung angebe?
Es könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen. Einen Zugang zu Daten, die du dem Finanzamt übermittelst, haben Arbeitgeber aber m.W. nicht.
> - ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wenn du nicht mehr freiberuflich (Def. mal googeln) arbeitest. Das wäre z.B. der Fall wenn du Wellness machst oder Produkte verkaufen willst.
> - wenn mein Stundensatz 50,- Euro beträgt, kann ich das bei
> einem Privatrezept mit KG einfach so in Rechnung stellen oder
> gibt es auch da Höchstsätze, die ich beachten muss?
Du machst vorab mit deinen Patienten eine Honorarvereinbarung, dabei bist du in der Preisgestaltung frei. Der Pat. erhält dann allerdings eine i.d.R. limitierte Erstattung von seiner PKV/Beihilfe, je nach seinem Vertrag. Üblich wäre es den ca. 2-fachen VDEK Satz (kannst du hier nachschlagen) zu nehmen.
Du solltest wissen, dass dein Einkommen aus der selbständigen Nebentätigkeit in voller Höhe von deinem Elterngeld abgezogen wird, dass du auch Beiträge zur BG zahlen musst und oberhalb 450€/Monat auch noch Beiträge zur Rentenversicherung anfallen. Ebenso musst du deine Tätigkeit dem Finanzamt anmelden.
Ich fasse zusammen: Lass den Unfug, es lohnt sich nicht. Zu mind. solange du Elterngeld beziehst.
:yum: Gruß S.
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Shakespeare, never leave dieses Forum! :sunglasses: :clap: :clap:
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limone schrieb:
Super sachlich geschrieben wie immer, alle wichtigen Infos zusammen, faktisch richtig (soweit ich Kenntnisse habe, will mich nicht über dich stellen, gott bewahre!) und zusammenfassend eine gute Einschätzung,
Shakespeare, never leave dieses Forum! :sunglasses: :clap: :clap:
vielen Dank für die Infos. Das war schon mal hilfreich. Die Sache ist die, dass ich eben kein Elterngeld mehr beziehe. Das Jahr ist um. Ich bekomme lediglich dieses Kinderbetreuungsgeld. Ich finde es einfach total frustrierend, dass es anscheinend so schwierig ist und so hoffnungslos unrentabel, in ganz kleinem Rahmen ab und zu mal zu behandeln.
Außerdem habe ich ein absolut schlechtes, wenn nicht zu sagen grauseliges Verhältnis zu meinem Chef seit ich meine Schwangerschaft damals angemeldet hatte. Seitdem haben wir nur Schriftverkehr über dessen Steuerberater. Ich bin nur noch dort angestellt, weil dadurch die Krankenversicherung gezahlt wird und mir die gwünschte Zeit hfür meine Kinder bis zum 3. Lebensjahr bleibt. Danach werde ich sowieso kündigen. Aber in der Phase dazwischen hätte ich einfach Lust, mal wieder etwas zu machen.
Es werden keine regelmäßigen Einnahmen sein, wahrscheinlich auch klar unter den 450,- Euro, falls das eine Rolle spielt.
Weiß denn jemand, wieviel man als Angestellte nebenbei privat noch dazuverdienen darf? Gibt es da eine Höchstgrenze?
Wieviel geht denn da für die BG ab? Warum eigentlich? Ich kenne mich damit einfach nicht aus, deshlab die Frage. mmmh .................
Ab welcher Summe wäre es denn einigermaßen rentabel, also so, das diese BG und die Berufshaftversicherung bezahlt wird? Was ist denn eine Privathaftpflichtversicherung in Kombination mit der Berufshaftpflichtvers.? Erstere hat doch nichts mit dem beruflichen Alltag zu tun, oder?
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tika schrieb:
Hallo,
vielen Dank für die Infos. Das war schon mal hilfreich. Die Sache ist die, dass ich eben kein Elterngeld mehr beziehe. Das Jahr ist um. Ich bekomme lediglich dieses Kinderbetreuungsgeld. Ich finde es einfach total frustrierend, dass es anscheinend so schwierig ist und so hoffnungslos unrentabel, in ganz kleinem Rahmen ab und zu mal zu behandeln.
Außerdem habe ich ein absolut schlechtes, wenn nicht zu sagen grauseliges Verhältnis zu meinem Chef seit ich meine Schwangerschaft damals angemeldet hatte. Seitdem haben wir nur Schriftverkehr über dessen Steuerberater. Ich bin nur noch dort angestellt, weil dadurch die Krankenversicherung gezahlt wird und mir die gwünschte Zeit hfür meine Kinder bis zum 3. Lebensjahr bleibt. Danach werde ich sowieso kündigen. Aber in der Phase dazwischen hätte ich einfach Lust, mal wieder etwas zu machen.
Es werden keine regelmäßigen Einnahmen sein, wahrscheinlich auch klar unter den 450,- Euro, falls das eine Rolle spielt.
Weiß denn jemand, wieviel man als Angestellte nebenbei privat noch dazuverdienen darf? Gibt es da eine Höchstgrenze?
Wieviel geht denn da für die BG ab? Warum eigentlich? Ich kenne mich damit einfach nicht aus, deshlab die Frage. mmmh .................
Ab welcher Summe wäre es denn einigermaßen rentabel, also so, das diese BG und die Berufshaftversicherung bezahlt wird? Was ist denn eine Privathaftpflichtversicherung in Kombination mit der Berufshaftpflichtvers.? Erstere hat doch nichts mit dem beruflichen Alltag zu tun, oder?
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tika schrieb:
PS: Warum ist die Erstattungsfähigkeit meiner Leistungen in Frage gestellt?
> PS: Warum ist die Erstattungsfähigkeit meiner Leistungen in
> Frage gestellt?
In vielen Verträgen der Privaten Krankenversicherer findet sich ein Passus das eine Behandlung "in einer Praxis" (oft gleichgesetzt mit einer Praxis die, zumindest theoretisch, für die Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen werden könnte) stattfinden muss um die Rechnung erstattet zu bekommen.
Das ist für dich ab dem Zeitpunkt ein Problem an dem sich ein Patient weigert seine Rechnung zu bezahlen weil sie nicht erstattet wird bzw. er nicht wieder kommt.
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Papa Alpaka schrieb:
tika schrieb:
> PS: Warum ist die Erstattungsfähigkeit meiner Leistungen in
> Frage gestellt?
In vielen Verträgen der Privaten Krankenversicherer findet sich ein Passus das eine Behandlung "in einer Praxis" (oft gleichgesetzt mit einer Praxis die, zumindest theoretisch, für die Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen werden könnte) stattfinden muss um die Rechnung erstattet zu bekommen.
Das ist für dich ab dem Zeitpunkt ein Problem an dem sich ein Patient weigert seine Rechnung zu bezahlen weil sie nicht erstattet wird bzw. er nicht wieder kommt.
> Weiß denn jemand, wieviel man als Angestellte nebenbei privat
> noch dazuverdienen darf? Gibt es da eine Höchstgrenze?
-- Nein! Einschränkungen ergeben sich durch das Widerspruchsrecht des AG, z.B. wenn du in Konkurrenz mit ihm stehst, überlastet wärest o. Äh. und durch zusätzliche Beitragspflichten (RV, KV) je nach Höhe deines Einkommens bzw. Umfang der Tätigkeit.
> Wieviel geht denn da für die BG ab? Warum eigentlich?
-- BG ist eine Pflichtversicherung, genaue Höhe hängt vom Umfang und Art der Tätigkeit ab und dürfte bei 150€ (ohne Gewähr) im Jahr liegen.
> was ist denn eine Privathaftpflichtversicherung in Kombination mit
> der Berufshaftpflichtvers.? Erstere hat doch nichts mit dem
> beruflichen Alltag zu tun, oder?
--Nein, aber i.d.R. machen beide absolut Sinn und wenn du schon eine private hast, wird es oft günstiger wenn du diese um die Berufshaftpflicht erweiterst.
Natürlich kannst du beide auch trennen oder auf eine Privathaftpflicht verzichten (wäre unklug) oder du bist hier evtl. schon durch den Partner abgesichert.
Aus meiner Sicht lohnt sich die selbständige Nebentätigkeit ggf. bis 450€/Monat steuerpflichtiges Bruttoeinkommen, d.h. du kannst alle Betriebskosten incl. der genannten BG und Berufshaftpfl. (+ Fahrtkosten, Büro etc.) davon abziehen. Hierfür fallen dann außer der Steuer (oberhalb der Freibeträge, bitte entspr. deinem Einkommen mal googeln das ist kompliziert weil Einkommen des Partners und staatliche Gelder berücksichtigt werden müssen) keine weiteren Abgaben (Soz.vers.Beiträge) an.
Oberhalb dieser Summe rentiert sich eine selbständige Tätigkeit aufgrund der hohen Abgaben selten unter 30 Wochenstunden.
Gute Alternative wäre vielleicht ein Minijob in einer anderen Praxis, wenn dein AG dem zustimmt (kann er eigentlich nur ablehnen wenn du in Konkurrenz (s.o.) zu seiner Praxis tätig wirst).
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Shakespeare schrieb:
tika schrieb:
> Weiß denn jemand, wieviel man als Angestellte nebenbei privat
> noch dazuverdienen darf? Gibt es da eine Höchstgrenze?
-- Nein! Einschränkungen ergeben sich durch das Widerspruchsrecht des AG, z.B. wenn du in Konkurrenz mit ihm stehst, überlastet wärest o. Äh. und durch zusätzliche Beitragspflichten (RV, KV) je nach Höhe deines Einkommens bzw. Umfang der Tätigkeit.
> Wieviel geht denn da für die BG ab? Warum eigentlich?
-- BG ist eine Pflichtversicherung, genaue Höhe hängt vom Umfang und Art der Tätigkeit ab und dürfte bei 150€ (ohne Gewähr) im Jahr liegen.
> was ist denn eine Privathaftpflichtversicherung in Kombination mit
> der Berufshaftpflichtvers.? Erstere hat doch nichts mit dem
> beruflichen Alltag zu tun, oder?
--Nein, aber i.d.R. machen beide absolut Sinn und wenn du schon eine private hast, wird es oft günstiger wenn du diese um die Berufshaftpflicht erweiterst.
Natürlich kannst du beide auch trennen oder auf eine Privathaftpflicht verzichten (wäre unklug) oder du bist hier evtl. schon durch den Partner abgesichert.
Aus meiner Sicht lohnt sich die selbständige Nebentätigkeit ggf. bis 450€/Monat steuerpflichtiges Bruttoeinkommen, d.h. du kannst alle Betriebskosten incl. der genannten BG und Berufshaftpfl. (+ Fahrtkosten, Büro etc.) davon abziehen. Hierfür fallen dann außer der Steuer (oberhalb der Freibeträge, bitte entspr. deinem Einkommen mal googeln das ist kompliziert weil Einkommen des Partners und staatliche Gelder berücksichtigt werden müssen) keine weiteren Abgaben (Soz.vers.Beiträge) an.
Oberhalb dieser Summe rentiert sich eine selbständige Tätigkeit aufgrund der hohen Abgaben selten unter 30 Wochenstunden.
Gute Alternative wäre vielleicht ein Minijob in einer anderen Praxis, wenn dein AG dem zustimmt (kann er eigentlich nur ablehnen wenn du in Konkurrenz (s.o.) zu seiner Praxis tätig wirst).
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Shakespeare schrieb:
tika schrieb:
> - darf ich in der Elternzeit als Angestellte, in einem
> angemieteten Raum auf ein Privatrezept behandeln?
Mit Erlaubnis deines Arbeitgebers kannst du dich nebenberuflich Selbständig machen. Die Erstattungsfähigkeit deiner Leistungen kann jedoch Probleme machen. Das sollten deine Pat. vorab für sich klären.
> - brauche ich dafür eine Berufshaftversicherung? bzw. kann man
> als eigentlich Angestellte, aber Selbständige in spe auch eine
> Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, habt ihr
> Tipss und wieviel würden die so etwas kosten?
Ja, brauchst du und kannst du, sie kostet 150-200€/Jahr incl. Privathaftpflicht.
> - welche Konsequenzen hat es, wenn ich das meinem Chef nicht
> erzähle? Bekommt er das mit, wenn ich die Einnahmen in der
> LOhnsteuererklärung angebe?
Es könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen. Einen Zugang zu Daten, die du dem Finanzamt übermittelst, haben Arbeitgeber aber m.W. nicht.
> - ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wenn du nicht mehr freiberuflich (Def. mal googeln) arbeitest. Das wäre z.B. der Fall wenn du Wellness machst oder Produkte verkaufen willst.
> - wenn mein Stundensatz 50,- Euro beträgt, kann ich das bei
> einem Privatrezept mit KG einfach so in Rechnung stellen oder
> gibt es auch da Höchstsätze, die ich beachten muss?
Du machst vorab mit deinen Patienten eine Honorarvereinbarung, dabei bist du in der Preisgestaltung frei. Der Pat. erhält dann allerdings eine i.d.R. limitierte Erstattung von seiner PKV/Beihilfe, je nach seinem Vertrag. Üblich wäre es den ca. 2-fachen VDEK Satz (kannst du hier nachschlagen) zu nehmen.
Du solltest wissen, dass dein Einkommen aus der selbständigen Nebentätigkeit in voller Höhe von deinem Elterngeld abgezogen wird, dass du auch Beiträge zur BG zahlen musst und oberhalb 450€/Monat auch noch Beiträge zur Rentenversicherung anfallen. Ebenso musst du deine Tätigkeit dem Finanzamt anmelden.
Ich fasse zusammen: Lass den Unfug, es lohnt sich nicht. Zu mind. solange du Elterngeld beziehst.
:yum: Gruß S.
Aber: Wenn du ohnehin dich selbstständig machen möchtest _und_ du auf gutem Fuß mit deinem Arbeitgeber stehst: Sprich's an. Organisiere die Behandlungen, beachte alle Rahmenbedingungen einer Selbstständigen - und rechne dann über deinen Arbeitgeber ab und lass dir entsprechend Lohn auszahlen (minus einem Obulus für die zusätzliche Arbeit die du deinem Arbeitgeber verursachst)...
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Papa Alpaka schrieb:
Dito.
Aber: Wenn du ohnehin dich selbstständig machen möchtest _und_ du auf gutem Fuß mit deinem Arbeitgeber stehst: Sprich's an. Organisiere die Behandlungen, beachte alle Rahmenbedingungen einer Selbstständigen - und rechne dann über deinen Arbeitgeber ab und lass dir entsprechend Lohn auszahlen (minus einem Obulus für die zusätzliche Arbeit die du deinem Arbeitgeber verursachst)...
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